Kundenschlüssel verloren: IT-Dienstleister sorgt für CHF 1'400 Schaden!
Umgang mit Kundeneigentum: Beruf und Privates trennen
Doch fangen wir von vorne an: Der betroffene IT-Dienstleister war mit der Wartung der IT-Ausstattung eines Unternehmens betraut – diese sollte aber ausserhalb der Öffnungszeiten geschehen. Deshalb händigte der Auftraggeber ihm die Schlüssel zum Firmengebäude aus. Bis hierhin lief noch alles reibungslos, doch dann wollte sich der IT-Experte nach getaner Arbeit und mit dem Schlüssel in der Jackentasche auf den kommenden Urlaub einstimmen. Leider kam beim anschliessenden Kneipenabend seine Jacke abhanden. Als er den Verlust bemerkte, blieb auch eine eingehende Suche nach dem Kleidungsstück erfolglos.
Zum Ärger über die verschwundene Jacke kam dann noch die erschreckende Erkenntnis, dass sich der Schlüssel seines Auftraggebers in eben dieser befunden hatte.
Auch eine erneute Suche in der Bar und im lokalen Fundbüro war nicht von Erfolg gekrönt: Der Schlüssel war weg! Das Unternehmen –der Auftraggeber des IT-Dienstleisters – musste daher seine komplette Schliessanlage austauschen. Die Konsequenz für die fatale Vermischung von Beruf und Privatvergnügen: Das Unternehmen forderte vom Dienstleister knapp CHF 1'400 Schadenersatz für den entstandenen Sachschaden.
IT-Missgeschicke passieren sowohl vor als auch abseits des Bildschirms. So sorgte ein winziger Tippfehler in diesem Fall für einen Schaden im fünfstelligen Bereich - Zahlendreher: IT-Dienstleister verursacht CHF 14'000 Schaden. Doch nicht nur die Kundinnen und Kunden, sondern auch IT-Expertinnen und -Experten selbst können unter beruflichen Versäumnissen leiden. Das widerfuhr zum Beispiel einem Dienstleister, dem auf seiner eigenen Festplatte wichtige Arbeitsdokumente abhandenkamen.
Fehler im Job – auch als Selbständige:r abgesichert
Missgeschicke können im Berufsalltag schnell passieren. Wenn die/der Leidtragende aber nicht das eigene Business, sondern die Kundin oder der Kunde ist, können teure Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Hier steht Ihnen die IT-Haftpflichtversicherung über exali zuverlässig zur Seite. Der Versicherer prüft an Sie gerichtete Ansprüche auf ihre Zulässigkeit und begleicht berechtigte Forderungen. Das gilt übrigens auch, wenn nicht Ihnen selbst, sondern einer:m Ihrer Mitarbeiter:innen ein Missgeschick passiert, denn: Auch die Fehler Ihrer Angestellten sind über die IT-Haftpflicht mit abgesichert.
Auch im Falle des IT-Dienstleisters sprang der Versicherer in die Bresche. Denn der Umfang seiner abgeschlossenen IT-Haftpflicht enthält auch die Leistungen einer Büro- und Betriebshaftpflicht – diese deckt auch den Verlust fremder Schlüssel- und Codekarten ab. So übernahm der Versicherer die Kosten für den Austausch der Schliessanlage und der betroffene IT-Experte sah ich nicht allein mit dem fabrizierten Schaden konfrontiert.
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