Nebenberuflich selbständig: Erfolgreich gründen neben dem Hauptjob

Viele denken darüber nach, ein eigenes Business zu gründen. Aber direkt den sicheren Job zu kündigen und sich Hals über Kopf in dieses Abenteuer zu stürzen, ist vielen (verständlicherweise) zu gewagt. Eine Alternative mit Sicherheitsnetz ist die Gründung im Nebenerwerb – doch auch dabei gibt es wichtige Punkte zu beachten. Worauf kommt es an, damit Ihr Start ins Business auch parallel zum Job ein Erfolg wird? Das erfahren Sie im Artikel.

Nebenberuflich gründen: Darum lohnt es sich

Gründen muss nicht automatisch bedeuten, dass Sie alles auf eine Karte setzen. Mit einer ordentlich ausgearbeiteten Idee und guter Planung geht das auch nach Feierabend. Viele schätzen diese Herangehensweise, da auch im Fall eines Scheiterns immer noch eine finanzielle Sicherheit verbleibt. So können sie Ihre Geschäftsidee erstmal in aller Ruhe testen und anpassen.

Oft ist eine komplette Selbständigkeit auch gar nicht das Ziel, sondern die Gründung im Nebenerwerb soll das Einkommen aus der Haupttätigkeit aufbessern. Manchmal stimmen auch schlicht die Grundvoraussetzungen für eine komplette Selbständigkeit nicht. Das kann verschiedene Gründe haben:

In solchen Fällen ist eine Nebentätigkeit genau das Richtige. Trotzdem gibt es auch bei einer nebenberuflichen Gründung Punkte, die Sie beachten müssen. Ausserdem sollten Sie bei der Wahl Ihrer Business-Idee Vorsicht walten lassen – nicht alle Geschäftsideen sind neben einer Festanstellung realisierbar.

Sehr gut eignen sich digitale Businessmodelle, bei denen Sie vieles online erledigen können – so halten Sie auch die Fixkosten gering. Bietet Ihre Idee dann auch noch das Potenzial, sich von einer nebenberuflichen zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit zu entwickeln, umso besser. In jedem Fall ist sorgfältiges und realistisches Zeitmanagement der Schlüssel zum Erfolg. Eine nebenberufliche Selbständigkeit birgt auch immer die Gefahr einer extremen Doppelbelastung zwischen Hauptjob, Nebenjob und Privatleben.

 

Nebenberuflich selbständig: Eine Definition

Das Gesetz definiert sehr genau, was nebenberufliche Selbständigkeit bedeutet. Grundsätzlich heisst das: Ihr gegründetes Business bildet nicht das Zentrum Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gelten Sie als nebenberuflich selbständig.

Die passende Absicherung für jedes Business

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Das gilt auch für alle, die nebenberuflich ein Business gründen. Denn bescheren Sie Dritten einen Schaden, können Sie genauso haftbar gemacht werden wie eine Person, die komplett selbständig tätig ist. Um in solchen Fällen nicht mit Ihrem Privatvermögen haften zu müssen und im schlimmsten Fall Ihre Existenz zu gefährden, schützt Sie die Berufshaftpflicht über exali. Der Versicherer prüft an Sie gerichtete Ansprüche und bezahlt die Schadensumme, sofern die Forderungen gerechtfertigt sind. So haben Sie im Schadenfall stets einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

Voraussetzungen für eine nebenberufliche Selbständigkeit

Auch wenn Sie nebenberuflich gründen, gelten für Sie in vielen Fällen dieselben Regeln wie für Vollzeitselbständige.

Anmeldung der nebenberuflichen Tätigkeit

Haben Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen, müssen Sie diese bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) anmelden. Bei einer Firmengründung ist ausserdem ein Eintrag ins Handelsregister notwendig. Sind Sie zudem Mitglied in einem Berufsverband, können Sie sich bei der zuständigen Verbandsausgleichskasse anmelden. Ohne diese Mitgliedschaft sind Sie zur Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse verpflichtet.

In der Schweiz unterscheidet der Gesetzgeber bei der Aufnahme einer Selbständigkeit zwischen verschiedenen Tätigkeiten:

Ihre Buchhaltungspflichten ergeben sich aus Ihrem jährlichen Umsatz sowei der gewählten Rechtsform. Betreiben Sie ein Einzelunternehmen mit weniger als CHF 100‘000 pro Jahr, genügt die einfache Buchführung in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. und Sie sind nicht zur Abrechnung der Mehrwertsteuer verpflichtet.

Steuern

Völlig egal, ob Ihr Gewinn aus einer haupt- oder nebenberuflichen Selbständigkeit entsteht: Sie müssen ihn in Ihrer Steuererklärung angeben. Üben Sie Ihren Nebenerwerb in Form eines Einzelunternehmens aus, wird Ihr Gewinn gemeinsam mit dem Einkommen aus Ihrer Haupttätigkeit besteuert. Betreiben Sie jedoch eine GmbH besteht die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung.

Tipp:

Müssen Sie bereits im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit Investitionen tätigen, können Sie diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Bewahren Sie daher unbedingt Ihre Belege auf!

Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform für Ihr Business bestimmt massgeblich über Steuern, buchhalterische Pflichten und das Thema Haftung – wägen Sie also sorgfältig das Für und Wider der einzelnen Unternehmensformen ab, bevor Sie sich entscheiden. Im Nebenerwerb ist vor allem das klassische Einzelunternehmen verbreitet. Diese rechtliche Form ist verhältnismässig unkompliziert und der damit einhergehende Aufwand hält sich in Grenzen.

Sozialversicherung

Als Selbständige oder Selbständiger müssen Sie in der Regel in die erste Säule der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einzahlen. So können Sie Ihre Versorgung im Alter sichern. Die Prämienhöhe berechnet sich aus der Höhe Ihres Einkommens.

Beschäftigen Sie Arbeitnehmende, müssen Sie diese ebenfalls bei den Sozialversicherungen anmelden.

Nebenberuflich selbständig: Wie informieren Sie Ihren Arbeitgeber?

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber darf Ihnen einen Nebenerwerb nicht grundsätzlich untersagen. Trotzdem ist es schon allein aus Transparenz- und Fairnessgründen angebracht, Ihre Pläne offen zu kommunizieren. Diese Punkte sind dabei besonders wichtig:

Vielen ist der Gang zur Führungskraft mit diesem Thema unangenehm. Doch ein offenes Wort und eine professionelle Auseinandersetzung mit Ihrem Vorhaben ist wichtig, um sowohl Ihrem Haupt- als auch ihrem Nebenerwerb gerecht zu werden. Halten Sie die getroffenen Vereinbarungen am Ende schriftlich fest. Das verschafft Ihnen und Ihren Vorgesetzten Sicherheit und sorgt für ein vertrauensvolles Verhältnis.

Vorsicht vor Scheinselbständigkeit!

Auch wenn der Begriff Scheinselbständigkeit im Schweizer Recht nicht genau definiert ist, existieren einige Kriterien, um ein Beschäftigungsverhältnis einzuordnen. Dazu gehören…

…die Dauer und Häufigkeit der Zusammenarbeit zwischen einem Freelancer und einem Unternehmen,

…die Art der Tätigkeit,

…der Autonomiegrad und

…die finanzielle Beziehung der beteiligten Parteien.

Wichtige praktische Kriterien sind ausserdem die wirtschaftliche Abhängigkeit sowie die Frage nach der Weisungsbefugnis der Auftraggebenden. Bezieht ein Freelancer beispielsweise die Hälfte seines Einkommens von einer Kundin oder einem Kunden, gilt er als wirtschaftlich abhängig. Im besten Fall können Sie mindestens drei verschiedene Auftraggebende nachweisen.

Wird Ihnen eine Scheinselbständigkeit nachgewiesen, verlieren Sie wichtige Rechte wie die Arbeitslosenversicherung und müssen unter Umständen nachträgliche erhöhte Prämien entrichten.

Risiken bei der nebenberuflichen Selbständigkeit

Auch, wenn Sie Ihr Business „nur“ nebenberuflich gründen, müssen Sie sich mit möglichen Risiken auseinandersetzen. Bescheren Sie Auftraggebenden oder anderen Dritten einen Schaden, können diese Sie dafür in Haftung nehmen – es drohen hohe Schadenersatzforderungen, die Sie ohne passenden Versicherungsschutz mit Ihrem Privatvermögen begleichen müssen.

Die grössten Risiken für Ihr Geschäft sind:

Rechtsverletzungen:
Verwenden Sie beispielsweise fremde Inhalte ohne Erlaubnis, begehen Sie einen Verstoss gegen das Urheberrecht. Auch ein Fehler im Impressum stellt beispielsweise einen Verstoss gegen geltendes Recht dar.

Berufliche Fehler:
Unterläuft Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Missgeschick, kann das teuer werden – denn meist ist das nicht nur für Sie selbst ein Ärgernis, sondern auch für Ihre Kundschaft hat das finanzielle Konsequenzen. Diese Schäden wollen Auftraggebende natürlich nicht allein tragen, sondern nehmen Sie dafür in Haftung. Das ist unter anderem bei den folgenden Szenarien der Fall: Gerissene Deadlines, Budgetfehler, Zahlendreher.

Cybercrime:
Cyberattacken können jedes Business treffen – unabhängig von Branche und Grösse. Gelangen Kriminelle an sensible Daten, können sie damit grossen Schaden anrichten und das Verhältnis zu Ihrer Kundschaft leidet. Deshalb sollten Sie Vorkehrungen treffen:

Sachschaden: Beschädigen Sie zum Beispiel Eigentum Ihrer Kundschaft, haben Sie einen Sachschaden fabriziert, für den Sie aufkommen müssen.

Datenschutz: Auch als Person, die nebenberuflich selbständig tätig ist, gelten für Sie die Regeln der DSG. Halten Sie sich nicht daran, verspielen Sie nicht nur das Vertrauen Ihrer Kundschaft, sondern es drohen auch Bussgelder.

Tipp:

Auf unserer InfoBase gibt es mehr zum Thema Businessrisiken für Freelancer.

Nebenberuflich selbständig: Neue Möglichkeiten, bekannte Risiken

Eine Geschäftsidee erst einmal neben dem Hauptjob zu testen, bietet Sicherheit. Dieses Vorgehen verringert den Druck, das Business möglichst schnell zum Erfolg führen zu müssen. Allerdings benötigt eine Gründung im Nebenerwerb ebenfalls akribische Vorbereitung eine gute Organisation sowie eine umfassende Absicherung. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen enorm, Ihr Business auf lange Sicht produktiv zu führen und Spass daran zu haben.