Unternehmensberater patzt bei Standortanalyse – ein echter Schadenfall
Die Wahl des Standortes ist oft ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens - insbesondere im Einzelhandel. Viele Unternehmer:innen beauftragen deshalb kompetente Berater:innen mit einer umfangreichen Standortanalyse. Was aber, wenn die Analyse mangelhaft ausfällt und die Auftraggeber:innen plötzlich feststellen, dass ihre geplante neue Filiale direkt neben der eines Konkurrenzunternehmens stehen soll? Genau mit dieser Frage sah sich der Kunde eines Unternehmensberaters im folgenden Schadenfall konfrontiert.
Erfolgsfaktor Standortplanung
Ein gut gewählter Standort ist gerade im Einzelhandel einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für ein Unternehmen. Bei der Standortwahl sind verschiedene allgemeine Kriterien zu beachten, wie beispielsweise Parkmöglichkeiten, Verkehrsanbindung, Sauberkeit und natürlich auch die Nähe zur unmittelbaren Konkurrenz. Eine einmal getroffene Standortentscheidung kann oft nur mit hohem finanziellen Aufwand rückgängig gemacht werden - wenn dies aus vertragsrechtlichen Gründen überhaupt möglich ist. Ein Apotheker beauftragte aus genau diesen Gründen einen darauf spezialisierten Unternehmensberater mit einer Standortanalyse für die Neueröffnung einer Filiale.
Mangelhafte Standortanalyse
Der Unternehmensberater machte sich auch sofort an die Arbeit und lieferte seinem Auftraggeber innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit eine umfangreiche Standortanalyse. Leider unterlief ihm dabei ein Fehler: Er übersah, dass in unmittelbarer Nähe des von ihm vorgeschlagenen Standortes bereits eine andere Apotheke eröffnet werden sollte. Leider bemerkte der Auftraggeber diesen Fehler erst, als er bereits in den vorgeschlagenen Standort investiert und langfristige Verträge (unter anderem Mietverträge) abgeschlossen hatte.
Natürlich wollte der Apotheker seine neue Filiale nicht direkt gegenüber der Konkurrenz eröffnen. Die Kosten für die Rückgängigmachung der Standortentscheidung verlangte er vom beauftragten Unternehmensberater mit der Begründung zurück, er hätte sich nie für den Standort entschieden, wenn er von den Plänen der Konkurrenzapotheke gewusst hätte. Die Folge: Der Unternehmensberater erhielt eine Schadensersatzforderung in fünfstelliger Höhe.
Nicht nur Fehler bei der Standortanalyse gehören zu den Risiken, die Sie als Consultant haben. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Risiken von Berater:innen zusammengefasst: Top 3 Businessrisiken, die selbständige Consultants kennen sollten
Berufshaftpflicht übernimmt den Schaden
Glück im Unglück: Der Unternehmensberater hatte eine Consulting-Haftpflicht über exali abgeschlossen. Nachdem er die Forderung einer unserer Versicherungsexpertinnen gemeldet hatte, leitete diese sie nach einer Sichtung der Falldetails an den Versicherer weiter. Dieser prüfte die erhobenen Ansprüche des Klägers dem Grunde und der Höhe nach und beglich den nachweisbaren Schaden.
Hohe Schadenssummen sind nicht nur im Bereich der Unternehmensberatung ein Risiko, das Ihre gesamte Beratungstätigkeit gefährden kann. In der Praxis gab es bereits verschiedene Fälle - beispielsweise ein Headhunter, der einen vorbestraften Finanzvorstand vermittelte, oder eine angeblich fehlerhafte Beratung zur Straßenbeleuchtung einer Gemeinde. All diese Fälle zeigen: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung - wie die Consulting-Haftpflicht über exali - schützt Ihr Beratungsbusiness zuverlässig vor teuren und im Zweifel sogar existenzgefährdenden Schadenersatzforderungen.
Da Consulting nicht gleich Consulting ist, bietet die Consulting-Haftpflicht von exali ausserdem verschiedene Zusatzbausteine, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell auf Ihr Beratungsbusiness anpassen können:
- Rücktritt der Auftraggeber:innen vom Projektvertrag: Treten Ihre Auftraggeber:innen vom Vertrag auf Werkvertragsbasis zurück, übernimmt der Versicherer Ihre dadurch entstandenen vergeblichen Aufwendungen, beispielsweise für Honorare oder bereits beauftragte Subunternehmer:nnen. Im Rahmen des passiven Rechtsschutzes klärt der Versicherer zusätzlich, ob der Rücktritt der Auftraggeber:innen berechtigt war.
- D&O-Versicherung für Interim-Manager:innen: Mit diesem Zusatzbaustein erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie nicht nur beratend für ein Unternehmen tätig sind, sondern als Manager:in oder faktische Geschäftsführer:in auf Zeit im Unternehmen für Ihre Kundinnen und Kunden auch unternehmerische Entscheidungen treffen und dabei für eine Pflichtverletzung persönlich haftbar gemacht werden.
- Mergers & Acquisitions Versicherung (M&A): Entscheiden Sie sich für diesen Zusatzbaustein zu Ihrer Basisversicherung, sind Sie versichert, wenn Sie als Unternehmensberater:in M&A-Tätigkeiten (z. B. Beratung bei Unternehmensverkäufen, Immobilienbewertungen, Due Diligence-Prüfungen oder bei der Unternehmensnachfolge) erbringen.
Ehem. Online-Redakteurin
Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.