Gerichtsstand und anwendbares Recht der Media-Haftpflicht
Anwendbares Recht
Dem Media-Haftpflichtvertrag liegt Schweizer Recht zugrunde.
Vertragssprache
Die Vertragssprache des Haftpflichtvertrages ist deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und exali.ch in deutscher Sprache.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer
Klagen gegen den Versicherer Markel können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht am Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung von Markel anhängig machen. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).
Gerichtsstand für Klagen des Versicherers
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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