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Media-Haftpflicht
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Passiver Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz in der Media-Haftpflicht
Die Media-Haftpflicht trägt ebenfalls Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Verfügungen sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter „Passiver Rechtsschutz“). Dabei übernimmt die Media-Haftpflicht die notwendigen aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).
„Passiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. Auftraggeber:innen) bezieht. Im Gegensatz dazu steht die „aktive“ Durchsetzung eigener Ansprüche, die beispielsweise von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann.
Kein ausreichender Schutz durch AGB
Häufig fühlen sich Kreative und Agenturen durch die Verwendung von AGB auf der sicheren Seite. Ein Irrtum, der teuer werden kann. Denn die Haftung kann zwar eingeschränkt, aber keinesfalls ausgeschlossen werden.
In der Schadenpraxis kommt es daher häufig zu Haftungsstreitigkeiten, z. B. im Zusammenhang mit Abnahmen oder Freigaben. Daher ist der passive Rechtsschutz eine sehr wichtige Leistungskomponente der Media-Haftpflicht, wenn etwas bei einem Kunden danebengeht.
Aussergerichtliche und gerichtliche Kosten
Die aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für eine langwierige juristische Auseinandersetzung trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der Haftpflichtversicherer. Zudem profitieren Sie als Kunde oder Kundin davon, dass dem Versicherer ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern für die Schadenbearbeitung zur Verfügung steht.
Straf-Rechtsschutz
Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 300'000 je Versicherungsfall.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Versicherer übernimmt auch in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die notwendigen Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung, sofern das auslösende Schadenereignis einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann. Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 300'000 je Versicherungsfall.
Vergütungs-Rechtsschutz
Die Media-Haftpflicht übernimmt die gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen. Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 300'000 je Versicherungsfall.
Internet-Straf-Rechtsschutz
Versichert sind (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke). Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 300'000 je Versicherungsfall.
Passiver Rechtsschutz im Rahmen der D&O-Aussenhaftungsversicherung
Die optionale D&O-Versicherung beinhaltet ebenfalls den passiven Rechtsschutz. Dabei übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bei Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung, bis diese durch ein Urteil bzw. eine sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichtes, eine Entscheidung eines Mediators, ein Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.
Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz
Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch eine:n Insolvenzverwalter:in angefochten wird. Der Versicherer ersetzt – nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmässigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung. Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 300'000 je Versicherungsfall.
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