Domain gesperrt: Künstler kämpft um seine Existenzgrundlage
Freelancer:innen und Selbständige sind darauf angewiesen, dass Ihr Business für die Zielgruppe sichtbar ist. Doch was tun, wenn Ihnen diese wichtige Möglichkeit zur Kundenakquise plötzlich verwehrt wird? Ein über exali versicherter Künstler war durch die Sperrung seiner Domains genau mit dieser schwerwiegenden Situation konfrontiert. Die ganze Geschichte haben wir für Sie in diesem echten exali Schadenfall zusammengefasst.
Hosting-Anbieter sperrt Künstler-Websites
Damit Ihre potentiellen Kundinnen und Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam werden, sind Sie als Freiberufler:in auf Möglichkeiten angewiesen, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf verschiedenen Kanälen sichtbar zu machen. Deshalb ist eine eigene Webseite mittlerweile für viele Selbständige und Freelancer:innen Standard. Gerade in kreativen Bereichen wie Grafik, Design oder Texterstellung nutzen Freiberufler:innen den eigenen Webauftritt häufig, um eigene Werke zu präsentieren.
So auch im Fall eines über exali versicherten Künstlers. Er präsentierte und verkaufte seine gezeichneten Werke online über mehrere Domains, die er bei einem grossen Provider registriert hatte. Zu seinem Entsetzen wurden diese Domains, die seine wirtschaftliche Grundlage bilden, plötzlich und zunächst ohne erkennbaren Grund blockiert.
Domain zu Unrecht gesperrt?
Schnelles Handeln war angesagt und so versuchte er den Grund für die Sperrung herauszufinden. Auf seine dringende Nachfrage erklärte der Provider die blockierten Domains mit der Begründung, dass es nicht möglich war, die monatlichen Rechnungen für deren Bereitstellungen per Lastschrift einzuziehen. Somit waren also die ausstehenden Zahlungen das Problem. Der Künstler bewies mit Hilfe seiner Bank allerdings rasch das Gegenteil: Sein Konto war nachweislich stets gedeckt und der Provider hätte zu jeder Zeit darauf zugreifen können. Doch so einfach war die Sache nicht. Denn die Kommunikation mit dem Provider gestaltete sich schwierig und er zeigte sich zunächst nicht bereit, die Domains wieder zu entsperren.
Eigenschaden durch Berufshaftpflicht reguliert
Schliesslich erinnerte sich der Künstler an seine Berufshaftpflichtversicherung und schaltete die Versicherungsprofis im Kundenservice von exali ein. Diese übernahmen den Fall an und nahmen sofort Kontakt mit dem zuständigen Schadensachbearbeiter beim Versicherer auf. Dieser ermöglichte es dem Künstler umgehend, einen auf Domainstreitigkeiten spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Der Jurist erreichte schliesslich die wichtige Auflösung der Domainblockade und damit die Möglichkeit, die Werke wieder entsprechend online zu präsentieren. Das Anwaltshonorar in Höhe von CHF 2'500 übernahm dabei der Versicherer.
Doch wie kam es dazu, dass der Berufshaftpflichtversicherer die Kosten für diesen kuriosen Fall übernahm?
Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt dem Grunde nach nur Schäden, welche die/der Versicherungsnehmer:in einem Dritten zufügt. Dieser Fall war jedoch anders gelagert. Der Künstler hatte niemandem einen Schaden zugefügt, er selbst war durch die „verlorenen“ Domains der Geschädigte. In diesem Fall war die Übernahme der Kosten nur durch eine zusätzliche Eigenschaden-Klausel möglich, welche den Versicherungsumfang in den exali Versicherungsbedingungen für die Berufshaftpflicht entsprechend erweitert. Dieser kleine aber wichtige Textbaustein lautet wie folgt:
„Eigenschadenversicherung
(…) Domain-Rechtsschutz
Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite: Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die entstandenen notwendigen Kosten der Versicherten durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite infolge unbefugter Eingriffe Dritter, sofern die Kosten dazu dienen, die Veränderung oder Blockierung rückgängig zu machen. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal CHF 300'000 je Versicherungsfall und -jahr.“
Im Zusammenhang mit einem Schadenfall taucht immer wieder der Begriff „Fahrlässigkeit“ auf. Was dieser Begriff bedeutet und was die Berufshaftpflicht absichert, lesen Sie in unserem Artikel: Fahrlässigkeit: Das sichert die Berufshaftpflicht ab.
Wie die Erfahrungen bei exali zeigen, ist diese für Kundinnen und Kunden beitragsfreie Klausel eine wichtige Leistungserweiterung für Eigenschäden. Bei einem Eigenschaden handelt es sich um einen Schaden, der Ihnen beziehungsweise Ihrem Business selbst entsteht. Beispiele hierfür sind etwa ein der Datenverlust durch eine Ransomwareattacke oder wie in diesem Fall die Blockierung der eigenen Website. Während das Rückgängigmachen einer Websiteblockierung bereits im Versicherungsschutz enthalten ist, können Sie den Schutz vor Cyberrisiken wie Hackerattacken beispielsweise optional über unseren Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) hinzubuchen.
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali haben Sie daher sowohl bei Eigenschäden als auch bei Schadenersatzforderung durch Dritte einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der die an Sie gestellten Ansprüche prüft und die Schadensumme gegebenenfalls begleicht oder sie in Ihrem Namen abwehrt, sofern die Forderungen nicht gerechtfertigt sind. Mit den speziell auf Ihre Branche zugeschnittenen Zusatzbausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz zudem optimal an Ihr Business anpassen.
Sie haben Fragen zu unseren Versicherungslösungen? Unsere Expertinnen und Experten vom Kundenservice helfen Ihnen unter +41 (0) 58 255 60 00 von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gerne weiter. Alternativ verwenden Sie gern unser Kontaktformular.
Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.