Tipps für den Start auf Etsy gibt es auch in unserem Video:
Einen Etsy-Shop eröffnen - schnell und einfach
Egal ob handgemachte Unikate, Vintage-Artikel oder Material für gleichgesinnte Kreative, den Verkaufsmöglichkeiten auf Etsy sind - fast - keine Grenzen gesetzt. Dazu kommt die weltweite Reichweite des Online Marktplatzes, unter anderem ist es das, was den Online Marktplatz so attraktiv macht. Ausserdem können Händler:innen zunächst kostenlos ein Konto beziehungsweise einen Shop eröffnen.
Die Eröffnung ist denkbar einfach: Man wird Schritt für Schritt durch einen Fragebogen geleitet, in dem man seine Daten angibt und seinem Shop einen Namen gibt. Es handelt sich dabei um einen standardisierten Shop, der zwar alles beinhaltet, was anfangs gebraucht wird, die persönliche Note geht etwas unter. Für CHF 9.20 monatlich kann man aber optional den Plus-Shop abonnieren, mit dem man die Möglichkeit hat, seinen Shop doch noch etwas zu personalisieren.
Etsy Verkäufer Star – mehr Sichtbarkeit für Verkäufer:innen
Im August 2021 hat Etsy das Programm „Verkäufer-Star“ eingeführt. Dieses belohnt Etsy-Verkäufer:innen für einen besonders guten Kundenservice mit einem speziellen Banner und kostenloser Einbindung im Marketing des Online-Marktplatzes. Seit September 2021 bestimmt Etsy immer jeweils zum Monatsersten die Händler:innen, die sich für das Verkäufer-Star-Banner qualifiziert haben. Ihren Status können die Verkäufer:innen ausserdem regelmässig im Konto abfragen.
Um den Status „Verkäufer Star“ zu erhalten, bewertet Etsy die Verkäuferkonten über einen Zeitraum von drei Monaten und berücksichtigt folgende Kriterien:
Antwortrate des Etsy-Verkäuferkontos
Etsy bewertet künftig, wie schnell die Verkäufer:innen auf anfängliche Nachrichten von Kundinnen und Kunden reagieren. Ziel ist dabei, stets innerhalb von 24 Stunden zu antworten.
5-Sterne-Bewertungen durch Käufer:innen
Ein weiteres Kriterium sind die Bewertungen der Verkäufer-Konten. Um das Verkäufer-Star-Banner zu erhalten, sind die positiven 5-Sterne-Bewertungen der Kundinnen und Kunden wichtig.
Tipp:
Kundenbewertungen sind auch ausserhalb von Online-Marktplätzen ein sehr mächtiges Verkaufstool, da sie massgeblich zur Kaufentscheidung beitragen. Wie Sie Kundenbewertungen für sich nutzen können, haben wir in unserem Artikel mit acht nützlichen Tipps zu Bewertungen für Sie zusammengefasst.
Versandoptionen:
Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt künftig der Versand der gekauften Produkte. Um den Status Verkäufer-Star zu erhalten, müssen Etsy-Verkäufer:innen die Waren pünktlich liefern und den Kundinnen und Kunden auch ein Tracking für die bestellten Produkte bieten.
Bestellungen und Verkäufe:
Neben dem Umgang mit den Kundinnen und Kunden spielen der Umsatz und die Anzahl der verkauften Produkte künftig eine grössere Rolle. Wer Verkäufer-Star werden will, muss innerhalb von drei Monaten mindestens zehn Bestellungen, sowie etwa 300 US-Dollar (circa CHF 280) Umsatz vorweisen können. Ausserdem werden nur Verkäufer-Kontos berücksichtigt, die mindestens 90 Tage bei Etsy präsent sind.
Etsy-Verkäufer:innen kritisieren das Verkäufer-Star-Programm
Verkäufer-Star kommt unter den Etsy-Händler:innen bisher wohl nicht so gut an. In zahlreichen Facebook-Gruppen äussern sich die Verkäufer:innen eher kritisch zu dem neuen Programm. Stein des Anstosses ist vor allem, dass die Bewertungen automatisiert ablaufen und so eigentlich genau das, was Etsy als Plattform so einzigartig macht, ignorieren.
- Antwortrate: Auf Etsy ist es üblich, dass sich Kundinnen oder Kunden nach Erhalt der Ware bei den Verkäufer:innen bedanken. Diese Art von Nachrichten erfordere aber nach Ansicht vieler Verkäufer:innen keine Antwort – ebenso wie die Nachrichten, die Etsy selbst an Verkaufskonten schickt. Ebenfalls wird kritisiert, dass der Online-Marktplatz jetzt eine Antwort innerhalb von 24 Stunden erwartet – also auch am Wochenende. Fairerweise muss man hier aber einwenden: Wirklich neu ist die Praxis nicht – auch andere Plattformen erwarten schnelle Antwortraten an Kundinnen beziehungsweise Kunden. Amazon ist hier sogar deutlich restriktiver und sperrt Verkäuferkonten, die diese Raten nicht erfüllen.
- Bestellungen und Verkäufe: Die Kritik hier richtet sich ebenfalls gegen den Automatismus des neuen Programms. Auf Etsy werden Unikate verkauft – das bedeutet, einige Händler:innen müssen die Produkte erst anfertigen. Wer also sehr teure Produkte (zum Beispiel angefertigte Möbel) mit langer Herstellungszeit verkauft, wird kategorisch aus dem Programm ausgeschlossen. Generell halten die meisten Verkäufer:innen die Anzahl der verkauften Produkte innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums nicht für ein Qualitätsmerkmal.
- Versandoptionen: Neben sehr grossen Produkten gibt es auf Etsy auch zahlreiche sehr kleine Produkte oder Künstlerbedarf. Daher ist nicht unüblich, die Produkte mittels Gross- und Maxibriefen oder über die Warenpost zu verschicken. So haben auch Kundinnen und Kunden den Vorteil von niedrigen Versandangeboten. Das Problem: Für normale Briefe gibt es keine Tracking-Angebote. Um das Tracking nutzen zu können, müssten diese Händler:innen also auf grössere Verpackungen umsteigen. Zudem verlangen Versanddienstleister:innen erhöhte Gebühren für Sendungen mit Tracking, was entweder zu Lasten der Händler:innen oder der Kundinnen und Kunden gehen würde.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass das Verkäufer-Star-Programm durchaus noch Verbesserungsbedarf aufweist, gerade für die kleineren Händler:innen. Denn: Generell kommen bei der Einstellung von Produkten, dem Verkauf und der Zahlungsabwicklung bereits Gebühren auf Etsy-Verkäufer:innen zu.
Gebühren und Bewerbungsmöglichkeiten Ihres Etsy-Shops:
Im Vergleich zu anderen Online-Marktplätzen sind die Gebühren für Etsy-Shops relativ niedrig: Es fällt eine Einstellgebühr von CHF 0.18 pro Produkt an, sowie fünf Prozent Transaktionsgebühren und vier Prozent plus eine Zahlungsbearbeitungsgebühr von CHF 0.50. Positiv ist, dass keine weiteren Gebühren für Sie anfallen, wenn Etsy Ihre Produkte „Offsite“ bewirbt, also auf sozialen Netzwerken und Partnerseiten. Die Anmeldung des eigenen Shops dafür erfolgt automatisch und die Liste der Seiten, auf denen die Produkte präsentiert werden, finden Sie im Handbuch für Verkäufer:innen.
Lediglich im Falle eines Verkaufs über die Offsite-Werbung fällt eine Gebühr von 15 Prozent vom Verkaufspreis an. Im Vergleich zu anderen Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay sind die Gebühren für die Eröffnung eines Händler-Kontos und die Verkaufsprovision recht gering. Ein weiterer Vorteil für Einsteiger:innen: Etsy unterstützt mittlerweile auch fast jede Zahlungsmethode – Kreditkarte, PayPal, Klarna, ApplePay sowie GooglePay, um die wichtigsten zu nennen. Dafür müssen Händler:innen sich lediglich für Etsy Payments registrieren, was keine Extrakosten erfordert. Ein Nachteil der Plattform ist dafür, dass durch die Internationalität auch eine Vielzahl an Händler:innen sie nutzt, was natürlich viel Konkurrenz bedeutet und gerade kleinere Händler:innen am Anfang eher untergehen. Ein Problem allerdings, dass Sie auch auf anderen Plattformen haben.
Produkte im Etsy-Shop einstellen: So geht’s
Die ersten Produkte können Händler:innen schon direkt bei der Eröffnung ihres Etsy-Shops einstellen. In der Schritt-für-Schritt-Eröffnung gibt es dafür bereits einen eigenen Punkt. Nach Erstellung Ihres Shops können Sie weitere Produkte dann über den sogenannten „Shop-Manager“ einstellen. Dieser erscheint am Seitenanfang als Button direkt neben Ihrem Konto, sobald Sie die Shop-Eröffnung abgeschlossen haben. Bei der Produkteinstellung können Sie bis zu zehn Fotos und sogar kurze Videos hochladen, dabei werden Ihnen Tipps zu verschiedenen Fotoperspektiven oder Lichtverhältnissen gegeben.
Produkttexte, Kategorien und Keywords: So werden Ihre Produkte gefunden
Neben guten Bildern zu Ihren Produkten sollten Sie zudem etwas Zeit in die Produktbeschreibung investieren. Hier sollten Händler:innen besonders auf die Titelbeschreibung und die verwendeten Keywords achten. Am besten orientieren Sie sich dabei daran, welche Titelbeschreibungen andere Shops für ähnliche Produkte verwenden und welche Keywords genutzt werden. Achten Sie ebenfalls darauf, die richtige Kategorie zu wählen und Ihre Produkte möglichst genau zu beschreiben – und auch Details wie Lieferzeiten und so weiter einzubauen. Je sorgfältiger Sie hier arbeiten, desto besser können potenzielle Kund:innen Sie finden.
Neben dem Verkauf von physischen Produkten besteht bei Etsy die Möglichkeit digitale Artikel, wie eBooks oder Muster, zu verkaufen. Daher kann man auch die Art des Produktes angeben, genauso wie viele weitere Optionen wie zum Beispiel mögliche Personalisierbarkeit oder ob es Variationen gibt. Ebenso lässt sich eine Anleitung zu den Produkten anfügen. Zu beachten ist die Einstellgebühr: Diese wird fällig, sobald man einen Artikel hochlädt. Anschliessend bleibt der Artikel vier Monate oder bis zum Verkauf online – es gibt auch die Möglichkeit, dies automatisch oder manuell zu verlängern.
Tipps zur Preisgestaltung
Die Eingabe des Preises für Ihre Artikel erfolgt zuletzt. Hier sollten Händler:innen sich ebenfalls etwas Zeit nehmen denn, wie bereits erwähnt, gibt es eine hohe Konkurrenz. Eine Möglichkeit, aus der Masse hervorzustechen ist da natürlich die Preisgestaltung. Allerdings: Vergessen Sie dabei nicht, dass für jeden eingestellten Artikel eine Gebühr und für jeden verkauften eine Provision anfällt. Daher ist es ratsam, Aufwand, Gebühren und Gewinn zu kalkulieren, damit Sie am Ende auch etwas mit Ihren Produkten verdienen.
Was noch zu beachten ist – Richtlinien von Etsy
Etsy gibt den Verkäufer:innen Richtlinien vor, an die man sich halten muss, um den kompletten Verkäuferschutz der Plattform zu erhalten. Darin aufgeführt sind beispielsweise, welche Artikel, die verkauft werden dürfen: Handgefertigte Produkte, Vintage Artikel, mindestens 20 Jahre alt, sowie Materialien für den Kreativbedarf. Geistiges Eigentum darf nicht verletzt werden, die Produktion von Handgemachtem muss transparent bleiben und selbstredend muss der Datenschutz eingehalten werden. In Ihrem Etsy-Shop dürfen folgende Angaben nicht fehlen: AGBs, Impressum, sowie klar formulierte Rückgabebedingungen!
Was noch alles zu beachten ist, kann im Verhaltenskodex für Verkäufer nachgelesen werden. Nur wer sich an alles hält, bekommt von Etsy garantierte Unterstützung falls etwas passieren sollte.
Wissenswertes zu AGB, Impressum und Widerrufsbelehrungen
Der Online Marktplatz fordert zwar bei der Einrichtung des Shops und in den Richtlinien für Verkäufer:innen die vollständige Ausfüllung der AGBs, es gibt aber hier einiges zu beachten:, Falls Sie noch einen anderen Onlineshop betreiben, können Sie nicht einfach die AGB daraus übernehmen, da diese wohlmöglich nicht mit den Richtlinien von Etsy übereinstimmen. Allgemein sollten AGB nicht einfach kopiert werden, weder aus Ihrem eigenen Shop (Richtlinien der jeweiligen Plattform), noch aus dem Shop einer anderen Onlinehändlerin oder eines anderen Onlinehändlers. Der Grund: Auch AGBs sind urheberrechtlich geschützt und können eine Abmahnung nach sich ziehen.
Besonders wichtig für den Online Marktplatz sind die Widerrufsbelehrungen. Da Selbstgemachtes in allen möglichen Varianten angeboten werden kann, besteht Etsy darauf, dass Sie in Ihrem Shop genaue Angaben zu Rückgaben, Umtauschen und Spezialanfertigungen haben. Widerrufsbelehrung, Impressum und AGB sollten den Richtlinien von Etsy sowie den gültigen Gesetzen Ihres Landes beziehungsweise Ihres Geschäftssitzes entsprechen. Achten Sie auch darauf, dass die Datenschutzrichtlinien auf dem aktuellen Stand sind (z. B. DSGVO).
eCommerce: Risiken für Online Händler:innen
Der Onlineverkauf bietet für Händler:innen viele Vorteile, doch es gibt auch einige Stolperfallen, derer Sie sich bewusst sein sollten. Denn: Nirgends boomt das Abmahngeschäft so, wie im Bereich eCommerce. Die häufigsten Abmahngründe sind dabei Urheber-, Markenrechts- und Wettbewerbsverletzungen.
Beim Verkauf von Stoffen oder Kleidung etwa, sollten Sie genau auf Ihre Textilkennzeichnungen achten, denn auch hier wird gerne abgemahnt. Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung ist lang und komplex, vor allem als Anfänger:in im Textilonlinehandel denkt man nicht unbedingt daran, dass so etwas notwendig sein könnte.
Doch auch Marken- und Urheberrechtsverletzungen passieren schnell. Logos die einem grossen Unternehmen zu ähnlich sehen, können eine Markenrechtsverletzung nach sich ziehen – ebenso wie bestimmte Formulierungen. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa der Fall Lego gegen Held der Steine.
Ein weiteres Risiko als Onlinehändler:in ist die Produkthaftung. Besonders bei Handgefertigtem spielt sie eine grosse Rolle. Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen ein selbstgemachtes Mobile. Dieses wird vom Käufer über einem Babybett befestigt, ein Teil davon löst sich und verletzt das Baby am Arm. Sie werden dafür verantwortlich gemacht und haften nun für Ihr Produkt. Je nach Höhe des entstandenen Schadens und wie gut Ihr Business bereits läuft, kann das schon existenzbedrohend sein.
exali.ch sichert Sie als Händler:in auf Etsy ab
Damit Sie keine Angst vor genau diesen Risiken haben müssen und mit Ihrem Etsy-Shop durchstarten können, bieten wir von exali Ihnen die optimale Lösung. Unsere Webshop-Versicherung kümmert sich für Sie um Rechtsverletzungen, Abmahnungen und die Produkthaftung. Profitieren Sie bei Abschluss von einer weltweiten Absicherung und unserem Existenzgründerrabatt. So können Sie sich beruhigt um Ihre Meisterwerke kümmern.
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<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die:</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die:</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
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<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--tablet'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--mobile'>Cyber-BU & Erpressung (CBE)</span>
<span class='visible--desktop'><h5>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><ul class="list--checkmark">
<li>
<p><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong><br />
Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff).</p>
</li>
<li>
<p><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong><br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen.</strong></p>
</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</strong></h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5><strong>Wer ist versichert?</strong></h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</strong></h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5><strong>Wer ist versichert?</strong></h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Aussenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Vertrauensschaden & Betrug (kurz VSB)
<h5><strong>Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden, die durch die vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes (z.B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren Mitarbeitern verursacht werden.</p>
<h5><strong>Betrug durch Dritte/Social Engineering</strong></h5>
<p>Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch <strong>Betrug</strong> Dritter entstehen (z.B. Kreditkartenbetrug durch einen Webshop-Kunden). Ebenfalls versichert sind<strong> Social Engineering Schäden</strong>, bei denen mitversicherte Personen arglistig von Dritten getäuscht werden (z.B. Fake President Trick).</p>
<h5><strong>Versicherungssumme</strong></h5>
Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal <strong>CHF 25'000</strong> zur Verfügung.
<p> </p>
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