Echter exali Schadenfall: Datenverlust auf der eigenen Festplatte
Für jede/n, die/der im IT-Bereich arbeitet, steht die Datensicherheit der Kundinnen und Kunden an erster Stelle. Dass dabei die Unversehrtheit der eigenen Daten manchmal zu kurz kommt, beweist dieser echte exali-Schadenfall.
Der Verlust von Arbeitsdokumenten
Das Thema Datensicherheit und zuverlässige Datensicherung hat bei vielen Kundenprojekten in der IT einen sehr hohen Stellenwert und wird dementsprechend ernst genommen. Leider stellen wir jedoch immer wieder fest, dass zwischen Theorie und Praxis häufig eine Lücke klafft. So auch in diesem Fall, bei dem frei nach der Redensart „der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe“ dem IT-Dienstleister durch einen Fauxpas die eigenen Daten abhandenkamen.
Dabei beging er den Kardinalfehler der Datensicherung: Er vergas das regelmässige Backup. So hatte er bestimmte Daten auf nur einer externen Festplatte gesichert und besagte Festplatte wurde die meiste Zeit eingelagert und kam nur relativ selten zum Einsatz. Als der Computerspezialist nun doch einmal auf seine elektronischen Arbeitsdokumente zugreifen wollte, war der Ärger gross: Die Festplatte liess sich aus unerfindlichen Gründen nicht mehr auslesen.
Glücklicher Ausgang auf Umwegen
Nachdem der erste Schreck überwunden war, meldete unser Versicherungsnehmer den Schaden beim Serviceteam von exali. Nach Klärung des Sachverhalts mit dem Versicherer gab dieser die Freigabe für die Datenrettung und die Übernahme der Kosten.
Die Sorgen des Computerspezialisten waren damit jedoch noch nicht ausgestanden: Der erste Rettungsversuch durch eine externe Fachfirma scheiterte. Die Bemühungen verursachten aber dennoch Kosten in Höhe von knapp CHF 380. Aufgrund der Wichtigkeit der Daten wurde ein zweiter Versuch unternommen, der über CHF 1'800 kostete. Dieses Mal hatte der Computerspezialist Glück und erhielt Zugriff auf 85 Prozent der gespeicherten Daten. Das genügte, um die fehlenden 15 Prozent zu rekonstruieren, und verschaffte dem IT-Dienstleister wieder den vollständigen Zugriff auf seine Dateien.
Bei einem derartigen Schadenfall handelt es sich im „Versicherungsjargon“ um einen Eigenschaden - schliesslich hatte der IT-Dienstleister nur bei sich selbst und nicht bei seinem Auftraggeber einen Schaden verursacht. Warum ist dieses Detail so wichtig? Viele IT-Haftpflichtversicherungen decken nur die Schädigung eines Dritten (z. B. Kunden/Auftraggeber:in) ab.
Auch gegen Eigenschäden bestens abgesichert
Fälle wie dieser, bei denen der/dem Versicherten selbst ein Schaden entsteht, sind über die Eigenschadenversicherung der IT-Haftpflicht von exali prämienneutral mitversichert. Hierbei handelt es sich um eine nicht branchenübliche Erweiterung der Vermögensschadenhaftpflicht.
Bei diesem konkreten Schadenfall kam dem Versicherungsnehmer der Passus „Verlust von Arbeitsdokumenten zur Auftragserledigung“ zugute. Denn dieser besagt, dass der Versicherer „die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung oder -herstellung eigener (auch elektronischer) Dokumente, die die Versicherten zur Auftragserledigung benötigen…“, ersetzt. So erhielt der versicherte IT-Dienstleister nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung eine Rückerstattung von rund CHF 1'900, die er ohne seine Berufshaftpflichtversicherung selbst für die Wiederherstellung seiner Daten hätte zahlen müssen.
Fazit: Schäden entstehen innerhalb und ausserhalb eines Unternehmens
Bei den täglichen Bemühungen um das Wohl ihrer Kundschaft vergessen viele Selbständige, dass Fehler nicht nur ihre Auftraggeberin oder ihren Auftraggeber, sondern auch die eigenen Systeme betreffen können. Und gerade wenn die eigenen Daten für die Durchführung von Kundenaufträgen benötigt werden, kann ein solcher Verlust durchaus existenzbedrohend sein.
Daher sind in den Berufshaftpflichtversicherungen über exali neben klassischen Haftpflichtfällen – nämlich Schäden bei Dritten – auch bestimmte Eigenschäden mitversichert, die sich sonst äusserst kritisch auf Ihr Business auswirken könnten. So sind Sie sowohl bei Dritt- als auch bei Eigenschäden bestens gerüstet.
Sie sind sich nicht sicher, welche Berufshaftpflicht die richtige für Sie ist? Dann rufen Sie uns gerne an. Unsere Versicherungsexperten sind ohne Callcenter oder Warteschleife persönlich für Sie erreichbar.
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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.