IT-Haftpflicht

Vertragsinformationen: Ausgewählte Vertragsinhalte der IT-Haftpflicht

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages der IT-Haftpflicht und den Risikoträger Markel Deutschland. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschliessend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit integrierter Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung für IT-Experten bezeichnen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet auch eine Eigenschaden-Versicherung. Versichert sind u. a.

  • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (sogenannte Fake News) durch Dritte,
  • Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden),
  • Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung,
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz).

Optionale Zusatzbausteine

Um den Versicherungsschutz individuell auf Ihr IT-Businessmodell anzupassen, bietet die IT-Haftpflicht von exali.ch aktuell 5 spezielle und exklusive Zusatzbausteine:

  • Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Versichert Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

  • Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)

Versichert Eigenschäden in Folge einer ausserordentlichen Kündigung des Projektvertrages/Dienstvertrages und Vertragsstrafen bei unabsichtlichen Verstössen gegen Wettbewerbsverbote.

Inhalte: Erhöhung der Versicherungssumme für Patentrechtsverletzung auf CHF 300'000. Ebenfalls abgesichert ist der Ausfall von Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen wie z. B. IT-Spezialisten durch die Übernahme von Kosten für Personalberatung und Headhunter (sogenannte Key Man Absicherung). Zudem verlängert der Zusatzbaustein die Nachhaftung wegen der dauerhaften Aufgabe der Tätigkeit von 5 auf 10 Jahre. (Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)

  • Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)

Schäden durch fehlerhafte Ingenieur-Dienstleistungen wie z. B. Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software, Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme, technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, CAM, technische Unternehmensberatung (insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung). Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)

  • Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)

Vergebliche Sach- und Personalaufwendungen (inkl. eigenem Werklohn) bei einem berechtigten Rücktritt eines:einer Ihrer Auftraggeber:innen vom laufenden Auftrag. Dazu gehört auch die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts im Rahmen des passiven Rechtsschutzes. (Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)

  • D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)

Persönliche Haftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH). NEU: Mitversicherung von Personen in Sonderfunktionen wie z. B. dem internen Datenschutzbeauftragten. (D&O-Aussenhaftungsversicherung)

2. Prämienzahlung

Die Versicherungsprämie wird wie in der Prämienrechnung ausgewiesen jährlich fällig. Im Rahmen der Antragstellung erhalten Sie eine Aufforderung die Prämie per Überweisung zu bezahlen.

3. Nichtzahlung der ersten Prämie

Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z. B. keine ausreichende Deckung Ihres Kontos) keine Prämienzahlung erhält, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.

4. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

5. Versicherungsbeginn

Bei positiver Beantwortung der Antragsfragen erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz, d. h. ab 0:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

6. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

7. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag ausserordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Tätigkeitswegfall (bei Freiberufler:innen z. B. Wechsel in die Festanstellung) ausserordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Prämien werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.