5 Businessrisiken, die Freiberufler:innen kennen sollten
Egal, ob Sie am Anfang Ihrer Selbständigkeit stehen oder bereits einige Jahre als Freiberufler:in arbeiten: Es gibt Risiken für Ihr Business, die alle Freelancer:innen betreffen - unabhängig von der Erfahrung oder auch der Branche, in der Sie arbeiten. In diesem Artikel haben wir die fünf grössten Geschäftsrisiken aus unserer Schadenpraxis zusammengefasst, die Sie kennen sollten.
Diesen Artikel haben wir für Sie auch in folgendem Video zusammengefasst:
#1 Businessrisiko Rechtsverletzungen
Eine Auswertung unserer Schadenfälle über die letzten Jahre hat ergeben, dass Rechtsverletzungen mit rund 40 Prozent tatsächlich die häufigste Schadenursache sind. An erster Stelle der am häufigsten gemeldeten Rechtsverletzungen steht mit 78 Prozent die Verletzung des Urheberrechts.
Die fünf häufigsten Ursachen für die bei exali gemeldeten Schäden sind: Rechtsverstösse, eigene Fehler oder ausserordentliches Projektende, Schäden im Zusammenhang mit Cyberkriminalität und Sachschäden.
Unternehmensrisiko Urheberrecht
Grundsätzlich ist nahezu jede Art von Content urheberrechtlich geschützt, das gilt für Bild-, Video-, Text- oder Toninhalte ebenso wie für Codes in der Programmierung. Einige Beispiele für Urheberrechtsverletzungen sind
- Verwendung von Texten anderer Websites oder Plattformen (zum Beispiel Produktbeschreibungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Werbetexte, Bilder oder Videos von Produkten, die von Hersteller:innen und/oder Lieferant:innen übernommen wurden
- Nutzung fremder Bilder ohne Erlaubnis oder falsche/unvollständige Nennung der Urheber:innen
- Nutzung geschützter Musik für eigene Videos (z.B. in Social-Media-Kanälen)
Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen gilt daher
- Niemals fremde Texte (auch Rechtstexte wie Datenschutzerklärungen) ohne Erlaubnis übernehmen.
- Wenn Sie KI-Programme wie ChatGPT zur Textgenerierung einsetzen oder Texte kaufen, prüfen Sie diese vor der Verwendung mit einer Plagiatssoftware.
- Nutzen Sie nur Datenbanken mit klar geregelten Nutzungsbedingungen für Bilder, Videos oder Musik.
- Achten Sie bei Nutzungsverträgen immer auf das Kleingedruckte, denn oft ist die Verwendung von Inhalten auf die nicht-kommerzielle Nutzung oder bestimmte Nutzungsarten beschränkt (zum Beispiel Nutzung für Website erlaubt, aber nicht Social Media oder Video).
- Wenn Sie fremde Produkte verkaufen (über einen eigenen Online-Shop oder einen Online-Marktplatz), holen Sie stets die Nutzungsrechte für Werbetexte und Produktbeschreibungen von den Herstellerfirmen ein.
Weitere Rechtsverletzungen
Neben dem Urheberrecht gibt es noch weitere Rechte, die Sie verletzen können. Die häufigsten sind:
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst eine ganze Reihe von Pflichten und Regeln, weshalb es oft schwierig ist, den Überblick zu behalten. Gerade im Onlinehandel sind Abmahnungen stark verbreitet - nicht nur durch Wettbewerber:innen, sondern auch Abmahnvereine und Verbraucherschutzverbände sowie Anwältinnen und Anwälte, die Abmahnungen als Geschäftsmodell für sich entdeckt haben. Häufige Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht sind zum Beispiel
- Fehler im Impressum
- Irreführende Werbung
- Falsche Werbekennzeichnung - betrifft vor allem Content Creator und Influencer:innen, die Produkte über Social Media bewerben
- eCommerce: Verstösse gegen die Widerrufsbelehrung
Markenrecht
Grundsätzlich gilt: Eine Markenrechtsverletzung kann nur im geschäftlichen Verkehr begangen werden. Ein Verstoss gegen das Markenrecht liegt immer dann vor, wenn Dritte die Rechte der Markeninhaber:innen missachten - beispielsweise durch die Verwendung eines zu ähnlichen Markennamens oder zu ähnlicher Designelemente. Weitere Verstösse gegen das Markenrecht können auch die Werbung mit fremden Logos oder Gütesiegeln auf der eigenen Website sowie die vorsätzliche oder fahrlässige Kennzeichnung von Plagiaten mit fremden Marken sein.
Dass auch Freelancer:innen Markenrechtsverletzungen begehen können, zeigt das Beispiel eines über exali versicherten IT-Dienstleisters: Dieser sollte für einen Sportverein eine Website erstellen und kreierte dafür auch einen Namen und ein Logo - allerdings ohne zuvor eine Markenrecherche durchgeführt zu haben. Die Folge: Ein Fitnessstudio, das sich den verwendeten Namen als Wortmarke hatte schützen lassen, mahnte den IT-Dienstleister ab. Wie dieser echte exali-Schadensfall ausgegangen ist, lesen Sie im folgenden Beitrag: IT-Dienstleister vergisst Markenrecherche.
Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht einer Person können Sie zum Beispiel verletzen, wenn Sie auf Ihrer Website ein selbst erstelltes Bild verwenden, auf dem eine Person eindeutig zu erkennen ist. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie als Fotograf:in Bilder von einer Hochzeit auf Ihrer Webseite einbinden oder bei Filmaufnahmen für ein Werbevideo Personen durchs Bild laufen. Deshalb gilt: Verwenden Sie niemals Bild- oder Videomaterial, auf dem Personen erkennbar sind, ohne vorher das schriftliche Einverständnis dieser Personen eingeholt zu haben.
#2 Businessrisiko Berufliche Fehler
Das zweitgrösste Risiko für Ihr Unternehmen sind Sie selbst. Damit ist die Möglichkeit gemeint, dass Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Fehler unterläuft, der kostspielige, im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohende Folgen haben kann. Zu diesen beruflichen Fehlern zählen auch verpasste Deadlines, die dazu führen, dass Auftraggeber:innen von einem Vertrag zurücktreten.
Einige Beispiele für solche Kunstfehler, die wir in der Praxis schon erlebt haben, sind:
Explodiertes Werbebudget
Ein Freelancer im Bereich Online-Marketing sollte für ein Unternehmen eine Werbeanzeige auf Facebook erstellen. Dabei „verrutschte“ leider das Komma und aus CHF 15'000 Budget wurden plötzlich 15 Millionen Franken. Als der Fehler auffiel, waren bereits CHF 250'000 verloren - die das Unternehmen natürlich von dem Freiberufler zurückhaben wollte. Wie der Fall ausgegangen ist, können Sie hier nachlesen: Kommafehler lässt die Kosten für Facebook Werbung explodieren.
Zahlendreher
Probleme mit Zahlen hatte ebenfalls ein IT-Dienstleister, der für ein Unternehmen die Software für den E-Mail-Versand aktualisieren sollte. Leider unterlief ihm bei der Eingabe des Datums ein Irrtum, so dass statt der geplanten 50 Dokumente über 17.000 per e-Post verschickt wurden. Den gesamten Fall haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: IT-Dienstleister verursacht CHF 14'000 Schaden.
Vorbestrafter Finanzvorstand
Ein Unternehmen hatte die Position des Finanzvorstands neu zu besetzen und beauftragte einen Headhunter mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Dieser wurde auch schnell fündig und die Stelle konnte besetzt werden, jedoch kam es kurz darauf zu Unregelmässigkeiten in den Büchern des Unternehmens. Es stellte sich heraus, dass der neue Geschäftsführer sich an den Konten zu schaffen gemacht hatte und das nicht zum ersten Mal - er war sogar schon wegen eines ähnlichen Delikts vorbestraft. Ein Umstand, den der Headhunter durch die Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses leicht hätte überprüfen können - und müssen. Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier: Headhunter vermittelt vorbestraften Finanzvorstand
Alle drei Fälle zeigen: Eine kleine Unachtsamkeit kann teure Folgen haben. Und: Das Risiko eines solchen beruflichen Fehlers besteht immer und für alle Freelancer:innen und Selbständigen. Die gute Nachricht: Sie können sich dagegen absichern.
Schutz durch eine Berufshaftpflichtversicherung
Damit Sie ein Fehler nicht Ihre berufliche Existenz kostet, empfiehlt sich eine Absicherung mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese schützt Ihr Unternehmen, wenn Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Fehler unterläuft, durch den Ihre Kundschaft zu Schaden kommt.
Die Berufshaftpflichtversicherung über exali sichert dabei nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Haftung ab, sondern auch die vertragliche Haftung - wenn Sie also eine vertraglich vereinbarte Leistungspflicht (zum Beispiel Service Level) nicht oder unzureichend erfüllen.
#3 Businessrisiko Cybercrime
Cyberkriminalität ist auf dem Vormarsch - ein trauriger Trend, der sich weiter fortsetzt. Aktuelle Studien zeigen, dass Cybercrime eine der grössten Bedrohungen für jedes Unternehmen darstellt. Die Hauptgefahr geht dabei von Ransomware aus, einem Angriff, bei dem sich Cyberkriminelle Zugang zu Ihren IT-Systemen und/oder Programmen verschaffen, diese verschlüsseln und für die Freigabe ein Lösegeld verlangen.
Wie Ransomware funktioniert und wie Sie Ihr Business absichern können, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Ransomware: So schützen Sie Ihr Business vor der digitalen Geiselnahme.
Weit verbreitet sind zudem Cyberangriffe mittels Social Engineering - im Unternehmensbereich der so genannte Fake President Trick. Hierbei kontaktieren Cyberkriminelle Mitarbeiter:innen - zum Beispiel per E-Mail - und geben sich als Geschäftsführer:in oder Vorgesetzte:r aus. Reagieren die Mitarbeiter:innen auf die Kontaktaufnahme, fordern die vermeintlichen Vorgesetzten die Überweisung von Geld oder Gutscheincodes. Das kann Ihnen nicht passieren? Leider sind die Methoden der Cyberkriminellen mittlerweile so raffiniert, dass sogar KI-Programme mit Stimmenimitationen eingesetzt werden, um die Opfer hinters Licht zu führen. Im Artikel „Fake President: Wenn Betrüger:innen sich als CEO ausgeben“ haben wir einige echte Schadenfälle aus den exali-Archiven zusammengefasst.
Cybersicherheit für Freelancer:innen
Cybersecurity ist nicht nur für Unternehmen wichtig, sondern auch für Freelancer:innen. Denn ein Cyberangriff hat im schlimmsten Fall auch Auswirkungen auf Ihre Kundschaft. Daher sollten Sie folgende Schutzmassnahmen ergreifen:
Regelmässige Backups
Eine der wichtigsten Schutzmassnahmen, gerade im Falle einer Ransomware-Attacke, ist die Offline-Sicherung der vorhandenen Daten. Erstellen Sie daher regelmässig Backups Ihrer Arbeit und speichern Sie diese an mehreren Orten (externer Datenträger, Cloud).
Drei-Sekunden-Regel für E-Mails
Grundsätzlich gilt: Gehen Sie vorsichtig mit E-Mails um und öffnen Sie nicht leichtfertig Anhänge oder klicken Sie auf Links. Wenden Sie stattdessen die Drei-Sekunden-Regel an, die besagt: Gerade bei unbekannten Absender:innen überprüfen Sie zunächst die E-Mail-Adresse und den Text der E-Mail auf Rechtschreibfehler. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie die Absender:innen auf andere Art und Weise (beispielsweise telefonisch) und fragen Sie nach, ob die E-Mail wirklich von ihnen kommt. Geben Sie ausserdem niemals Kontoinformationen, Zugangsdaten oder Passwörter per Telefon, SMS oder E-Mail weiter.
Führen Sie regelmässig Updates durch
Sei es für das Betriebssystem, die Antivirensoftware, die Apps auf dem Smartphone oder andere Programme: Achten Sie darauf, dass Sie immer die neueste Version Ihrer Software verwenden.
Multi-Faktor-Autorisierung
Verwenden Sie für externe Tools, Software oder Plattformen immer eine Multi-Faktor-Autorisierung, mindestens aber eine Zwei-Faktor-Autorisierung. Dies gilt auch für Social Media.
Vorsicht in öffentlichen Netzwerken
Wenn Sie unterwegs arbeiten (zum Beispiel im Zug, am Flughafen oder im Café) und dabei öffentliche Netzwerke nutzen, verwenden Sie immer ein VPN, damit Ihre Daten nicht unverschlüsselt im Internet sind.
Cyber-Schutz mit der Berufshaftpflicht
Das wohl grösste Problem von Cybercrime ist: Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Deshalb ist es sinnvoll, für den Ernstfall vorzusorgen. exali bietet deshalb mit der Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) einen Zusatzbaustein, der sich zu jeder Berufshaftpflichtversicherung über exali dazu buchen lässt und der Sie vor den Folgen von Cyberkriminalität schützt. Die Vorteile der DCD sind dabei:
- Hacker-Schäden an eigenen IT-Systemen sind abgesichert
- Schutz bei Ransomware-Attacken (inklusive Lösegeldzahlung)
- Übernahme der Kosten/Mehrkosten, um eine Unterbrechung im Business zu vermeiden oder zu verkürzen
- Schutz bei Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeitende)
- Übernahme von Lösegeldforderungen
Zudem werden mit der DCD auch die Kosten für PR- und Krisenmanagement, sowie spezialisierte Anwältinnen beziehungsweise Anwälte und Computer-Forensik-Spezialist:innen.
#4 Businessrisiko Sachschäden
Wer überwiegend online arbeitet, kann sich zunächst nur schwer vorstellen, wie ein Sachschaden passieren soll. Die Praxis zeigt aber: Sachschäden sind ein branchenübergreifendes Risiko.
Was ist überhaupt ein Sachschaden?
Ein Sachschaden ist im Sinne einer Haftpflichtversicherung ein physischer Schaden, bei der Substanzen die Dritten gehören – zum Beispiel Gegenstände, Geräte oder Räume - beschädigt oder vernichtet werden oder verloren gehen. Dass so etwas deutlich schneller passieren kann als gedacht, zeigt eine kleine Auswahl echter exali Schadenfälle, bei denen fremdes Eigentum zu Schaden kam:
Drohnenabsturz bei Videodreh
Eine Werbeagentur verwendete bei den Dreharbeiten zu einem Werbevideo eine Drohne – diese stürzte allerdings ab und „landete“ auf dem Ausstellungswagen eines Autohauses. Den kompletten Fall können Sie hier nachlesen: Drohne stürzt über einem Autohaus ab.
Löschanlage im Serverraum ausgelöst
Ein Unternehmen wollte die Säuberung eines angemieteten Serverraums selbst vornehmen, vergass dabei aber, die Löschanlage zu deaktivieren. Die Anlage interpretierte den bei der Putzaktion aufgewirbelten Staub als Feuer und löste prompt den Alarm aus. Die Folge: CHF 80'000 für die Auffüllung der Löschanlage mit Edelgas plus CHF 250 für den Einsatz der lokalen Feuerwehr, die ebenfalls vor Ort erschien. Mehr zu diesem Fall finden Sie in diesem Artikel: Ungewollte Löschaktion im Serverraum.
Kundenschlüssel verloren
Ein IT-Dienstleister war von einem Unternehmen mit der Wartung der IT-Systeme beauftragt worden – allerdings sollte diese ausserhalb der Geschäftszeiten des Unternehmens stattfinden. Aus diesem Grund erhielt der IT-Dienstleister den Schlüssel zu dem Bürogebäude. Leider kam ihm dieser während einer Kneipentour abhanden. Die Folge: Das Unternehmen musste für rund CHF 1'400 die komplette Schlüsselanlage austauschen lassen. Den kompletten Fall haben wir hier für Sie zusammengefasst: Kundenschlüssel verloren.
Absicherung mit der Büro- und Betriebshaftpflicht
Um das Risiko von Sachschäden abzudecken, verfügt jede Berufshaftpflichtversicherung über exali neben einer Vermögensschadenhaftpflicht auch über eine integrierte Büro- und Betriebshaftpflicht. Diese sichert neben Sachschäden auch Personenschäden ab. Das auch so etwas schnell passiert, zeigt der Fall eines IT-Dienstleisters, dem bei der Programmierung der Bühnentechnik für ein Opernhaus ein Fehler unterlief, in dessen Folge eine Opernsängerin fünf Meter in die Tiefe stürzte.
#5 Business-Risiko Datenschutz
Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 haben sich viele Regeln in Bezug auf das Thema Datenschutz verschärft oder sogar gänzlich geändert. Ein gutes Beispiel dafür ist etwa das Privacy Shield, welches den Datentransfer mit den USA regeln sollte, das 2020 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde – bis heute gibt es hier keine neue verbindliche gesetzliche Regelung. Ähnlich sieht es beim Thema Cookies aus: Reichte 2018 noch lediglich ein Hinweis auf die Verwendung von Cookies, ist die Verwendung eines Cookie Consent Banners zwingend, bei dem Webseitenbesucher:innen der Verwendung von Cookies nicht nur zustimmen, sondern diese auch ablehnen können.
Diese zwei Beispiele zeigen gut: Das Thema Datenschutz ist kompliziert – und es betrifft jede:n – egal ob Sie „nur“ eine Webseite betreiben oder auch Social Media und andere Plattformen nutzen, um Ihr Business oder das Ihrer Kundschaft zu bewerben.
Gut gerüstet bei allen Risiken – mit einer Berufshaftpflicht über exali
Egal ob Sie eine Abmahnung wegen einer Rechtsverletzung oder einem Datenschutz-Verstoss erhalten haben oder Ihnen ein Fehler unterlaufen ist: Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.ch ist ihr Business immer geschützt. Teil aller Berufshaftpflichtversicherungen ist ausserdem die integrierte Büro- und Betriebshaftpflicht, die Sie im Falle eines Sach- oder Personenschadens absichert. Im Schadenfall prüft der Versicherer stets auf eigene Kosten, ob eine Forderung gerechtfertigt ist – unberechtigte Forderungen werden in Ihrem Namen abgewehrt (dabei trägt der Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes die Kosten dafür), berechtigte vom Versicherer beglichen.
Sollte Ihren Kundinnen und Kunden durch eine Cyberattacke auf Ihr Business ein Schaden entstehen – beispielsweise wenn Malware auf Ihrem Server zu Schaden auf den IT-Systemen Ihrer Kundschaft führt – ist auch das über eine Berufshaftpflicht abgedeckt. Cyberschäden an Ihren eigenen IT-Systemen, Programmen oder Daten können Sie über den Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) abdecken.
Sie haben Fragen zu unseren Berufshaftpflichtversicherungen oder den abgedeckten Risiken? Dann kontaktieren Sie gerne unser Kundenservice-Team unter der +41 (0) 58 255 60 00 (telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ehem. Online-Redakteurin
Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.