- Home
- Media-Haftpflicht
- Versicherungsdetails
- Versicherungsumfang
- Zusatzbausteine
Media-Haftpflicht
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Optionale Zusatzbausteine zur Media-Haftpflicht
Differenzierung, Spezialisierung und Individualität sind im Kreativ- und Medienbereich wichtig. Diesen Anforderungen muss auch die Berufshaftpflicht gerecht werden. Aus diesem Grund ist der Tarif der Media-Haftpflicht modular aufgebaut und kann flexibel an Ihr Businessmodell angepasst werden.
Dies geschieht durch vier optionale Zusatzbausteine. Diese können sowohl bei Antragstellung, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über die Upgrade-Funktion im Kundenbereich „Mein exali“ hinzugewählt werden.
1. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Versichert sind Ihre vergeblichen Honorar- und Sachaufwendungen inkl. eigenem Werklohn bei einem berechtigten Rücktritt Ihres Auftraggebers oder Ihrer Auftraggeberin vom bereits laufenden Projekt auf Werkvertragsbasis. Die Kosten für die Prüfung der Rechtmässigkeit des Rücktritts sind ebenfalls umfasst.
Wie ist rechtlich ein „Rücktritt“ zu verstehen? Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z. B. Erstellung einer Webseite oder eines Online-Shops) hat Ihr Auftraggeber bei Schlechtleistung die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag zu fordern. In diesem Fall müssen Sie die von Ihnen erbrachte Leistung herausgeben und im Gegenzug einen bereits erhaltenen Werklohn zurückbezahlen oder fällige Rechnungen stornieren.
Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
2. Druckeigenschaden-Versicherung (DES)
Versichert sind Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druck- und Herstellungsaufträge sowie Werbeplatzierungen (sogenannte Streuungsaufträge) im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und der Auftrag aufgrund Ihres Fehlers schiefläuft.
Hinweis: Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der:die Auftraggeber:in und Rechnungsempfänger:in jedoch Ihr Kunde oder Ihre Kundin ist, benötigen Sie diesen Zusatzbaustein nicht. Denn dann entsteht unmittelbar bei Ihrer Kundschaft der Schaden, welchen er:sie als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind selbstredend standardmässig durch die Media-Haftpflicht versichert.
Druckeigenschaden-Versicherung (DES)
3. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Der Zusatzbaustein „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung“ schützt Sie vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.
Ziel des Eigenschaden-Bausteins ist es, eine Betriebsunterbrechung zu vermeiden bzw. möglichst schnell zu beseitigen. Um dies zu erreichen, gehören unter anderem eine Notfallhotline, die Beauftragung von Computer-Forensik-Spezialistenteams, spezialisierten Anwälten und Krisenmanagement-Profis sowie Kreditschutz- und Überwachungsservices zum Versicherungsumfang.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
4. D&O-Aussenhaftungsversicherung (Geschäftsführerhaftpflicht)
Sofern Sie Ihre Agentur in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet haben (z. B. UG oder GmbH), empfehlen wir Ihnen, mit dem „D&O-Baustein“ auch die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft abzusichern. Auch Mitarbeiter:innen in Sonderfunktionen wie z. B. der:die interne Datenschutzbeauftragte (z. B im Sinne der E-DSG oder EU-DSGVO) sind mitversichert.
D&O-Aussenhaftungsversicherung für Geschäftsführer (D&O)
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung