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IT-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ zum laufenden Versicherungsvertrag der IT-Haftpflicht
Nein, bei der IT-Haftpflicht handelt es sich um eine „offene Berufsbilddeckung“ im Bereich IT und Telekommunikation (TK). D.h. es sind alle Tätigkeiten eines IT- und Telekommunikationsunternehmens (bzw. eines Freiberuflers, einer Freiberuflerin oder Selbständigen in diesem Bereich) versichert, die nicht explizit in den Ausschlüssen unter Ziffer II. der IT-Haftpflicht Bedingungen genannt werden. Eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten und damit eine Nachmeldung sind nicht erforderlich.
- Tätigkeiten als Unternehmensberater:in und Personalberater:in,
- Tätigkeiten als Medienagentur (z. B. Werbeagentur).
Für die Vertragsverlängerung müssen Sie von sich aus nicht tätig werden. Der Vertrag verlängert sich „stillschweigend" um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Zur Verlängerung erhalten Sie automatisch eine Verlängerungspolice und eine Prämienrechnung für das nächste Versicherungsjahr im Kundenbereich „Mein exali“.
Ihr Team von exali
Wir von exali.ch sind in erster Linie Ihr Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten der IT-Haftpflicht. Angefangen von Fragen zum Versicherungsumfang bis hin zur Schadenmeldung. Unsere Betreuung hört nicht mit dem Online-Antrag auf, sondern fängt dort an. Wir betreuen Sie gerne, beantworten Ihre Fragen und geben Hilfestellung per E-Mail oder auch detailliert und persönlich am Telefon unter 058 255 60 00
Servicebereich „Mein exali“
Darüber hinaus können Sie unseren Kundenbereich „Mein exali“ nutzen, um uns schnell und unkompliziert Änderungen z. B. der Adresse zu Ihrer IT-Haftpflicht mitzuteilen. Zusätzliche Funktionen wie das Erstellen von Versicherungsbestätigungen in deutscher oder englischer Sprache, die Upgrade-Funktion oder die Einrichtung der eigenen Profilseite zum IT-Haftpflicht-Siegel runden den Servicebereich ab.
Versicherer MARKEL
Zusätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich direkt an den Versicherer der IT-Haftpflicht zu wenden. Wir bitten Sie jedoch im Schadenfall, wenn möglich, zuerst mit uns Kontakt aufzunehmen.
Markel Insurance SE, München
Schweizer Zweigniederlassung Zürich
Limmatquai 4
8001 Zürich
Postadresse des Versicherungsunternehmens
Markel Insurance SE
Schweizer Zweigniederlassung
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
Telefon: 058 2556050
Telefax: 058 255 60 99
www.markel.ch
info@markel.ch
-
Schaden oder Ansprüche bitte SOFORT exali.ch oder dem Versicherer melden, denn eventuell kann der Schaden mit Hilfe des Versicherers sofort abgewendet oder minimiert werden. Hierzu die Kontaktdaten:
exali.ch - Das Versicherungsportal
für Medienberufe und AgenturenFranz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
Telefon: 058 255 60 00 (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Telefax: 058 255 60 40
E-Mail: schaden@exali.chDownload Schadenmeldung: Schadenmeldung CH exali Markel
Markel Insurance SE, München
Schweizer Zweigniederlassung Zürich
Limmatquai 4
8001 Zürich
Postadresse des VersicherungsunternehmensMarkel Insurance SE
Telefon: 058 255 60 50
Schweizer Zweigniederlassung
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
Telefax: 058 255 60 99
E-Mail: schaden@markel.ch - Jede Korrespondenz zum Schaden bitte direkt an exali.ch oder den Versicherer weiterleiten.
- Ruhe bewahren und sich nicht auf schnelle und unbedachte (vom Geschädigten diktierte) Aktionen einlassen.
- Bitte keine voreiligen Zusagen, Anerkenntnisse oder Zugeständnisse machen.
- Bitte keine Zahlungen leisten oder selbst auf Ansprüche verzichten.
- Dem Versicherer möglichst jede Art von Korrespondenz und Unterlagen zum konkreten Auftrag (Verträge, Rechnungen, Pflichten-/Lastenhefte usw.) im Vorfeld der Schadenbearbeitung zur Verfügung stellen.
Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit der IT-Haftpflicht beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Ablauf bzw. Verlängerungstermin der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem laufenden Jahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls den abweichenden Verlängerungstermin bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
Reguläre Kündigung des Vertrages
Der IT-Haftpflicht Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Sonderkündigungsrecht
Neben dem oben beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den IT-Haftpflicht Vertrag ausserordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles und der Abwicklung zu kündigen. Darüber hinaus kann der Vertrag wegen „Tätigkeitswegfalls“ (z. B. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis bei Freiberufler:innen/Selbständigen oder Betriebsaufgabe) gekündigt werden. Die ggf. zu viel bezahlte Prämie erhalten Sie in diesen Fällen zurück.
Wenn Sie mit unserer Leistung oder mit der Leistung des Versicherers unzufrieden sind, bitten wir Sie, sich zuerst an uns zu wenden. Wir werden alles daran setzen, die Sache für Sie zu klären.
exali AG
Stichwort: Beschwerde
Franz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
E-Mail: info@exali.ch
Telefon: 058 255 60 00
Telefon: 058 255 60 40
Alternativ können Sie sich direkt an den Versicherer MARKEL wenden.
Markel Insurance SE, München
Schweizer Zweigniederlassung Zürich
Limmatquai 4
8001 Zürich
Postadresse des Versicherungsunternehmens
Markel Insurance SE, München
Schweizer Zweigniederlassung Zürich
Limmatquai 4
8001 Zürich
Postadresse des Versicherungsunternehmens
Markel Insurance SE
Schweizer Zweigniederlassung
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
Telefon: 058 255 60 50
Telefax: 058 255 60 99
E-Mail: info@markel.ch
Zuständige Versicherungsaufsichtsbehörde für Markel
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27, 3003 Bern
Telefon: +41 31 327 91 00
Telefax: +41 31 327 91 01
Webseite: www.finma.ch; E-Mail: info@finma.ch
Wenn Sie während der Vertragslaufzeit höhere Versicherungssummen benötigen (wenn diese z. B. von Auftraggeber:innen für ein neues Projekt gefordert werden), können Sie auch unter dem Jahr in einen IT-Haftpflicht Tarif mit höheren Versicherungssummen wechseln. Die Mehrprämie wird zeitanteilig bis zur nächsten Hauptfälligkeit berechnet und erhoben.
Was ist für den Wechsel notwendig?
Im Kundenbereich „Mein exali“ gibt es eine Upgrade-Funktion. Damit können Sie jederzeit Ihren IT-Haftpflicht Vertrag auf die höhere Deckung umstellen. Die Änderungsdokumente (Police und Differenzrechnung) können Sie dann im Kundenbereich einsehen und herunterladen.
Am schnellsten und einfachsten können Sie Änderungen Ihrer Stammdaten gleich selbst im Kundenbereich „Mein exali“ vornehmen. Der Kundenbereich „Mein exali“ ist dafür SSL-verschlüsselt. Alternativ können Sie uns die Änderungen auch per E-Mail an info@exali.ch mitteilen.
Erst wenn Ihr Jahresnettoumsatz die Schwelle von CHF 5'000'000 übersteigt, wird die Prämie der IT-Haftpflicht im Verhältnis angepasst.
Hinweise:
- Der Umsatz wird nur zum jeweiligen Verlängerungstermin (= Hauptfälligkeit) über die sogenannte exali.ch Online-Jahresmeldung (Änderungsmeldung) abgefragt.
- Sollten Sie während des Versicherungsjahres die Schwelle überschreiten, müssen Sie dies nicht dem Versicherer melden.
- Eine Anpassung der Prämie erfolgt nur für die neue Versicherungsperiode. Eine Nachberechnung der Prämien für das abgelaufene Versicherungsjahr, wie bei anderen Versicherern üblich, erfolgt nicht.
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