Media-Haftpflicht

FAQ zur Media-Haftpflicht: Vertragsumfang

1.
Welche Kreativen und Agenturen können mit der Media-Haftpflicht versichert werden?
2.
Welche Tätigkeiten können mit der Media-Haftpflicht versichert werden?
3.
Welche Medien-Agenturen sind durch die Media-Haftpflicht versichert?
4.
Gibt es einen Nachlass für Startup-Unternehmen und Existenzgründer?
5.
Was ist durch die Media-Haftpflicht nicht versichert (sogenannte Ausschlüsse)?
6.
Sind Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?
7.
Sind Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichert?
8.
Sind auch Haftungsverschärfungen im Vertrag/Projektvertrag versichert?
9.
Sind auch Erfüllungsfolgeschäden wie eine Leistungsverzögerung versichert?
10.
Ist ein Versicherungsfall nach Kündigung meines Vertrages (Nachmeldung) versichert?
11.
Bleibt der Versicherungsschutz bei einer Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform erhalten?
12.
Kann ich mich auch versichern, wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner Agentur (z.B. in Form einer GmbH) noch als Freiberufler/Selbständiger arbeite?
13.
Welche Vorteile gibt es durch die Tarifvarianten und die Zusatzbausteine?
14.
Welche Eigenschäden sind mit der Media-Haftpflicht versicherbar?
15.
Besteht Versicherungsschutz auch ausserhalb Europas?
16.
Welche Risiken sind durch den Baustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ versichert?
17.
Welche Risiken sind durch den Baustein „Druckeigenschaden-Versicherung“ abgedeckt?
18.
Welche Risiken sind durch den Baustein „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung“ versichert?
19.
Welche Risiken sind durch den Baustein „D&O-Aussenhaftungsversicherung für Geschäftsführer“ abgedeckt?
20.
Welche Regelung zur Selbstbeteiligung gibt es bei der Media-Haftpflicht?
21.
Wer ist der Versicherer Markel?