Zankapfel: Wie Apple gegen Markenrechtsverletzungen vorgeht
Beim Markenrecht versteht Apple keinen Spass. Egal, ob es um das bekannte Apfel-Logo oder eingängige Produktnamen mit kleinem i geht, wer die geschützten Insignien verwendet ohne diese ausreichend zu kennzeichnen, bekommt Post von hochkarätigen Anwälten. Auffällig oft geht der Technologieriese dabei gegen kleine Unternehmer vor. Was aber hat das alles mit einem Radweg nahe Bonn zu tun?
Update 11.08.2020: Apple vergleicht Äpfel mit Birnen
Update: Die Prepear-Gründer:innen können aufatmen: Sie konnten mit Apple eine außergerichtliche Einigung erzielen. Dazu müssen sie ihr Logo nur minimal verändern und das Blatt am Stiel der Birne abflachen. Da die Anpassung nur minimal ist, muss das Start-up nicht einmal eine neue Marke anmelden. Hier können Sie noch einmal nachlesen, was das Problem in dem Streit zwischen Apple und den Appbetreibern war:
Fünf Angestellte hat die Betreiberfirma der Koch-App Prepear, die ihre User beim Einkaufen und gemeinsam Kochen unterstützen will. Als Logo hat die Firma eine stilisierte Birne gewählt, ein Wortspiel mit dem englischsprachigen App-Namen (prepare = engl. vorbereiten; pear = engl. Birne). Und genau diese Birne schmeckt Apple nicht. Obwohl Prepear und Apple vollkommen unterschiedliche Geschäftszwecke haben, will Apple jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das Logo vorgehen. Das Birnen-Logo sei klar von Apples Apfel-Logo abgeschaut, es bestehe Verwechslungsgefahr. Laut eigener Angaben hat die Auseinandersetzung Prepear bereits mehrere Tausend Dollar gekostet, sogar ein Teammitglied habe deswegen gehen müssen. Dennoch will sich das kleine Unternehmen nicht so einfach geschlagen geben und hat eine Change.org Petition ins Leben gerufen. Das Ziel: Apple soll die Markenrechtsbeschwerde zurückziehen. Die Petition hat bereits 72.000 Unterstützer (Stand: 14.08.2020). Ob sich Apple erweichen lässt, bleibt abzuwarten. Dass Apple bei seinem Logo keinen Spass versteht, zeigen die anderen Logostreitigkeiten, die Sie hier nachlesen können:
Ungeplante Aufmerksamkeit für Rheinradweg
„Radeln Sie immer dem Apfel nach“, heisst es auf der Webpräsenz des Rhein-Voreifel-Touristik e. V. (RVT). Seit 2004 engagiert sich der Verein für die Region und versteht sich als Ansprechpartner für touristische Belange. Deswegen eröffnete der Verein am 19. Mai 2019 den Themenradweg „Die Rheinische Apfelroute“, der Aufmerksamkeit auf die Landwirtschaft der Region ziehen soll und vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt wird.
Wie ein Apfel dem anderen…
Medienwirksame Aufmerksamkeit bekommt die Route mittlerweile auf jeden Fall, wenn diese auch nur am Rande mit dem eigentlichen Radweg zu tun hat. Vielmehr geht es um die vom Verein gewählte Wort-Bildmarke, die die weiße Silhouette eines Apfels mit grünem Blatt auf rotem Grund zeigt. Denn kaum war das Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München
angemeldet, bekam der Verein Post von den Rechtsvertretern des Technologieriesen Apple. Diese forderten den RTV dazu auf, die Markenanmeldung auf wenige Schutzklassen zu beschränken und auch das grüne Blättchen zu verändern. Infrage kommen hier zum Beispiel die Schutzklasse 6, falls die Hinweisschilder aus Metall bestehen, und Klasse 41, die sich mit sportlichen und kulturellen Aktivitäten befasst.
David gegen Goliath
Der RTV wandte sich daraufhin an einen Markenrechtsfachanwalt, der mitteilte, dass der Verein bereit ist, die Markenrechte einzuschränken, wenn Apple seinen Widerspruch zurückzieht. Auf das Logo mit dem erwähnten grünen Blatt werde der Verein allerdings nicht verzichten. Apple liess sich auf den Deal ein. Der RTV darf sich dennoch auf Anwaltskosten im niedrigen vierstelligen Bereich einstellen, die er aus eigener Tasche bezahlen muss.
Déja-vu? Finger weg vom Apfel!
Falls Ihnen diese Geschichte bekannt vorkommt, ist das wenig verwunderlich. Der internationale Computerkonzern gerät immer wieder wegen Markenrechtsstreitigkeiten in die Schlagzeilen. Erst Anfang März bekam die norwegische Partei Fremskrittpartiet (Frp) Probleme, als diese ihr Logo schützen lassen wollte, welches einen roten Apfel mit grünem Blatt abbildet. Die Partei setzt das Emblem nach eigenen Aussagen seit 30 Jahren ein. Das norwegische Patentamt räumt bei Neuanmeldungen eine Beschwerdefrist von zwei Monaten ein – und auch in diesem Fall meldete sich eine von Apple beauftragte Anwältin. Momentan versucht die Partei einem direkten Konflikt auszuweichen, indem sie andere Schutzklassen prüft. Im Gegensatz zum RTV wäre die Frp zudem bereit, Änderungen am Logo vorzunehmen.
Auch ein Café ist vor Post von Apple nicht gefeit
Obendrein gibt es noch einen weiteren Fall ganz in der Nähe der Apfelroute. Das Bonner Café Apfelkind bekam wegen des von ihm gewählten Logos mit Apfel und Kinderkopf ebenso Ärger mit Apple wie der RVT und die Frp. Die Betreiberin, Christin Römer, verwendet das „Apfelkind“ auf Geschirr sowie Möbeln. Ihr Konzept ist so erfolgreich, dass sie das Geschäft zum Franchise ausbauen möchte, zudem spielt sie mit dem Gedanken, ein passendes Modelabel zu entwickeln. Sorgen muss sie sich deswegen nicht mehr machen, wenn der Rechtsstreit mit Apple auch einiges an Zeit, Nerven und Tausende Euro gekostet hat. Nach zweijährigem Hin-und-Her darf sie ihr Logo nämlich behalten.
Ein echter exali-Schadenfall
Einen weiteren Fall, bei dem die Apple Inc. gegen eine Markenrechtsverletzung vorging, hatten wir von exali auf dem eigenen Schreibtisch. Ein Web Developer hatte sich auf die Entwicklung von Browsersoftware spezialisiert, die mit Apples Hardware kompatibel ist. Das wollte er auch in seiner Produktbezeichnung deutlich machen und entschied sich deshalb für einen Begriff, in dem eine geschützte Marke von Apple integriert war. Dabei achtete er darauf, sich an die Nutzungsbedingungen zu halten. In diesen ist unter anderem beschrieben, dass Bestandteile der Marke für Werbezwecke verwendet werden dürfen, wenn kompatible Software entwickelt wird. Nach der Meinung von Apple hat der IT-Dienstleister diese Regeln aber zu grosszügig ausgelegt. Die Folge: Ein Anwaltsschreiben mit Unterlassungserklärung und CHF 4'300 Abmahnkosten.
Aber: Die Berufshaftpflicht konnte Schlimmeres verhindern
Ein halbes Jahr vor dem Vorfall hatte der Webentwickler eine Berufshaftpflichtversicherung über exali.ch abgeschlossen und war deshalb mit der Angelegenheit nicht allein. Der Versicherer liess ein aufwendiges Gutachten erstellen, die Forderungen prüfen und beauftragte einen Rechtsanwalt. Dabei ging es darum, festzustellen, wie die Nutzungsbedingungen auszulegen sind. Die eingeschalteten Markenrechtsspezialisten stellten tatsächlich eine Markenrechtsverletzung seitens unseres Kunden fest und legten ihm nahe, die Marken und Domains nicht weiter zu verwenden. Durch die gewonnene Zeit konnte der Webentwickler seine Firma jedoch umbenennen und auf neue Domains umschwenken. Und das, bevor die Markteinführung des Produktes begonnen hatte.
Nicht nur bei der Auseinandersetzung mit internationalen Grössen zeigt sich einmal mehr, wie wichtig der sogenannte passive Rechtsschutz als Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung ist. So übernimmt der Versicherer im Schadenfall nicht nur den Schadenersatz, sondern auch alle mit der Sache verbundenen Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten und steht mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Kundenbetreuer. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie da, vollkommen ohne Callcenter oder Warteschleife.
Ehem. Content-Managerin
Mit über 10 Jahren Berufserfahrung im Online Marketing bei verschiedenen Plattformen und Online-Shops gibt Projektleiterin Kathrin Bayer wertvolle Tipps, die über aktuelle Trends hinausgehen.
Wenn Sie für exali Artikel schreibt, drehen sich diese zumeist um SEO- oder SEA-Risiken, E-Commerce und Onlinehandel oder die Medienbranche. Sie brennt für alle Online Marketing Bereiche und vereint dabei Erfahrung mit Neugierde.