Media-Haftpflicht

Beispiele für Haftpflichtschäden in der Media-Haftpflicht

  • Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen geschützten Rechten (z. B. Bild, Ton, Text), weil Sie übersehen haben, dass der erstellte Entwurf durch einen Dritten angemeldet und somit geschützt ist.
  • Bei einer Google AdWords Kampagne kommt es zu einem Wettbewerbsverstoss. Für die Abmahnung und den Schadenersatz nimmt Sie der Kunde oder die Kundin in Regress.
  • Durch einen Fehler in der von Ihnen erstellten Eingabemaske werden fremde Kontodaten bestehender Kunden und Kundinnen eingeblendet. Die Kundschaft macht Sie für diese Fehlfunktion schadenersatzpflichtig.
  • Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte:r Ihrer Kundschaft sind Sie für eine fehlerhafte Datenschutzerklärung auf der Website verantwortlich. Der Kunde nimmt Sie für die darauffolgende Abmahnung in Regress.
  • Fehlerhafte Recherche führt dazu, dass von Auftraggeber:innen mit einer neu gestalteten Marke versehene Werbedrucksachen und Webseiten vom Markt zurückgenommen und vernichtet bzw. umgestaltet werden müssen.
  • Durch Übersehen von Druck-, Schreib-, Farb- oder sonstigen Fehlern in Probeabzügen eines Prospektes entsteht Ihrer Kundschaft ein Schaden.
  • Beantragung eines falschen Domainnamens
  • Daten werden an den falschen Hostprovider übermittelt
  • Wegen eines Versehens muss ein Domainname teuer zurückgekauft werden.
  • Irrtümliche Löschung von Kundendaten
  • Weitergabe virenbehafteter Datenträger
  • Durch die mangelhafte Ausführung eines Subunternehmens (z. B. Datenbankprogrammierer, Grafiker, Texter) werden Sie von dem:der Auftraggeber:in in Haftung genommen.
  • Der von Ihnen empfohlene Provider erfüllt nicht die Erwartungen der Kundschaft.
  • Fehlerhafte Personalanzeige, z. B. falsche Angabe der Anschrift des Inserenten