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Media-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ zur Media-Haftpflicht: Vertragsumfang
Versichert werden können Kreative und Agenturen aus der Medienbranche wie z.B. aus den Bereichen
- Web & Webdesign
- Grafik & Design
- Content & Text
- Marketing, Beratung & PR
- Eigenverlag/ Selfpublisher
Die Media-Haftpflicht von exali folgt dem Prinzip der „Offenen Berufsbilddeckung“. Dadurch sind pauschal alle Tätigkeiten als freiberufliche:r oder selbständige:r Kreative:r im Medienbereich sowie als Medien-Agentur versichert, ohne diese einzeln wie bei einer traditionellen Katalog-Deckung in einer Liste abschliessend aufführen zu müssen. Daher handelt es sich bei der folgenden Liste lediglich um Beispiele.
Web und Webdesign
Webdesigner:in / Webentwickler:in (z.B. HTML, CSS, JavaScript, jQuery), Web-Developer:in, Programmierer:in (z.B. PHP, Java, Ruby, Python, Perl), (Open Source-) CMS-Entwickler:in, Frontend-Entwickler:in, iOS-Entwickler:in / Android Entwickler:in, App-Entwickler:in, Internetgestalter:in, Flash-Designer:in, Animationsdesigner:in, Screen-Designer:in, User Interface Designer:in (UID), Kommunikationsdesigner:in, Bannerdesigner:in, Mediengestalter:in, Webserver-Administrator:in
Grafik, Film und Design
Grafik-Designer:in, Werbegrafiker:in, Logo Designer:in, 3D-Designer:in, Designer:in, Art-Director:in, Creative Director:in, Illustrator:in, Fotograf:in, Fotodesigner:in, Bildagentur (Footage), Audiodesigner:in, Tontechniker:in, Sounddesigner:in, Komponist:in, freie:r Kameramann/-frau, Filmproduktionsleiter:in, Image- und Werbefilmproduzent:in, Medien- und Konzeptkünstler:in, Musiker:in, Dirigent:in, Sänger:in, Komponist:in, Schauspieler:in, Schriftsteller:in, Lyriker:in, Print-on-Demand, Visagist:in, Bühnenbildner:in, Maskenbildner:in
Text und Content
(Online- / Multimedia-) Redakteur:in, Bildredakteur:in, technische:r Redakteur:in, Blogger:in, Journalist:in, Ghostwriter:in, Editor:in, Content Manager:in, Drehbuchautor:in, freie:r Autor:in, Werbetexter:in / Copywriter:in, freie:r Texter:in, Korrektor:in, Lektor:in, Dolmetscher:in / Übersetzer:in, Software-Lokalisierer:in
(Online-)Marketing, Beratung und PR
SEO-Berater:in, Suchmaschinenoptimierer:in (Onpage / Offpage), SEM-Berater:in, SEA-Berater:in, Affiliate-Berater:in, Conversion-Optimierer:in, Usability-Berater:in, Social-Media-Berater:in, Online-Marketing-Consultant / Online-Marketing-Manager:in, Performance-Marketing-Manager:in, Internet-Marketing-Manager:in / Internet Marketer:in, (Online-) Medienberater:in, Web-Consultant, (Online-) Vertriebsconsultant, Werbeberater:in, Media Berater:in, PR-Berater:in, PR Manager:in, Event-Manager:in und Planer:in
Eigenverlag/ Selfpublisher
Verlegen von eigenen Büchern und eBooks im so genannten Eigenverlag (nicht jedoch Werke Dritter und eigene Werke im Bereich Boulevard).
- Werbe-Agentur, Marketing-Agentur, PR-Agentur;
- Online-Marketing-Agentur z.B. im Bereich Affiliate, Retargeting, SEO, SEM, CRO, Social Media;
- Internet-Agentur z.B. im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Applikationen, Programmierung, Hosting;
- Event-Agentur z.B. im Bereich Eventplanung, Organisation und Unterstützung bei der Durchführung von Events;
- Grafik-Agentur z.B. im Bereich Grafikdesign (digital & print), Corporate Design, Logo-Entwicklung (CI), Illustration, Fotografie;Kommunikations-Agentur, z.B. im Bereich Public Relations, Corporate Publishing, Redaktion;
- Text-Agentur z.B. im Bereich Kommunikation, Recherche, Redaktion, Lektorat, Übersetzung, Corporate Publishing;
- Bild-Agentur (Footage) sowie Agenturen im Bereich CG-, Image- und Werbefilmproduktion;
- Künstler-Agentur z.B. im Bereich Vermittlung von Filmschaffenden, Schauspielern oder anderen Künstlern;
- Filmschaffende z.B. im Bereich Produktionsleitung, Kameraführung und Tontechnik;
- Selfpublisher im Eigenverlag z.B. Verlegen von Büchern und eBooks
Ja, für Startup-Unternehmen und Existenzgründer:innen (Firmengründung bzw. Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit nicht älter als 12 Monate) gibt es einen 15%igen Rabatt auf den gewählten Tarif und die gewählten Versicherungsbausteine. Der Rabatt wird für zwei Versicherungsjahre gewährt.
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich - also wissentlich - gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstossen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung z.B. von Rechten Dritter ist selbstverständlich versichert). -
Ansprüche wegen Geldstrafen, Bussen und individuell vereinbarten Vertragsstrafen.
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn die zwischen Ihnen und Ihrer Kundschaft vereinbarte Vertragsstrafe höher ist, als der tatsächlich entstandene Schaden.Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen sind jedoch versichert. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schadenersatz, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht am konkreten Schaden bemessen, sondern pauschal geltend gemacht wird (pauschaler Schadenersatz). - Erbringung der geschuldeten Leistung, Nacherfüllung und Nachbesserung (wobei der Schadenersatzanspruch der Kundschaft aufgrund der Nichterfüllung / Schlechterfüllung vollumfänglich versichert ist!)
D.h. Sie erhalten keine Erstattung Ihres Werkslohns oder Ihres Honorars, wenn Sie die mit der Kundschaft vereinbarte Leistung noch nicht komplett erbracht haben. - Ansprüche wegen der Veröffentlichung verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen nicht zutreffender Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausscheiben oder sonstigen Glückspielen;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Produktdesigner:in / Industriedesigner:in*, Architekt:in oder Ingenieur:in
gemäss der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere wegen der Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschliesslich der Bauüberwachung (Architekten und Ingenieurrisiko);
Beispiele für Leistungsbeschränkungen:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt.
Zu den mitversicherten Personen zählen auch Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des:der Versicherungsnehmenden im Inland sowie in Liechtenstein und weiteren Ländern soweit diese weiteren Länder in der Versicherungspolice ausdrücklich benannt sind.
Arbeitsgemeinschaften und Joint Venture
Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Ventures, selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.
In der Media-Haftpflicht sind alle Schäden versichert, für die während der Vertragslaufzeit erstmalig ein Anspruch gegen Sie erhoben wird (sofern Ihnen die Schäden bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren). Dies gilt auch, wenn ein Schaden vor Vertragsbeginn verursacht wurde und der Anspruch nach Vertragsbeginn erstmalig gemeldet wird.
Ausnahmen für die Eigenschaden-Versicherung:
Für die optionalen Zusatzbausteine „Druckeigenschaden-Versicherung“ und „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ besteht kein rückwirkender Versicherungsschutz für bereits vor Versicherungsbeginn bzw. Einschluss der Leistungserweiterung erteilte Aufträge.
Die «Media-Haftpflicht» übernimmt auch Schäden, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen über die gesetzliche Haftung hinausgehen und damit eine Haftungsverschärfung darstellen (so genannte vertragliche Haftung). Ein Beispiel hierfür wäre eine Haftungsfreistellung eines Auftraggebers.
In den Versicherungsbedingungen der «Media-Haftpflicht» ist zur „vertraglichen Haftung“ folgendes geregelt:
Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen
- Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
- der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht;
- der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Ja, da im Rahmen der vertraglichen Haftung auch Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht (so genannte Erfüllungsfolgeschäden) versichert sind.
Darüber hinaus ist in den zusätzlichen Deckungserweiterungen der Versicherungsschutz bei Leistungsverzögerungen explizit vereinbart:
Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn aufgrund der Verzögerung einer Leistung.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachmeldefrist).
Die Umfirmierung z. B. von einer Einzelfirma in eine GbR, GmbH, UG, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrprämie möglich. Aufgrund der Umfirmierung wird der in der Police genannte Versicherungsnehmer geändert. Dies ist ein so genannter Versicherungsnehmerwechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und die neue Bankverbindung per E-Mail mitteilen oder die Stammdaten selbst im Kundenbereich „Mein exali“ aktualisieren.
Automatisch sind alle Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen (angestellte oder freiberufliche) der neuen Agentur prämienfrei mitversichert. Ebenfalls eingeschlossen ist die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer:innen und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer:innen und Erfüllungsgehilfen).
Versicherungsschutz besteht automatisch auch für versicherte Tätigkeiten, die von Ihnen als Geschäftsführer:in der Gesellschaft im eigenen Namen ausserhalb der Gesellschaft z.B. über ihre Einzelfirma erbracht werden. Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der Gesellschaft zuzurechnen und mit anzugeben.
Durch die flexible Kombination der Versicherungsbausteine und optionalen Zusatzbausteine im Tarif-Rechner von exali können Sie den Versicherungsumfang Ihrer Media-Haftpflicht individuell auf Ihr Businessmodell anpassen. Sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit durch die integrierte Upgrade-Funktion im Kundenbereich „Mein exali“ den Versicherungsschutz anpassen. Somit sind Sie immer optimal versichert und zahlen nur für den Versicherungsschutz, den Sie auch wirklich brauchen.
Die Media-Haftpflicht beinhaltet bereits prämienfrei eine Eigenschaden-Versicherung. Diese bietet unter anderem Versicherungsschutz für folgende Fälle:
- Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens durch einen Schadenfall oder die Verbreitung von Fake News
- Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
- Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
Vertrauensschadenversicherung
- Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehlern bei der Rechnungserstellung)
- Mehraufwendungen durch Betrug, Urkundenfälschung von Dritten und Social Engineering
Optional gibt es 4 Zusatzbausteine:
1. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag
Versichert sind dabei die vergeblichen Honorar- und Sachaufwendungen durch einen Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis.
2. Druckeigenschaden-Versicherung
Versichert sind Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druckaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.
3. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensiker oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR. Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung einer Unterbrechung im Business abgedeckt.
4. D&O-Aussenhaftungsversicherung (Geschäftsführerhaftpflicht)
Als Geschäftsführer einer Medien-Agentur in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) haften Sie für Pflichtverletzungen mit Ihren Privatvermögen. Diese private Haftung nennt man Organhaftung. Mit der D&O-Versicherung können Sie sich vor dieser persönlichen Haftung (Aussenhaftung als Organ) als Geschäftsführer:in schützen, auch wenn mal eine Entscheidung danebengeht.
Standardmässig besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA und Kanada:
Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
- für indirekte Exporte* von Produkten oder Dienstleistungen in die USA oder nach Kanada
*Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der:die Versicherungsnehmer:in oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.
Durch diesen optionalen Zusatzbaustein versichern Sie Ihre vergeblichen Aufwendungen durch den Rücktritt Ihrer Kundschaft / Auftraggeber:innen von einem laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis.
Dabei ersetzt Ihnen der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen (ausstehende Honorare und vergebliche Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihrer Kundschaft.
Hintergrund: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Webseite, eines Online-Shops, einer Imagebroschüre) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Honorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag“.
Der Zusatzbaustein versichert:
- Ihre vergeblichen Aufwendungen (eigene Honorare und entstandene Sachkosten)
- Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitenden und Subunternehmen
- „Passiver Rechtsschutz“: Der Versicherer klärt auf seine Kosten, ob der Rücktritt Ihres Auftraggebers gerechtfertigt war.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Versichert sind Schäden bis zu CHF 300'000 je Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden.
Versichert sind Druckaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge, die Sie im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und die aufgrund eines von Ihnen zu vertretenden Fehlers (z. B. Layoutfehler) schief laufen.
Fehler in der Druckvorstufe vs. Druckeigenschaden
Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der:die Auftraggeber:in und Rechnungsempfänger:in jedoch Ihre Kundschaft bleibt, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden unmittelbar bei Ihrer Kundschaft, der diesen als Haftpflichtanspruch (z. B. Fehler in der Druckvorstufe) bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind selbstredend standardmässig durch die Media-Haftpflicht versichert.
Wenn Sie den Druckauftrag im eigenen Namen und auf Ihre Rechnung an die Druckerei weiterleiten (Fullservice aus einer Hand), entsteht der Schaden bei Ihnen selbst. Die Kosten für den fehlerhaften Druck z. B. aufgrund eines von Ihnen verursachten Layoutfehlers hätten Sie als alleinige:r Auftraggeber:in der Druckerei als Eigenschaden selbst zu tragen. Für diese Schadenfälle benötigen Sie die Leistungserweiterung „Druckeigenschaden-Versicherung“.
Versicherte Eigenschäden
Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert:
- Aufträge an Druckereien
- Streuungsaufträge für Werbe- und Anzeigenschaltung
- Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z. B. Merchandising-Artikel)
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von CHF 300'000 pro Schadenfall. Die Selbstbeteiligung entspricht der vereinbarten Selbstbeteiligung für Vermögensschäden.
Diese besondere Leistungserweiterung schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, DoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).
Risiken durch Cyber- & Internet-Kriminalität
Unserer Erfahrung nach werden nicht nur die grossen Konzerne Opfer von Hacker-Attacken und unerlaubter Ausspähung, sondern auch kleinere Agenturen. Datenrechtsverletzungen können aber auch eine ganz andere Ursache haben, wenn z.B. ein Gerät oder Datenträger gestohlen wird oder verloren geht, auf dem sich sensible Daten befinden. Die Konsequenzen sind dabei nicht weniger kritisch.
Datenschutz- & Cyber-Deckung schützt Ihr Business
Über diese neue Leistungserweiterung sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, Cyber-Erpressung, DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung, versichert. Z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensiker oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung), für die Sicherung von Daten für Untersuchungen oder Gerichtsverfahren (sog. E-Discovery) sowie Krisenmanagement & PR.
Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert.
Folgende Schäden sind durch die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung versichert:
- Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen
- Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter:innen)
Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement
Das Besondere an dieser Leistungserweiterung ist die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und Mehrkosten, z.B. für die Beauftragung von
- Computer-Forensikern
- spezialisierten Anwälten
- Beratern zur Information von Dateninhabern
- Profis für PR & Krisenmanagement
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
- Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall
sowie für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).
Ziel ist es, Sie und Ihre Kundschaft so unbeschadet wie möglich aus der Gefahrensituation zu bringen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie im exali.ch Tarif-Rechner alternativ CHF 50'000, CHF 100'000, CHF 150'000 oder CHF 250'000 pro Versicherungsjahr wählen. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt CHF 1'000.
Versichert ist die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer GmbH).
Hintergrund: Ein:e Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haftet persönlich mit dem Privatvermögen für Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen derTätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren. Dies wird als Organhaftung bezeichnet. Mit der Leistungserweiterung „D&O-Aussenhaftungsversicherung für Geschäftsführer“ können Sie sich vor dieser persönlichen (Aussen-)Haftung schützen.
Welche Personen sind über die D&O versichert?
Bestellte oder stellvertretende Mitglieder
- der Geschäftsführung oder des Vorstandes
- des Beirates oder Aufsichtsrates
- des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors
Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
Im Rahmen der D&O-Aussenhaftungsversicherung (Geschäftsführerhaftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z.B. für Anwälte, Gutachten und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).
Der Passive Rechtschutz spielt bei der D&O-Aussenhaftungsversicherung, auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführerhaftpflicht genannt, eine sehr zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für „Verfehlungen“ gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann sich exkulpieren, d.h. sein vermutetes Verschulden widerlegen.
Selbst wenn einem der Organe eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Ansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung entspricht der vereinbarten Selbstbeteiligung für Vermögensschäden.
Die Selbstbeteiligung beträgt bei Vermögensschäden und Sachschäden standardmäßig CHF 250.
Alternativ können Sie auch eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um Ihren Versicherungsbeitrag zu reduzieren oder durch eine niedrigere Selbstbeteiligung (bei einem höheren Versicherungsbeitrag) Ihr Risiko minimieren.
Folgende Selbstbeteiligungen können wir Ihnen in der Media-Haftpflicht anbieten:
Ohne Selbstbeteiligung: + 10% Versicherungsbeitrag
CHF 250 Standard-Versicherungsbeitrag
CHF 500 - 5% Versicherungsbeitrag
CHF 1'000 - 10% Versicherungsbeitrag
Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.
Abweichende Selbstbeteiligungen für optionale Zusatzbausteine
Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag
Die Selbstbeteiligung für vergeblichen Aufwendungen beträgt 10 %, mindestens jedoch die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung
Die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten beträgt CHF 1.000 je Schadenfall
Die Media-Haftpflicht und den Online-Tarif haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sondertarif für exali-Kundschaft durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel geniesst einen hervorragenden Ruf. Seit 2013 versichern wir Kreative und Medien-Agenturen mit einem besonderen Deckungskonzept über Markel.
Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt sowie an der Fokussierung auf Spezialrisiken wie IT- und Medienunternehmen, Architekten, Ingenieure und Dienstleister:innen.
Da wir als gebundener Versicherungsvermittler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kundschaft konfrontiert werden, ist für uns Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz (mit deutschen Versicherungsbedingungen und nach deutschem Recht) die erste Wahl.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Markel (Insurance SE) ist ein deutscher Versicherer, mit Ursprung in den USA. Als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken verfügt Markel über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Risiken.
Der Versicherer Markel, zu dem auch das Markel eigene Syndikat 3000 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 8,5 Mrd. $ (Stand 2021).
Markel Insurance SE ist derzeit an 37 Standorten weltweit tätig. Z.B. in England, Spanien, den Niederlanden, Schweden, China und Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapur, Malaysia, den USA und Kanada. Markel besitzt die Zulassung als Versicherer in allen europäischen Ländern, in 47 Bundesstaaten der USA sowie dem District of Columbia und den US Virgin Islands.
Zahlen & Fakten von Markel im Überblick
- Gegründet von Sam A. Markel 1930
- Prämienvolumen (2021) 8,5 Mrd. $
- Marktkapitalisierung (2022): über 15 Mrd. $
- Mitarbeiter:innen weltweit: 17.400
- Finanzstärke-Ratings: Markel Insurance SE
A.M. Best: A (Excellent)
Markel ist als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Kundschaft seit 1930 weltweit erfolgreich.
- Markel vertrauen in Europa über 80.000 Unternehmenskunden und -kundinnen.
- Markel bietet Versicherungslösungen für über 40 unterschiedliche Tätigkeitsbereiche von Unternehmensberatern.
- Markel kann in Europa auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Schadenabwicklung und im Underwriting zurückgreifen.
- Markel wurde mehrfach für seinen Service insbesondere im Hinblick auf Vertrauen, Innovation und Flexibilität ausgezeichnet.
Mit über 17.400 Mitarbeitenden in 37 Büros weltweit erzielt Markel seit vielen Jahren bessere Ergebnisse in den Kostenquoten als die Wettbewerber im Versicherungsmarkt.
Rating Markel Insurance SE
Internationale auf die Versicherungsbranche spezialisierte Ratingagenturen wie z.B. A.M. Best und Fitch bescheinigen Markel ein solides Wirtschaften und hohe bzw. exzellente Finanzstärke.
- A.M. Best: A (Excellent)
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung