Alle Infos zu Patreon in unserem Video
Was ist Patreon?
Wer eigene Werke – egal ob im Bereich Grafik/Design, Videogames, Texten, Musik oder Podcast – produziert, muss oft lange ohne Bezahlung auskommen. Genau hier will Patreon einspringen und es Künstler:innen ermöglichen, mit ihren Werken Geld zu verdienen. Im Prinzip funktioniert die Plattform wie Crowdfunding, nur eben als Abonnement. So finanzieren im Idealfall viele Gönner:innen (Patrons) kontinuierlich die Arbeit der Kreativen (Creators), die Ihre Werke über Patreon veröffentlichen.
Creators auf Patreon sind etwa:
- Podcaster:innen
- Video Creators
- Musiker:innen
- Visual Artists
- Game Creators
- Autor:innen und Journalist:innen
Aber auch Online-Communitys, lokale Unternehmen (wie zum Beispiel Nachtclubs), gemeinnützige Organisationen und Verfasser:innen von Tutorials und Anleitungen aller Art, können Patreon nutzen.
Wie funktioniert Patreon?
Das Prinzip von Patreon ist recht einfach: Wer dort seine Werke veröffentlichen will, registriert sich und gestaltet dann eine eigene Patreon-Seite, auf der sie/er ihre/seine Arbeiten veröffentlicht. Die Seite ist später im Web aufrufbar, die kreativen Inhalte können aber nur die Patrons sehen, die den entsprechenden Account fördern. Wer kein Patron ist, sieht nur die Beschreibung und die angebotenen Abo-Modelle der/des jeweiligen Künstler:in. Die Anmeldung und Erstellung einer eigenen Patreon-Seite sind komplett kostenlos. Kreative zahlen erst etwas, wenn Sie auch Umsatz durch Ihre Unterstützer:innen generieren.
Lässt sich Patreon kostenlos nutzen?
Wie bereits geschrieben: Die Erstellung einer Patreon-Seite und das Veröffentlichen von Inhalten ist für Kreative kostenlos. Die Plattform behält aber eine Provision ein, wenn Patrons Sie unterstützen. Die Höhe der Provision richtet sich danach, welchen der drei verfügbaren Pläne Sie als Creator nutzen:
Lite
Lite ist sozusagen der „Basis-Plan“ für Patreon. Hier behält die Plattform 5 Prozent ihrer monatlichen Einnahmen, plus Zahlungsabwicklung ein und Sie erhalten dafür eine gehostete Patreon-Seite, Zugang zu Workshops und Kommunikationstools.
Pro
Pro bietet Ihnen zusätzlich zu den in Lite enthaltenen Tools weitere Vorteile wie:
- Mitgliedsschafts-Level
- Analysen und Insights
- Promo-Tool für Special Offers
- Workshops mit Kreativen
- Unbegrenzte App-Integrationen
- Bevorzugter Kundensupport
Dafür behält Patreon 7 Prozent Ihrer monatlichen Einnahmen ein.
Premium
Premium behält 12 Prozent Ihrer monatlichen Einnahmen über Patreon ein, Sie erhalten dazu zusätzlich zu allen Inhalten aus Pro auch noch eine:n persönliche:n Partner-Manager:in, die Möglichkeit Fan-Artikel für eine Mitgliedschaft anzubieten und Konten für Teams.
Weitere Gebühren
Generell fallen bei Patreon neben der Provision auch Gebühren für die Zahlungsabwicklung an. Dabei geht es um die Kosten, die Patreon für den Transfer der Gelder der Unterstützer:innen auf das Patreon-Guthaben erhebt. Weitere Gebühren sind Auszahlungsgebühren – wenn Sie Ihr Patreon-Guthaben auf Ihr Bank- oder PayPal-Konto überweisen – und Umrechnungsgebühren. Letztere treten auf, wenn Sie Geld in einer anderen als von Ihnen auf der Seite festgelegten Währung erhalten – zum Beispiel US-Dollar statt Schweizer Franken. Patreon berechnet Kreativen dabei eine pauschale Währungsumrechnungsgebühr in Höhe von 2,5 Prozent.
So starten Sie als Kreative:r auf Patreon
Um Patreon nutzen zu können – egal ob als Creator oder Patron – brauchen Sie zunächst ein Konto. Danach geht es dann auch schon los mit dem Einrichten einer eigenen Patreon-Seite. Jede:r der die Plattform als Creator nutzen möchte, bekommt eine eigene Unterseite auf Patreon, die sich später auch in sozialen Netzwerken oder der eigenen Webseite einbauen lässt. Um Anfänger:innen den Einstieg zu erleichtern, bietet die Plattform Starter-Kits. Hier können Sie auswählen, welche Inhalte Sie bieten und erhalten gleich einige Voreinstellung für Ihre Seite.
Das Erstellen einer Patreon-Seite
Ihre Patreon-Seite ist gleichzeitig auch Ihr Aushängeschild für Ihre Community. Hier veröffentlichen Sie Inhalte, die nur Ihre Unterstützer:innen sehen können. Patreon stellt Ihnen hierfür ein eigenes CMS zur Verfügung, auf dem Sie Folgendes einstellen können:
Grundlagen:
Hier legen Sie fest, was die Welt ausserhalb von Patreon von Ihrer Seite sehen kann, wie:
- Den Namen Ihrer Patreon-Seite. Das kann beispielsweise Ihr gesetzlicher Name sein, Ihr Künstlername oder aber der Name Ihrer Band / Ihres Podcasts / Ihrer Community / Ihrer Organisation und so weiter.
- Logo und Titelbild der Seite – ähnlich etwa wie bei einer Facebook-Seite oder einem YouTube-Kanal.
- Was Sie Ihrer Community bieten wollen – Texte, Bilder, Musik, Zeichnungen etc. je nachdem, worauf Ihr Fokus liegt. Sie können aber auch mehrere unterschiedliche Inhalte bieten, wie zum Beispiel: Podcasts, Texte und Musik oder Webcomics, Texte und Videos und so weiter.
- Vorstellung: Hier geht es darum, sich und die eigenen Werke vorzustellen, aber auch darzulegen, was Sie mit Patreon erreichen wollen und was Sie Ihrer Community bieten wollen. Optional können Sie zusätzlich zum Text auch ein Vorstellungs-Video veröffentlichen.
Level
Level bezeichnet die Vorteile, die Ihre Unterstützer:innen erhalten, abhängig davon, wie viel Geld Sie Ihnen monatlich bezahlen. Sie können hier festlegen:
- Wie viele Level es gibt
- Wie die Level heissen (zum Beispiel: Silber, Gold, Platin oder 1,2,3)
- Wie viel jedes Level kostet
- Artwork für die einzelnen Level (falls vorhanden)
- Welche Inhalte Ihre Community für jedes Level erhält (zum Beispiel: Early Access für Fan-Artikel, exklusiver Newsletter, exklusive Inhalte und so weiter)
Abgesehen Mindestpreis für das niedrigste Level, haben Sie hier die volle Freiheit. Sie können die Preise, die Anzahl und auch die Vorteile komplett selbst auswählen. Es gibt sogar die Möglichkeit, die Anzahl der Unterstützer:innen für ein Level begrenzen und so die Mitgliedschaft noch exklusiver gestalten.
Merch
Hier können Sie Ihrer Community exklusive Inhalte zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel Fan-Artikel oder auch digitale Inhalte (zum Beispiel eine exklusive Podcast-Folge oder ein bisher unveröffentlichtes Artwork).
Bezahlung
Unter diesem Punkt legen Sie fest, wie Ihre Unterstützer:innen Sie bezahlen können. Dabei stehen zwei Optionen zur Auswahl: Monatlich oder auch per Kreation, also für jedes veröffentlichte Werk.
Seiteneinstellungen
In den Seiteneinstellungen fragt Patreon zunächst nach Ihrem gesetzlichen Vor- und Nachnamen, so wie Ihrem Wohnsitz (beziehungsweise den Ihres Business). Dazu können Sie ausserdem die auf Ihrer Patreon-Seite verwendeten Farben einstellen und festlegen, ob Ihre Unterstützer:innen Ihre Einnahmen sehen sollen und ob die Account-Namen Ihrer Patrons sichtbar sein sollen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geschäftsadresse (falls vorhanden) zu hinterlegen und die Profile Ihrer sozialen Netzwerke zu verbinden.
Erweitert
Hier lassen sich noch zusätzliche Funktionen einstellen, wie:
- Willkommensgrüsse: Für jede:n neue:n Unterstützer:in. Die Willkommensgrüsse lassen sich auch für jedes Level individualisieren.
- Ziele: Hier können Sie Ziele festlegen, die Ihre Community sehen kann – beispielsweise Umsatzziele (monatliche Einnahmen von Betrag X) oder Community-Ziele (X Patrons sollen meiner Seite folgen). Wichtig ist, dass Sie bei der Zielformulierung auch einen Benefit für die Community anführen, wie zum Beispiel: Wenn ich CHF 3000 pro Monat einnehme, kann ich eine:n Cutter:in einstellen und zwei Videos pro Woche veröffentlichen.
- Angebote: Hier können Sie spezielle Inhalte für Ihre Patrons anführen – das kann beispielsweise ein von Ihnen gestaltetes Profilbild, ein signiertes Buch oder spezielle Fan-Artikel sein.
Wie lässt sich mit Patreon Geld verdienen?
Nun, die einfache Antwort darauf lautet: Je mehr Patrons Sie haben, desto mehr Geld verdienen Sie. Jede:r der ein soziales Netzwerk, eine Webseite oder einen Onlineshop für sein Business nutzt weiss aber, dass es ganz so einfach dann doch nicht ist. Generell gilt: Um Unterstützer:innen zu gewinnen, müssen Sie die Welt erst einmal wissen lassen, dass es Sie und/oder Ihr Business und/oder Ihre Werke gibt. Wer bereits eine eigene Webseite, einen Blog und/oder einen Onlineshop, sowie eine Community in einem oder mehreren sozialen Netzwerken hat, ist hier natürlich im Vorteil, denn Sie können Patreon in Social Media und auch ihren Webseiten einbinden.
Wer selbst noch über keine Profile in sozialen Netzwerken verfügt oder nur Profile mit einer kleinen Reichweite besitzt, tut sich natürlich schwerer, potenzielle Unterstützer:innen für Patreon zu finden. Anders als Social-Media-Plattformen ist die Community bei Patreon nicht darauf ausgelegt, als gesamtes Netzwerk zu wachsen, sondern eben nur die einzelnen Seiten. Das bedeutet: Nutzer:innen besuchen in der Regel nicht Patreon, sondern Patreon/[Creator]. Damit Ihre Patreon-Seite wachsen und an Reichweite gewinnen kann, müssen also auch Ihre anderen Kanäle mitwachsen. Alternativ gibt es natürlich auch die Möglichkeit, über SEA-Massnahmen und bezahlte Werbung in sozialen Netzwerken auf Ihr Patreon-Profil aufmerksam zu machen. Allerdings müssen Sie dann aufpassen, dass Ihre Einnahmen über die Plattform nicht sofort zu Ausgaben werden.
Patreon im deutschsprachigen Raum
Wer seine Inhalte nur auf Deutsch verbreitet, hat das zusätzliche Problem, dass sich das Patreon-Konzept im deutschsprachigen Raum noch nicht so ganz durchgesetzt hat. Zwar finden sich laut Patreon etwa acht Millionen Unterstützer:innen auf der Plattform – die meisten davon kommen aber aus Amerika. Daher könnte es sinnvoll sein, sich zu überlegen, ob sich Ihre Marke auch international gestalten lässt – das geht natürlich je nach Medium besser (Zeichnungen, Bilder, Musik etc.) oder schlechter (Texte, Podcasts etc.). Zudem kommt bei Einnahmen von ausländischen Währungen noch die bereits erwähnte Umrechnungspauschale in Höhe von 2,5 Prozent dazu.
Alle Infos über Patreon in unserem Video
Risiken: Das sollten Sie bei der Nutzung von Patreon beachten
Patreon selbst bietet verschiedene Funktionen – darunter zum Beispiel eine Zielgruppen-Analyse, mit Google Analytics, sowie das Versenden von Nachrichten an unterschiedliche Nutzergruppen. Wenn Sie diese Funktionen nutzen, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Patreon-Seite DSGVO-konform ist. Sie brauchen also zumindest eine Datenschutzerklärung und ein Impressum. Wenn Sie Ihren Unterstützer:innen einen Newsletter bieten, muss die Anmeldung über ein Double-Opt-in-Verfahren erfolgen.
Zudem ist es wichtig, dass Sie an den Inhalten, die Sie über Patreon veröffentlichen, auch die Rechte besitzen. Das betrifft zum Beispiel Songs oder Töne, Videoeffekte, grafische Effekte, Bilder und so weiter. Stellen Sie immer sicher, dass Sie die Rechte an Inhalten besitzen, die Sie nicht selbst kreiert haben, andernfalls könnte Ihnen eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts ins Haus flattern.
Kreatives Business bestens abgesichert
Patreon bietet kreativen Freelancer:innen, die sich auf Ihre eigenen Werke konzentrieren wollen, sicher eine gute Möglichkeit, für diese auch bezahlt zu werden. Damit Sie sich vollkommen auf das Erstellen von Inhalten und den Aufbau einer Community konzentrieren können, sichert Sie die Media-Haftpflicht über exali gegen Risiken wie Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen (zum Beispiel Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht), sowie DSGVO-Verstösse und weitere ab.
Sicherheit auch im Regressfall
Die Media-Haftpflicht deckt Sie ebenfalls im Regress: Also wenn Sie nicht Ihre eigenen Werke auf Patreon vermarkten, sondern als Dienstleister:in Patreon-Seiten für Ihre Kundinnen und Kunden erstellen und diese durch einen der genannten Risiken einen Schaden erleiden. Hinweis: Regress bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Kundinnen beziehungsweise Kunden Sie für den durch sie verursachten Schaden in Haftung nehmen.
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer dank des integrierten passiven Rechtsschutzes die Klärung der Schuldfrage. Berechtigte Forderungen werden vom Versicherer übernommen und unberechtigte in Ihrem Namen abgewehrt. Sie können unsere Media-Haftpflichtversicherung innerhalb weniger Minuten ganz einfach online abschliessen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer:innen gerne zur Verfügung – ganz ohne Call-Center oder Warteschleifen. Sie erreichen die exali Kundenbetreuung von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der +49 (0)58 255 60 00 – 0.
Jetzt Prämie berechnen:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
<div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10">
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+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schliessen</a>
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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr Auftraggeber berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt (z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung), sofern der Auftraggeber nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmässigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schliessen</a>
</div>
</div>
</div>
Druckeigenschaden-Versicherung
<span class='visible--desktop'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versichert Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druck-& Werbeaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge <strong>im eigenen Namen</strong> und <strong>auf eigene Rechnung</strong> für Ihren Kunden an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben, der einen finanziellen Schaden nach sich zieht (z.B. Kosten für erneuten Druck).</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin">
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Rückruf anfordern </span>
</div>
<div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin">
<span data-eventpush="eventPush_mail_info">
zum Kontaktformular </span>
</div>
<div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin">
<a href="tel:+41582556000" data-eventpush="eventPush_phone_info">
+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schliessen</a>
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</div>
</div>
<span class='visible--desktop'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Aussenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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