Berufshaftpflicht für Lektoren
Mit der Berufshaftpflicht von exali.ch als Lektor:in umfangreich abgesichert
- Korrektur- und Verständnisfehler versichert
- Rechtsverletzungen (z. B. Urheberrecht) abgedeckt
- Schutz bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten mitversichert
- Verstöße auf Website und Social Media umfasst
- Absicherung bei leichter und grober Fahrlässigkeit
- Sofortiger Versicherungsschutz dank Online-Abschluss
- Schnelle Expertenhilfe im Schadenfall
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Die Media-Haftpflicht über exali.ch: Optimaler Schutz für Lektoren
Die Media-Haftpflicht ist für Sie als Lektor:in die perfekte Absicherung Ihrer beruflichen Risiken. Ihre persönliche Kontakperson ist im Schadenfall für Sie da und kümmert sich um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls. Der Versicherer prüft an Sie gerichtete Schadenersatzforderungen und wehrt diese entweder ab oder bezahlt sie.
Deshalb exali.ch
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z. B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Die Berufshaftpflicht für Lektoren: Tätigkeitsübergreifend versichert
Ein Schutz für alle Fälle
Für Sie als Lektor:in stehen Orthografie, Interpunktion, Grammatik und Syntax im Mittelpunkt. Aber auch wenn Sie über den Tellerrand hinausschauen und für Ihre Kundschaft weitere Leistungen anbieten (z. B. Beratung bei der Agentur- und Verlagssuche oder als Chef:in vom Dienst in einer Redaktion), sind Sie mit der Lektoren-Haftpflicht dank der offenen Berufsbilddeckung automatisch versichert.
Beispiele versicherter Tätigkeiten:
- Autor:in
- Texter:in
- Media-Beratung
- Webdesigner:in
- Redakteur:in
- Social-Media-Manager:in
- Korrektor:in
- Blogger:in
Berufshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung: Die Unterschiede
Berufshaftpflicht
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie bei beruflichen Fehlern und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen geschützt. Der Versicherer prüft im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob gegen Sie gestellte Forderungen berechtigt und in der Höhe angemessen sind oder nicht. Sind die Forderungen berechtigt, dann werden diese bezahlt, andernfalls werden sie abgewehrt. Sie können dabei für Ihr spezifisches Berufsrisiko die gewünschte Deckungssumme auswählen und den Schutz durch Zusatzbausteine ergänzen. So sind Sie immer optimal abgesichert, auch wenn Ihr Business wächst.
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Abwicklung und Sie müssen sich nicht selbst mit der Gegenpartei auseinandersetzen. Da der Versicherer für den Schaden aufkommt, hat dieser ein Eigeninteresse daran, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Somit profitieren Sie entweder von der Abwehr der Ansprüche (Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen), oder von der Zahlungsübernahme des Versicherers bei berechtigten Schadenersatzforderungen.
Rechtsschutzversicherung
Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Zahlung von Schadenersatzforderungen. Die Rechtsschutzversicherung ist aktiv ausgerichtet und übernimmt für Sie zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Sie gerichtlich gegen jemanden vorgehen möchten (z. B. weil eine Person Ihr Firmeneigentum beschädigt hat und Sie Schadenersatz wollen). Werden stattdessen gegen Sie Schadenersatzforderungen aufgrund eines Fehlers in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erhoben, so ist der passive Rechtsschutz einer Berufshaftpflicht für die Abwehr solcher Forderungen zuständig.
Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der anwaltlichen Beratung und Konfliktlösung durch Mediation auf. Je nach Leistungsumfang können Sie auch Ihre Geschäftsdokumente, wie beispielsweise AGB oder Verträge, durch einen Anwalt oder eine Anwältin prüfen lassen und vermeiden so Fehler in Dokumenten, die zu Abmahnungen führen können. Daher kann die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler:innen, Freelancer:innen und Selbständige eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht sein; ein Ersatz dafür ist sie allerdings nicht.
Achtung: Haftung kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden
Viele Freiberufler:innen glauben, dass eine Rechtsschutzversicherung ausreichend ist, da die Haftung ja in den AGB ausgeschlossen werden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird in diesem Fall häufig als überflüssig angesehen. Das ist allerdings ein Irrtum: Die Haftung kann in den AGB lediglich begrenzt, jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für berufliche Fehler müssen Sie als Freiberufler:in oder Freelancer:in geradestehen und haften. Nur mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie daher vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler geschützt.
Berufshaftpflicht für Lektoren: Ihre Risiken
Mit der Lektoren-Haftpflicht machen Sie die Risiken Ihres beruflichen Alltags kalkulierbarer. Dies sind typische Schadenbeispiele, die Ihnen passieren könnten:
- Sie lektorieren eine Infobroschüre für einen Hundezuchtverein. Die Broschüre wird anschliessend gedruckt und verteilt. Leider haben Sie übersehen, dass bei der Hunderasse "Schweisshund" versehentlich ein Konsonant vergessen wurde. Hinzu kommt, dass der "Sch(w)eisshund" gross auf der Titelseite abgedruckt ist. Wegen des Fehlers wird die Broschüre zurückgerufen und muss neu gedruckt werden. Die Kosten für den Neudruck müssen Sie tragen, da Sie den Fehler beim Lektorieren nicht entdeckt haben.
- Für den:die Geschäftsführer:in eines Unternehmens überarbeiten Sie die Rede, die er:sie auf der Jahreshauptversammlung halten möchte. Sie haben sich im Abgabetermin vertan und schaffen es nicht diesen einzuhalten. Der:die Unternehmer:in beauftragt ein weiteres Lektorat, um die Rede rechtzeitig zu überarbeiten. Die Kosten hierfür verlangt der:die Geschäftsführer:in von Ihnen zurück.
- Sie lektorieren eine technische Dokumentation einer CNC-Maschine. Aufgrund eines Verständnisfehlers, landet eine fehlerhafte Anweisung in der Dokumentation. Eine Arbeitskraft richtet die neue Maschine gemäss der Dokumentation ein und verletzt sich, weil er:sie die fehlerhafte Anweisung befolgt hat. Für den Personenschaden werden Sie verantwortlich gemacht und müssen für die Kosten der medizinischen Behandlung, den Verdienstausfall und für den Neudruck der Dokumentation aufkommen.
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