IT-Haftpflicht

Engineering-Versicherung (ENG)

Die optionale Engineering-Versicherung (ENG) erweitert den Versicherungsschutz um den Tätigkeitsbereich Engineering (beratende und unterstützende Ingenieurdienstleistungen).

Versicherte Tätigkeiten im Bereich Engineering

Die Engineering-Versicherung ist als Offene Deckung konzipiert. Das bedeutet: Es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschliessenden Aufzählung in den Versicherungsbedingungen bedarf. Bei den in der Zusatzklausel „Tätigkeiten im Bereich Engineering“ aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:

  • Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software
  • Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme
  • Qualitätsmanagement und -sicherung
  • Konstruktion, technisches Zeichnen, CAD, CAM
  • Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, Tätigkeiten als technische:r Gutachter:in

Voraussetzungen für die Engineering-Versicherung

Da der Tätigkeitsbereich durch die Offene Deckung sehr weit gefasst ist, ist der Versicherungsschutz für Ingenieurdienstleistungen an einige Voraussetzungen geknüpft:
  • Sie arbeiten nicht auf Basis von Werkverträgen.
    Hinweis: Ein mögliches Indiz für einen Werkvertrag ist die Forderung eines Pflichten- und Lastenheftes
  • Sie schulden keine Ingenieursgewerke, Anlagen, Maschinen oder sonstigen Teile
  • Sie erbringen die Ingenieurleistung unterstützend und/oder beratend
  • Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des:der Versicherungsnehmenden werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstigen Teile direkt und ohne Freigabe und Abnahme in Serienfertigung gegeben (Stichwort: final sign-off)

Vorteile der Engineering-Versicherung

  • Sehr umfassende Absicherung inklusive
    • gesetzliche & vertragliche Haftung
    • Leistungsverzögerungen & entgangener Gewinn
    • Verletzung von Geheimhaltungspflichten & Datenschutzgesetzen
    • Vorumsatzdeckung
    • Mitversicherung typischer Vertragsstrafen in Projektverträgen (Zusatzbaustein ZPV)
  • Projekte mit „gemischten“ Tätigkeiten (Engineering & IT/ ITK) mitversichert
  • Keine negative Experimentier- oder Erprobungsklausel
  • Keine negative „Stand der Technik“-Klausel
  • Kein Ausschluss der VSH-Deckung für den Bereich Rüstung oder Luft- und Raumfahrt
  • Weltweite Deckung mit Sonderregelung für USA/Kanada

Warum IT-Haftpflicht mit Engineering-Klausel?

Ist es sinnvoll, als Ingenieur:in/Engineer:in, Konstrukteur:in oder technische:r Zeichner:in die IT-Haftpflicht mit Engineering-Klausel abzuschliessen?

Ja, die weitgehenden Versicherungsbedingungen für den IT-Haftpflichtbereich sind bei exali.ch auch gut auf das Projektgeschäft angepasst. Durch die Engineering-Klausel können auch beratende und unterstützende Ingenieurstätigkeiten in diesen weitgehenden Schutz integriert werden. Dabei bleiben alle Vorteile und Anpassungen an das Projektgeschäft für Ingenieure erhalten.

Diese über 10 Jahre bewährte Absicherung können Sie zu den sehr günstigen exali.ch-Konditionen beantragen.

Nebeneffekt: Die automatisch mitversicherten IT-Risiken erhalten Sie ohne Erhöhung der Prämie. Das kann von Vorteil sein, wenn sich bei Projekten die Tätigkeitsbereiche überschneiden.

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den Tätigkeitsbereich Engineering entspricht der im Prämienrechner gewählten Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht von bis zu CHF 3'000'000.

Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt CHF 250 je Versicherungsfall.