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IT-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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Regelung für Start-ups und sonstige Informationen - IT-Haftpflicht
Nachlass für Existenzgründer:innen und Start-up-Unternehmen
Existenzgründer:innen und Start-ups erhalten bei exali.ch einen Nachlass von 15 Prozent auf die Versicherungsprämie. Dieser Nachlass entfällt automatisch zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.
Wer gilt als Existenzgründer:in und Start-up-Unternehmen?
- Unternehmen, deren Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurückliegt
- Selbständige und Freiberufler:innen, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurückliegt
Selbstbeteiligungsregelungen in der IT-Haftpflicht
Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung CHF 250 je Schadenfall.
Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.
Abweichende Selbstbeteiligungen für optionale Zusatzbausteine:
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten beträgt CHF 1'000 je Schadenfall.
Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)
Bei einer ausserordentlichen Kündigung des Dienstvertrags beträgt die Selbstbeteiligung 15 Prozent des zu erzielenden Honorars, mindestens jedoch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch CHF 250 je Schadenfall.
Pauschale Versicherungssummen
Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heisst, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme beschränkt ist.
In der IT-Haftpflicht sind Personenschäden und Sachschäden pauschal versichert, je nach Auswahl mit CHF 2'000'000, CHF 3'000'000, CHF 5'000'000 oder CHF 10'000'000.
Maximierung der Versicherungssumme
Die Versicherungssummen der IT-Haftpflicht für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich pro Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Dreifache der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 3-fache Maximierung).
Zur Erklärung ein Beispiel:
Deckungssumme CHF 3'000'000/3-fach maximiert:
Pro Schaden zahlt der Versicherer max. CHF 3'000'000 Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-)Jahres zahlt er maximal CHF 9'000'000 (Jahreshöchstleistung).
Weltweiter Versicherungsschutz
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA.
Für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des US-amerikanischen Rechts beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
- für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen in die USA (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass die Versicherten dies veranlasst haben).
Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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