Support via In-App-Kauf
Viele populäre Dienste haben sich mit der Einführung von Abo-Modellen bereits ein weiteres Standbein geschaffen, um Geld zu verdienen. Nun springt auch die Social-Media-App Instagram auf den Zug auf, allerdings mit der Intention, die Creators der Plattform finanziell zu unterstützen. So sollen Follower:innen ihre Lieblingsinfluencer:innen künftig über In-App-Käufe unterstützen können. Funktionieren wird das wohl ähnlich wie das Spendensystem auf Twitch.
Erweiterte Verdienstmöglichkeiten
Instagram verfolgt bereits seit einiger Zeit die Strategie, Content Creators mehr Optionen zu eröffnen, mit ihren Posts Geld zu verdienen. Die angedachten Abo-Modelle könnten den Zugang auf bestimmte Inhalte in Zukunft jedoch so stark beschneiden, dass der Druck, ein Abonnement abzuschliessen, relativ hoch ausfällt. Für Influencer:innen mit mehreren Millionen Follower:innen ergibt sich hier eine lukrative Einnahmequelle – selbst wenn Instagram sich seinen Anteil daran sichert. Zusätzlich wird die App wohl weiterhin Werbung anzeigen.
Bessere Nutzerinformation
Im Rahmen der angestrebten Änderungen hat Instagram es sich künftig auch auf die Fahnen geschrieben, seine User:innen über Neuerungen noch besser zu informieren. Anlass hierfür war sicher auch der Ausfall der Plattform vor einigen Wochen, denn sollte sich eine derartige Fehlfunktion wiederholen, wird der Ärger der Nutzer:innen aufgrund des Bezahlmodells wohl noch grösser sein.
Schluss mit den Swipe-Up-Links?
Der Swipe-Up-Aufruf kommt meist in den Stories von Influencern und Influencerinnen oder Unternehmen zum Einsatz, um Follower:innen auf externe Websites zu leiten. Diese Funktion ändert Instagram auf der Grundlage eines Testlaufs vor einigen Monaten nun ab. Den ersten vorsichtigen Schritt in diese Richtung wagte die Plattform bereits vor zwei Monaten. Bis zu diesem Zeitpunkt durften nur verifizierte Profile beziehungsweise Profile mit mehr als 10.000 Followern und Followerinnen auf dieses Feature zurückgreifen. Bei verifizierten Accounts handelt es sich eindeutig um die authentische Präsenz einer öffentlichen Person oder Marke, eines Unternehmens oder eines Blogs – erkennbar an einem blauen Häkchen hinter dem Benutzernamen. Die Userin oder der User eines Accounts muss diesen Haken beim Mutterkonzern Facebook beantragen. Die Kriterien für die Vergabe sind allerdings etwas undurchsichtig.
Im Sommer konnten nun auch ausgesuchte Accounts mit einer geringeren Followerzahl und ohne Verifizierung Swipe-Up-Links teilen. Die klassische Bewegung des Hochwischens hat die Plattform jedoch in der Zwischenzeit testweise durch Sticker ersetzt. Diese passen laut Vishal Sha, Head of Product bei Instagram, wesentlich besser zu Nutzungsweise des Netzwerks. Die Resultate dieses Testlaufs brachten die Verantwortlichen dazu, die herkömmliche Swipe-Up-Funktion ab dem 30. August vollständig einzustellen. Seit diesem Zeitpunkt sind nur noch Link-Sticker verfügbar. Das neue Feature ist erst einmal nur für verifizierte Accounts beziehungsweise Profile mit mehr als 10.000 Followern und Followerinnen verfügbar. Instagram überlegt jedoch, die Funktion für mehr Storys anzubieten.
Die neue Funktion bietet zudem wesentlich mehr Interaktionsmöglichkeiten. Bei der Verwendung der alten Swipe-Up-Links war es User:innen nicht möglich, über Emojis oder via Direktnachricht auf die geteilten Inhalte zu reagieren. Link-Sticker ermöglichen jetzt ein direktes Feedback auf Stories mit Verlinkung.
Exklusive Inhalte für Follower:innen
Bereits im Juni 2021 verkündete Instagram neue Verdienstmöglichkeiten für Content-Creators. Wer Inhalte erstellt, soll künftig Content exklusiv für die eigenen Follower:innen anbieten können. Zusätzlich sollen Influencer:innen ihre Follower:innen auf diesem Weg direkt für Produkte werben können. In einem ersten Testlauf ist zudem angedacht, dass Nutzer:innen nach Themen ordnen können, welche Inhalte sie sehen wollen und auf diese Weise genau die Produkte entdecken, an denen sie interessiert sind.
Verstärkter Schutz vor Beleidigungen
Erhält ein Beitrag besonders viel Aufmerksamkeit, soll die/der Besitzer:in des Accounts Kommentare und Direktnachrichten künftig mit der Funktion „Limits“ eingrenzen können. Ausschlaggebend für dieses Feature war die Erkenntnis, dass insbesondere Personen des öffentlichen Lebens verletzende Kommentare vor allem von solchen Leuten erhalten, die dem Profil erst seit Kurzem folgen. Das belegen zum Beispiel die rassistischen Beleidigungen von Spielern und Spielerinnen während der Fussballeuropameisterschaft 2021. Instagram möchte daher künftig versuchen zu verfolgen, wann ein Account aussergewöhnlich viele Kommentare oder Nachrichten erhält, damit man der/m Besitzer:in des Profils empfehlen kann, „Limits“ zu aktivieren.
Neben der verstärkten inhaltlichen Kontrolle will Instagram bei Hatespeech auch direkt an der Quelle ansetzen und User:innen, die versuchen, verletzende Kommentare zu posten, intensiver vor den Konsequenzen ihrer Handlungen warnen. Bisher erging beim Versuch derartige Inhalte zu verbreiten, eine einzelne Warnung an die Verfasserin beziehungsweise den Verfasser. Wiederholte die Nutzerin oder der Nutzer seine Bemühungen, verstärkt Instagram seine Warnungen mit einem Hinweis auf die Community-Richtlinien sowie der Ankündigung, dass der betreffende Kommentar entweder verborgen oder sogar entfernt wird, wenn die Userin oder User weiterhin darauf besteht, seine Inhalte zu veröffentlichen. Diese Maschinerie wird in Zukunft bereits beim ersten Versuch eines Hasspostings in Gang gesetzt.
Schluss mit aggressiven Direktnachrichten
Nicht nur bei den Posts, auch bei den Direktnachrichten will Instagram künftig eine Filterfunktion einbauen. Diese soll die zunehmende Flut beleidigender Direktnachrichten eindämmen. Das Feature macht es möglich, Spam sowie verletzende oder qualitativ minderwertige Inhalte aus den restlichen Nachrichten heraus zu sortieren. Auch sollen User:innen Kommentare auf Posts verbergen können, wenn diese zwar verletzend sind, aber dennoch den Regeln der Plattform entsprechen.
Auf dem Weg zur Video-App
Bereits im letzten Jahr hat Instagram mit der Einführung der Reels den ersten Schritt weg vom Image der bekannten Bilderplattform getan und den Weg geebnet, um gegen die Konkurrenz durch TikTok und Youtube zu bestehen. Jetzt will Instagram den Fokus auf Videos noch mehr verstärken und diesem Format noch mehr Platz einräumen.
Geplant sind Inhalte im Full-Screen-Format und immersive Content - 360°-Videos, die einen Blick in alle Richtungen vom Standpunkt der Kamera möglich machen. Parallel hält das Unternehmen sich an die Strategie „mobile first“. Dabei starten die Entwickler bei der Arbeit an ihren Anwendungen erst mit der mobilen Version und passen diese dann an grössere Bildschirme an. Eine grössere Annährung an die Features des Konkurrenten TikTok steht erst einmal nicht auf der Agenda.
Neue Funktionen – neue Fallstricke
Instagrams Neuausrichtung bringt jedoch auch neue Problemfelder mit sich: Viele User:innen unterlegen ihre Werke mit der Musik bekannter Künstler:innen. Sind die Lizenzrechte nicht geklärt, fordert die/der Rechteinhaber:in schlimmstenfalls im Nachgang Lizenzgebühren – in unserem Artikel zu Musikrechten in sozialen Netzwerken haben wir diese Problematik eingehend beleuchtet. Auch wer seine Follower:innen für bestimmte Angebote werben will, sollte Vorsicht walten lassen: Ist ein werblicher Post nicht ordentlich gekennzeichnet, droht schnell der Vorwurf der Schleichwerbung. Bei aller Freude über die neuen Möglichkeiten ist es also umso wichtiger, die rechtlichen Aspekte der Social-Media-Nutzung nicht zu vernachlässigen.
Auch bei neuen Entwicklungen zeitgemäss versichert
Die sozialen Medien bieten immer wieder spannende Möglichkeiten, um Ihr Business voranzutreiben. Doch gerade bei diesen neuen Features sind die Risiken für Abmahnungen und Schadenersatzforderungen besonders hoch. Damit Sie das Potenzial von Social Media voll ausschöpfen können, schützt Sie die Media-Haftpflichtversicherung für Agenturen und Content Creators über exali.
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<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
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<span class='visible--mobile'>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schliessen</a>
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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr Auftraggeber berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt (z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung), sofern der Auftraggeber nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmässigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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zum Kontaktformular </span>
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Druckeigenschaden-Versicherung
<span class='visible--desktop'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versichert Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druck-& Werbeaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge <strong>im eigenen Namen</strong> und <strong>auf eigene Rechnung</strong> für Ihren Kunden an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben, der einen finanziellen Schaden nach sich zieht (z.B. Kosten für erneuten Druck).</p>
</span>
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zum Kontaktformular </span>
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</div>
<span class='visible--desktop'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Aussenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<a href="tel:+41582556000" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info">
+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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