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IT-Haftpflicht
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IT-Haftpflicht: Versicherte Risiken
Die IT-Haftpflicht ist nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung aufgebaut. Das bedeutet: Alle Haftungsrisiken im Tätigkeitsbereich eines:einer Freischaffenden oder Unternehmens im IT- und Telekommunikationsbereich sind versichert, sofern sie nicht in den Ausschlüssen genannt sind. Eine Aufzählung der versicherten Risiken (sogenannte Katalog-Deckung) wie bei einer herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei nicht notwendig.
Dies hat enorme Vorteile: Wechselnde Tätigkeitsbereiche und Risiken, die im IT-Umfeld und gerade beim projektbasierten Arbeiten immer wieder vorkommen, sind vom Versicherungsschutz umfasst. Bei den nachstehend aufgeführten Risiken handelt es sich daher lediglich um Beispiele:
1. Versicherte Risiken gegenüber Dritten (z. B. Auftraggeber:innen)
- Schäden durch fehlerhafte Programmierung, IT-Beratung/IT-Consulting, Organisation oder Schulung
- Schadenersatz aufgrund fehlgeschlagener Installation (z. B. Implementierungs- und Integrationsschäden) Ihrer hergestellten oder gelieferten Software
- Schäden, die bereits vor Freigabe bzw. Abnahme der Leistung durch den Kunden oder die Kundin eintreten
- Schäden durch nicht ausreichend erprobte Produkte und Leistungen
- Schäden durch fehlerhafte Datenerfassung, Datenverarbeitung, -bearbeitung und -speicherung
- Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge, sogenannte Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt der Leistung!)
- Schadenersatz wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
- Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen
- Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Leistung (Überschreitung der Deadline)
- Schäden durch Betriebsunterbrechung bei Ihrer Kundschaft
- Schäden durch Umsatz- bzw. Gewinnausfall Ihrer Kundschaft
- vergebliche Aufwendungen bzw. Investitionen Ihrer Kundschaft in Erwartung ordnungsgemässer Leistung
- Schäden durch verschuldensunabhängiges Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (z. B. im Rahmen von Service Level Agreements)
- Schäden durch die Verletzung von Urheberrechten, Lizenzrechten, Domainrechten, Markenrechten, Namensrechten und Persönlichkeitsrechten sowie von Datenschutzgesetzen (auch in USA/Kanada)
- (NEU) Schäden durch die Verletzung von Patentrechten
- Abmahnungen und Schadenersatzforderungen wegen Veröffentlichungen für eigene Produkte und Dienstleistungen (z. B. fehlerhaftes Impressum oder Produktbeschreibung)
- Ansprüche aufgrund von Datenschutzverletzungen, Verstössen gegen Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Wettbewerbsverstössen und unlauterer Werbung
- Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen
- Schäden durch Materialfehler bei der Hardwareherstellung
- mangelhafte Ausführungen Ihrer Subunternehmer:innen
- Schadenersatz in Folge von Datendiebstahl und Informationspiraterie durch Dritte
- fahrlässige Übermittlung von Viren und sonstiger Schadsoftware
- Schäden in Zusammenhang mit Web-Design, Web-Hosting, Internet-Providing
2. Mit der IT-Haftpflicht versicherte Eigenschäden
- Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall oder die Verbreitung von Fake News
- Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
- Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener schriftlicher oder elektronischer Dokumente zur Auftragserledigung
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
- NEU: Straf- und Bussgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, die wegen einer Datenrechtsverletzung verhängt werden (soweit nach jeweiligem Landesrecht versicherbar)
Vertrauensschadenversicherung
- Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
- Mehraufwendungen durch Betrug, Urkundenfälschung von Dritten und Social Engineering
3. Mit der IT-Haftpflicht optional versicherbare Risiken
- Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken,
(NEU) Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung)
- Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)
Versichert sind Eigenschäden in Folge einer ausserordentlichen Kündigung des Projektvertrages/Dienstvertrages und Vertragsstrafen bei unabsichtlichen Verstössen gegen Wettbewerbsverbote sowie die Erhöhung der Versicherungssumme für Patentrechtsverletzungen auf CHF 300'000 pro Versicherungsfall und -jahr. Zudem ist im Rahmen einer Key Man Absicherung der Ausfall von Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen, insbesondere von IT-Spezialisten, abgesichert. (Zusatzbaustein Projektverträge)
- Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)
Schäden durch fehlerhafte Ingenieur-Dienstleistungen wie z. B. Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software, Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme, technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, CAM, technische Unternehmensberatung (insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung). Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)
- Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Vergebliche Sach- und Personalaufwendungen (auch eigene Honorare bzw. Werklohn) bei einem berechtigten Rücktritt eines:einer Ihrer Auftraggeber:innen vom laufenden Auftrag. Dazu gehört auch die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts im Rahmen des passiven Rechtsschutzes. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
- D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)
Persönliche Haftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).
Neu: Jetzt auch interne Datenschutzbeauftragte mitversichert. D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)
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