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IT-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ zur Abwicklung der IT-Haftpflicht
Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z. B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir bei exali.ch die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den exali.ch Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Aussendienst für uns nicht sinnvoll. Unser Versicherungsexpertenteam stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per E-Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Aussendienst haben unsere Versicherungsexperten die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für Sie als Nutzer:in von exali.ch: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schliesslich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständige bzw. freiberufliche Kundschaft aus den Bereichen IT, Medien und Consulting die genau passende Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.
Darauf verwenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der fachlichen Unterstützung vertrauen mittlerweile über 13.000 Kunden und Kundinnen auf unser Urteil.
Die Antragstellung erfolgt direkt online durch fünf einfache Schritte:
Schritt 1: Basis-Schutz wählen
Kombinieren Sie Ihren Jahresnettoumsatz und die Versicherungsmodule und berechnen Sie Ihre individuelle Prämie.
Schritt 2: Zusatzbausteine ergänzen
Prüfen Sie den ausgewählten Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen.
Schritt 3: Antragsfragen beantworten
Beantworten Sie die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.
Schritt 4: Persönliche Daten ergänzen
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.
Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den Antrag direkt stellen.
Vertrag aktivieren und Download der Police
Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die erste Police und die signierte Prämienrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.
Die Antragstellung erfolgt direkt online durch fünf einfache Schritte:
Schritt 1: Persönliches Angebot zusammenstellen
Kombinieren Sie die Versicherungsmodule und Zusatzbausteine und berechnen Sie Ihre individuelle Prämie.
Schritt 2: Angebot prüfen
Prüfen Sie den ausgewählten Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen.
Schritt 3: Antragsfragen beantworten
Beantworten Sie die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.
Schritt 4: Persönliche Daten ergänzen
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.
Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den Antrag direkt stellen.
Vertrag aktivieren und Download der Police
Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die erste Versicherungspolice und die signierte Prämienrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.
Ja, sobald Sie bei exali.ch auf den Online-Antrag gelangen oder sich in den Kundenbereich „Mein exali“ einloggen, ist die Verbindung EV SSL-verschlüsselt.
Die SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnologie ist der weltweite Standard für Web-Sicherheit, um Unbefugten den Zugriff auf vertrauliche Informationen, Datenmanipulation, Datenraub, Phishing und andere Formen des Online-Betrugs zu verhindern. Dadurch können nur autorisierte Empfänger:innen – also Sie selbst – die Informationen lesen.
Um Ihnen bei der Benutzung der exali.ch Webseiten ein Höchstmass an Sicherheit zu bieten, verwenden wir ein EV SSL-Zertifikat des Markführers VeriSign. „EV“ steht dabei für „Extended Validation“ und bezeichnet ein besonders strenges Authentifizierungsverfahren, welches die exali AG durchlaufen hat. Sie erkennen die Verwendung eines EV SSL-Zertifikates an der grünen Browserleiste (bei hochsicheren Browsern) und dem Zusatz „exali AG“ als Zertifikat-Inhaber. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, auf eine gültige Webseite zuzugreifen. EV SSL-Zertifikate setzen derzeit den Massstab für die Online-Identitätsprüfung und werden durch KPMG geprüft.
97 der weltweit grössten 100 Banken und mehr als 93 % der Fortune-500-Unternehmen verwenden derzeit SSL-Zertifikate von VeriSign.
Zu jedem Versicherungsvertrag gibt es bestimmte „Verhaltensvorschriften“ – auch Obliegenheiten genannt – welche dem:der Versicherungsnehmer:in bestimmte Pflichten (z. B. bei Antragstellung) auferlegen. Diese Pflichten müssen Sie sehr ernst nehmen, da ein Verstoss gegen Obliegenheiten im Extremfall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.
Es gibt sowohl gesetzliche Obliegenheiten, welche im Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind, sowie vertragliche Obliegenheiten, die sich aus den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ergeben.
Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz und die IT-Haftpflicht Bedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
Folgen bei Nichtbeachtung der Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.ch: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Mehr Informationen zu den Obliegenheiten in der IT-Haftpflicht.
Die Police zur IT-Haftpflicht wird von exali.ch online erstellt und in Ihrem EV-SSL-geschützten Kundenbereich „Mein exali" als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich „Mein exali" sind ebenfalls die erste signierte Prämienrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich „Mein exali" können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.
Im Servicebereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:
- Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen.
- Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen.
- IT-Haftpflicht-Siegel einbinden und Profilseite pflegen.
- Prinzipiell kann jedes Unternehmen, jede:r IT-Spezialist:in und IT-Dienstleister:in den Antrag zur IT-Haftpflicht stellen.
- Die Rechtsform (z. B. Einzelfirma, Partnerschaftsgesellschaft, Limited, UG, GmbH, GmbH & Co. KG, Ltd. etc.) spielt dabei keine Rolle.
- Der Wohn- oder Betriebssitz des Antragsstellers muss jedoch in der Schweiz sein.
Wenn Sie den Ablauf- bzw. Verlängerungstermin im Online-Antrag auf den 01. Januar legen, hat dies zwei Vorteile:
1. Die Rechnung für die Versicherungsprämie entspricht dem Geschäftsjahr (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
2. Wenn Sie im laufenden Jahr den IT-Haftpflicht Vertrag beginnen, zahlen Sie nur eine anteilige Erstprämie, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre IT-Haftpflicht während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird die Prämie nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar die gesamte Jahresprämie erhoben.
Beispiel:
- Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2017.
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmässigen Prämienfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
- Da das laufende Jahr 2017 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2019. Ablauf bzw. Verlängerungstermin der Versicherung ist daher der 01.01.2019, d.h. die erste Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen.
- Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2019). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Im exali.ch Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz für die IT-Haftpflicht, d.h. ab 00:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monat oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
Die Zahlung der Prämie zur IT-Haftpflicht erfolgt per Überweisung.
Je nachdem, ob Sie den im Online-Antrag vorbelegten Versicherungsablauf in 12 Monaten wählen oder den Versicherungsablauf bzw. den Verlängerungstermin abweichend auf den 01.01. eines Jahres legen, beläuft sich die Erstprämie auf eine volle Jahresprämie (für 12 Monate) oder auf die anteilige Erstprämie, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.
Nein, derzeit besteht nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlweise. Wenn Sie den Versicherungsablauf im Online-Antrag jedoch abweichend auf den 01. Januar gelegt haben, ist für das erste, laufende Versicherungsjahr nur die anteilige Jahresprämie vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer:innen von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Sollten Sie eine der Fragen im IT-Haftpflicht-Antrag mit JA beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden mit Ihnen klären. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung durch exali.ch.
Ja, in diesem Fall sind jedoch die exali.ch Online-Konditionen, wie auf der exali.ch Webseite dargestellt, nicht gültig und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Wenn Sie im ersten Schritt des Online-Antrages einen Jahresnettoumsatz von über CHF 3'000'000 angeben, meldet sich innerhalb eines Werktages ein Mitglied unseres exali.ch Experteteams bei Ihnen, um in einem kurzen Telefonat zu klären, welcher Risikofragebogen Ihr Geschäftsmodell am besten erfasst.
Auf Basis dieses Risikofragebogens erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).
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