Die IT-Haftpflicht versichert allgemein Selbständige, Freiberufler:innen, Dienstleister:innen und Unternehmen im IT- und Telekommunikationsbereich. Durch das Prinzip der Offenen Berufsbilddeckung sind dabei alle Tätigkeiten im Einsatzbereich IT und Telekommunikation (TK) versichert, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden. Daher handelt es sich bei der nachstehenden Aufzählung versicherter Tätigkeiten lediglich um Beispiele:
Engineering – Ingenieurdienstleistung
(optional, sofern bei Antragstellung gewählt)
Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software, Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme, Qualitätsmanagement und -sicherung, Technisches Zeichnen, CAD, CAM, Technische Unternehmensberatung (insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung), Tätigkeiten als Gutachter:in.
Überschneidende Tätigkeitsbereiche
Um auch für überschneidende Tätigkeitsbereiche Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind in den Versicherungsbedingungen von exali.ch die daraus resultierenden Risiken abgedeckt. Die IT-Haftpflicht beinhaltet daher eine offene Berufsbilddeckung in folgenden Tätigkeitsbereichen:
Unternehmens- und Personalberatung (beispielsweise Strategieberatung, Risikomanagementberatung, Durchführung von Schulungen)
Medien-Bereich (beispielsweise als Werbeagentur, Online-Marketing Agentur, Grafik-Designer, Self-Publisher)
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