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Media-Haftpflicht
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Vertragsinformationen: Ausgewählte Vertragsinhalte der Media-Haftpflicht
Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages bzw. der versicherten Tarifbausteine. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschliessend sind.
1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung
Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit integrierbarer Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung für Kreative und Medien-Agenturen bezeichnen.
Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet eine umfangreiche Eigenschadenversicherung. Diese beinhaltet u. a. folgende Leistungen:
- Kosten der strafrechtlichen Verteidigung im Schadenfall (Straf-Rechtsschutz);
- Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche bei Aufrechnung (Vergütungsrechtsschutz);
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domainschutz-Versicherung);
- Mehraufwendungen durch Betrug und Urkundenfälschung durch Dritte;
- Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung);
- Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden);
- Wiederbeschaffung verlorener eigener schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung;
- Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall.
Optionale Zusatzbausteine
Um den Versicherungsschutz individuell auf Ihr Businessmodell anzupassen, bietet die Media-Haftpflicht von exali vier spezielle und exklusive Zusatzbausteine.
Versicherung von Eigenschäden durch einen Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Auftrag/Projekt auf Werkvertragsbasis (Versicherungssumme bis CHF 300'000 je Schadenfall/Jahr).
Versichert sind Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druckaufträge, Herstellungsaufträge oder Werbeplatzierungen im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schiefläuft (Versicherungssumme bis CHF 300'000 je Schadenfall/Jahr).
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, Cyber-Erpressung, DDoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.
Als Geschäftsführer:innen einer Medien-Agentur in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) haften Sie für Pflichtverletzungen mit Ihrem Privatvermögen. Diese private Haftung nennt man Organhaftung. Mit der D&O-Versicherung können Sie sich bei dieser persönlichen Haftung (Aussenhaftung als Organ) als Geschäftsführer:in schützen, auch wenn mal eine Entscheidung danebengeht (Versicherungssumme bis CHF 100'000 je Schadenfall).
2. Prämienzahlung
Die Versicherungsprämie wird wie in der Prämienrechnung ausgewiesen jährlich per Überweisung von Ihnen bezahlt.
3. Nichtzahlung der ersten Prämie
Wenn die erste Versicherungsprämie von Ihnen nicht bezahlt wird, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
4. Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem laufenden Jahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
5. Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum um 00:00 Uhr MEZ (auch Samstag oder Sonntag). Voraussetzung dafür ist die „positive" Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate wählen oder den Beginn bis zu 12 Monate in die Zukunft legen.
6. Verlängerung und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
7. Sonderkündigungsrecht
Neben dem unter Punkt 6. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag ausserordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.
Zudem haben Sie das Recht, bei einem Tätigkeitswegfall (z. B. Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit) die Versicherung ausserordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlte Prämien werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
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