Mit Videos stellen Sie ihre Produkte besser vor
Produktbilder sind wichtig – gerade wenn Sie Ihre Produkte digital verkaufen. Anders als in einem Laden können potenzielle Kundinnen und Kunden die Waren nicht anfassen und genau betrachten. Neben guten und möglichst vielen unterschiedlichen Bildern lohnt es sich aber auch, ein Produktvideo zu erstellen. Warum? Weil Videos das Produkt „in Aktion“ zeigen – beispielsweise wenn ein Model Kleidungsstücke vorführt oder Funktionsweisen eines Artikels gezeigt werden. Beim digitalen Einkaufen kommt das dem Anprobieren, beziehungsweise Anfassen und Begutachten der Produkte am nächsten. Ein Video kann also den entscheidenden Kaufanreiz geben und sollte deshalb in keinem Onlineshop fehlen.
Wie kann so ein Produktvideo aussehen?
Die Gestaltung eines Produktvideos hängt stark davon ab, welche Art von Produkt sie verkaufen. Für Kleidung gilt bei Videos dasselbe wie bei Bildern: Am besten sollten sie von einem Model getragen präsentiert werden. Bei Schmuck dagegen empfehlen sich eher detaillierte Nahaufnahmen, das Gleiche gilt bei Produkten wie Dekorationsgegenständen oder Geschirr. Wenn das Produkt dagegen eine Funktionalität hat, sollten Sie diese im Video ebenfalls darstellen. Beispielsweise bei Nagellack oder Schminke empfiehlt es sich, diese „getragen“ zu zeigen – verkaufen Sie Möbelstücke können Sie zum Beispiel eine aufgebaute Variante zeigen, mit Öffnen und Schliessen von Türen oder Ähnliches.
Erklärvideos für Dienstleistungen oder digitale Produkte
Wer keine physischen Produkte, sondern Dienstleistungen oder digitale Produkte verkauft, kann ebenfalls mit Videos auf der eigenen Online-Plattform oder dem eigenen Onlineshop punkten. Statt Videos, die ein Produkt ziegen, bieten sich hier sogenannte Erklärvideos an, die kurz und anschaulich beschreiben, wie ein Service funktioniert oder wie ein Produkt heruntergeladen werden kann. Die Kunst bei dieser Art Videos ist es, die richtige Mischung aus einfach und detailliert zu finden. Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Formate, für Erklärvideos:
#1 Tutorials:
Tutorials sind genau das, was der Name schon vermuten lässt: Anleitungen in Videoform. Sie eigenen sich beispielsweise gut, um Produkte oder Funktionsweisen vorzuführen. Wenn Sie etwa zum Beispiel ein Download-Produkt verkaufen, können Sie mit einem kurzen Screen-Recording (Video-Aufnahme ihres Desktops) den Kauf- beziehungsweise Download-Vorgang filmen. Mittlerweile gibt es auch verschiedene Gratis-Tools mit denen sich Screen-Recording umsetzen lässt. Generell eigenen sich Tutorials aber am besten, um die Installation, den Aufbau oder die Anwendung von physischen Produkten zu verdeutlichen.
#2 Animatics:
Animatics oder auch Story-Reels sind animierte Grafiken – also etwa ein gezeichnetes Storyboard oder auch Stock-Fotos die zu einem Video geschnitten werden, gegebenenfalls mit Animationen, Voice-Over oder musikalischer Unterlegung. Der Vorteil von Animatics: Sie lassen sich relativ schnell und kostengünstig produzieren. Wichtig ist nur, dass Sie hier Ihre Dienstleistungen (oder Produkte) möglichst simpel darstellen. Es geht bei dem Video darum, potenziellen Kundinnen und Kunden Ihre Services oder Ihr Sortiment nahe zu bringen – Sie müssen es nicht bis ins Detail erklären.
#3 Legetrick / Whiteboard
Diese Video-Form besonders beliebt, um komplexe Themen einfach und anschaulich zu erklären. Bei der Variante „Whiteboard“ sehen Zuschauer:innen eine Hand, die auf einem Whiteboard schreibt oder zeichnet, während ein Voice-Over die Zusammenhänge erklärt. Der Legetrick funktioniert folgendermassen: Eine Hand legt ausgeschnittene Bilder auf einen Tisch (oder einen weissen Untergrund) und erzeugt so eine Geschichte – auch hier wird mit Voice-Over gearbeitet, um die Zusammenhänge zu erklären. Der Vorteil bei dieser Art Video: Es wirkt kreativ und durch die abwechslungsreichen Szenen kurzweilig. Nachteil: Whiteboard / Legetrick-Videos sind teurer und aufwendiger in der Produktion.
#4 Motion Graphics
Mit Motion Graphics – also bewegten Bildern – sind 2D-Animationen mit passender Typographie gemeint. Diese Videos bieten ein grosses Gestaltungsspektrum und wirken durch eigens gebaute Graphiken auch sehr ansprechend auf Zuschauerinnen und Zuschauer. Nachteil: Videos mit 2D-Animationen sind in der Produktion sehr aufwendig und daher auch teurer. Daher ist es sinnvoller, sie bei beständigen digitalen Services oder bei Dienstleistungen einzusetzen, weniger, um echte Produkte zu bewerben.
Selber erstellen oder machen lassen?
Wie aufwändig ein Produktvideo ist hängt stark davon ab, für welche Art von Video Sie sich entscheiden Bei gedrehten Produktvideos – egal ob getragene Kleidung oder Detailaufnahmen – empfiehlt es sich in jedem Fall, die Aufnahmen in einem Studio zu machen. Sie können dieses entweder mieten oder auch einen Raum in Ihrem Firmengebäude entsprechend einrichten. Letzteres lohnt sich allerdings nur, wenn Sie immer wieder neue Produkte ins Sortiment nehmen und deshalb auch regelmässig Videos drehen. Zudem sollten Sie eine:n Mitarbeiter:in im Team haben, der Videoschnitt und Videobearbeitung beherrscht.
Tutorials dagegen lassen sich relativ einfach selbst erstellen – sofern Sie oder eine:r Ihrer Angestellten über Kenntnisse mit Bildbearbeitungsprogrammen, sowie Videoschnittprogrammen verfügt. Für animierte Videos dagegen empfiehlt es sich, mit einer Agentur zusammenzuarbeiten. Auch gedrehte Videos oder Tutorials können von einer Agentur erstellt werden – wichtig ist hier, sich stets mehrere Angebote einzuholen und sehr genau zu beschreiben was Sie wollen und wo Sie die Videos einsetzen möchten. Eine ungefähre Budget-Vorstellung kann ebenfalls hilfreich sein.
Produktvideos: Nicht nur für den Onlineshop sinnvoll
Wie bereits geschrieben kann ein Produktvideo starken Einfluss auf die Kaufentscheidung potenzieller Kundinnen und Kunden haben. Das gilt auch dann, wenn sich diese noch nicht einmal in Ihrem Onlineshop befinden. In sozialen Netzwerken etwa, erzeugen Videos mehr Aufmerksamkeit als Standbilder. Laut Hubspot haben Videos auf Instagram etwa eine doppelt so hohe Engagement-Rate wie Bilder oder Karussell-Bilder. Auf Twitter ist die Engagement-Rate für Tweets mit Videos sogar zehn Mal so hoch wie bei Tweets ohne bewegte Bilder.
Die Engagement-Rate bezeichnet eine Formel, welche die Anzahl der Interaktionen misst, die auf einem sozialen Netzwerk veröffentlichte Inhalte im Verhältnis zu ihrer Reichweite und anderen Zielgruppenzahlen erzielen. Interaktionen sind beispielsweise Reaktionen (wie Likes, Herzchen und so weiter), Kommentare und auch das Teilen (Retweeten) der veröffentlichten Inhalte. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre Engagement Rate, desto mehr Menschen erreichen Sie. Facebook und Instagram bieten zusätzlich mittlerweile auch integrierte Shopping-Funktionen an, so dass Sie Ihre Produkte direkt im jeweiligen Netzwerk verkaufen können.
Warum Videos auch SEO-relevant sind
Neben der Tatsache, dass Produktvideos Ihren (potenziellen) Kundinnen und Kunden Ihre Produkte oder Dienstleistungen näherbringen, haben Videos auch Auswirkungen auf Ihr Suchmaschinenranking, denn: Google belohnt Webseiten beziehungsweise Onlineshops mit hochwertigem Videocontent. Um die Videos möglichst optimal einzusetzen, sollten Sie dafür ein paar Dinge aus SEO-Sicht beachten:
- Dateiname: Oft vergessen und doch sehr relevant gerade für das Video-Ranking ist der Dateiname. Daher gilt wie auch bei Bildern: Wählen Sie den Dateinamen so, dass er Ihre Marke/Plattform enthält und das Haupt-Keyword. Heisst Ihre Marke etwa „Katzenfreund“ und das im Video gezeigte Produkt „Kratzbaum Bananaleaf“, dann sollte der Dateiname Katzenfreund_Kratzbaum_Bananaleaf.mp4 heissen.
- Video-Titel: Bauen Sie für jedes Ihrer Videos sowohl einen Titel als auch eine kurze Videobeschreibung ein. Egal, ob Sie das Video in Ihrem Onlineshop oder einem sozialen Netzwerk einbauen. Der Video-Titel ist gleichbedeutend wie die Hauptüberschrift (H1) eines Textes und sollte sowohl das relevanteste Keyword, als auch eine Beschreibung des gezeigten Contents enthalten.
- Videobeschreibung: Selbst, wenn es sich um ein kurzes Produktvideo handelt, sollten Sie unbedingt eine kurze Beschreibung (ein bis zwei Sätze) hinzufügen, was im Video gezeigt wird.
- Tags: Über sogenannte Tags können Videoplattformen wie YouTube oder Vimeo den Inhalt Ihres Videos thematisch einordnen. Auch auf der eigenen Webseite oder im Webshop können solche Tags nützlich sein, um etwa Produkte schneller zu finden. Nutzen Sie dabei am besten dieselben Schlagworte, die Sie beim Produkt auch verwenden.
- Thumbnail: Damit ist ein Vorschaubild des Videos gemeint. Hier sollten Sie stets ein eigenes Bild erstellen und mit einem Titel versehen – am sinnvollsten ist dabei, den Video-Titel zu übernehmen. Auf Videoplattformen sind Thumbnails stets das Erste, was Nutzer:innen von den Videos sehen.
- Untertitel: YouTube generiert mittlerweile automatisch Untertitel für alle Videos. So soll eine Barrierefreiheit gewährleistet werden. Für Unternehmen ist diese Funktion besonders interessant, denn Untertitel von Videoinhalten sind für Suchmaschinen auswertbar und können so gezielt das Ranking der Videos beeinflussen. Daher: Nehmen Sie sich die Zeit die Untertitel auf YouTube manuell zu erstellen.
- Formate: Verwenden Sie generell nur Videoformate, die auf mobilen Endgeräten funktionieren, damit Ihre Kundinnen und Kunden die Videos auch auf dem Smartphone oder Tablet ansehen können.
Produktvideos erstellen: Das gibt es rechtlich zu beachten
Wie auch bei Produktbildern gilt auch bei den Videos: Sollten Sie Ihre Produkte nicht selbst herstellen, holen Sie sich zunächst das schriftliche Einverständnis der Herstellerin oder des Herstellers, bevor Sie ein Video erstellen. Ist seitens der Herstellerin oder des Herstellers bereits ein Produktvideo verfügbar, holen Sie sich auch hier erst das Einverständnis, bevor Sie diese auf Ihrem Onlineshop oder anderen Kanälen einbinden. Achten Sie zudem darauf, dass die Videos keine abmahnbaren Werbebotschaften enthalten. Dazu zählt etwa die Alleinstellungswerbung – also Formulierungen etwa, die eine Spitzenstellung beanspruchen wie zum Beispiel: „Billigstes Produkt“, „Umsatzstärkste Softwarelösung“ und so weiter. Werbeaussagen müssen stets überprüfbar sein.
Videos werten Ihren Onlineshop auf – eine Berufshaftpflicht sichert Sie ab
Damit Sie sich voll auf Ihre Inhalte und den Ausbau Ihres Onlineshops oder Ihres Webauftritts konzentrieren können, empfiehlt sich eine Absicherung mit einer Berufshaftpflicht. Die Webshop-Versicherung von exali.ch etwa, sichert Sie als Onlinehändler:in gegen die speziellen Risiken des eCommerce ab, wie zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverletzungen. Im Falle einer Abmahnung prüft hierbei der Versicherer, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt und übernimmt entweder die Schadenersatzforderung für Sie oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Sie können unsere Berufshaftpflichtversicherung direkt online abschliessen oder sich von unserem freundlichen Kundenbetreuer-Team unter der Telefonnummer +41 (0) 58 255 60 00 beraten lassen.
Hier können Sie in wenigen Schritten die Prämie für Ihre Webshop-Versicherung berechnen:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die:</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die:</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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zum Kontaktformular </span>
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+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schliessen</a>
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<span class='visible--desktop'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--tablet'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--mobile'>Cyber-BU & Erpressung (CBE)</span>
<span class='visible--desktop'><h5>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><ul class="list--checkmark">
<li>
<p><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong><br />
Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff).</p>
</li>
<li>
<p><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong><br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen.</strong></p>
</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</strong></h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5><strong>Wer ist versichert?</strong></h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</strong></h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5><strong>Wer ist versichert?</strong></h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Aussenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
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<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Vertrauensschaden & Betrug (kurz VSB)
<h5><strong>Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden, die durch die vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes (z.B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren Mitarbeitern verursacht werden.</p>
<h5><strong>Betrug durch Dritte/Social Engineering</strong></h5>
<p>Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch <strong>Betrug</strong> Dritter entstehen (z.B. Kreditkartenbetrug durch einen Webshop-Kunden). Ebenfalls versichert sind<strong> Social Engineering Schäden</strong>, bei denen mitversicherte Personen arglistig von Dritten getäuscht werden (z.B. Fake President Trick).</p>
<h5><strong>Versicherungssumme</strong></h5>
Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal <strong>CHF 25'000</strong> zur Verfügung.
<p> </p>
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