Let’s Play – was ist das eigentlich?
Let’s Play – zu Deutsch „lass uns spielen“ ist vereinfacht ausgedrückt ein Format, dass es Ihnen ermöglicht, andere Leute an Ihrem Gaming-Erlebnis. teilhaben zu lassen. Bekannt wurden diese Gaming-Videos zunächst als vorgeschnittene Videos auf YouTube, mittlerweile gibt es sie aber auch als Livestreams auf Twitch, YouTube und anderen Plattformen.
Tipp:
Alles zum Thema Twitch – wie Streams funktionieren und was es dabei zu beachten gilt, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Twitch fürs Business
Welche Spiele darf man let’s playen?
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Video- oder Computerspiel, ähnlich wie bei einem Film oder Musikstück immer um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Das bedeutet, es ist Ihnen zunächst einmal ganz generell nicht gestattet, ein Video mit Inhalten eines Games auf einer Plattform hochzuladen oder die Inhalte des Games live zu streamen.
Games und Urheberrecht
Wie bereits geschrieben: Games sind urheberrechtlich geschützte Werke (Art.2 URG). Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte schützt geistige und künstlerische Leistungen. Die Rechte für die jeweiligen Games liegen in der Regel bei den Publisher:innen, welche die Spiele auf den Markt bringen wie zum Beispiel Ubisoft (Assassin’s Creed), Activision (Call of Duty), Epic Games (Fortnite) und so weiter. Viele von ihnen tragen dem Trend der Let’s Plays und Livestreams bereits Rechnung und bieten online Guidelines, Regelwerke oder Lizenzbedingungen, um einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung ihrer Spiele zu schaffen.
Ist die Nutzung eines Computerspiels für Let’s Plays ausdrücklich gestattet, können Sie davon ausgehen, dass das auch die im Spiel verwendete Musik mit einbezieht. Der Verband der deutschen Games Branche e. V. hat zum Beispiel eine Liste erstellt, in der die Guidelines für Let’s Plays von einigen Publisher:innen verlinkt sind. So wissen Sie als Streamer:in in Sachen Urheberrecht von vorneherein Bescheid und können sich beruhigt Ihrem Projekt widmen.
Vorsicht bei Musik und Sounds im Game
Zu einem guten Spiel gehört natürlich auch ein passender Soundtrack. Sollte dieser in Ihren Videos oder Streams allerdings einfach so zu hören sein – zum Beispiel während einer Streamingpause oder als Video-Intro - erwartet Sie im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Denn: Auch die Musikindustrie hält Rechte an den in Games verwendeten Sounds.
Auf dem bei Let’s Player:innen beliebten Videoportal Twitch kam es vermehrt zu Abmahnungen, Video- oder gleich kompletten Accountsperren aufgrund von Musik, die für den Kanal zum Einsatz kam, zum Beispiel nutzten einige Let’s Player:innen bekannte Popsongs als Intro. Denn auch, um Musik online zu verbreiten, müssen Sie die nötigen Rechte erwerben. Die Erlaubnis dafür können Sie zum Beispiel direkt bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (natürlich gegen Zahlung eines Entgelts) erhalten – üblicherweise ist hier die GEMA die richtige Adresse. Die Website der Verwertungsgesellschaft hält eine Übersicht der verschiedenen Nutzungstarife für Sie bereit. Alternativ besteht die Möglichkeit, die benötigten Rechte direkt bei den Musiklabels zu erwerben. Das mag gerade bei den ersten Schritten sehr umständlich erscheinen, doch bedenken Sie, wie viel Zeit und Nerven Sie ein Rechtstreit kosten könnte, wenn Sie diese Investition im Vorfeld nicht tätigen.
Eine Lizenz erwerben Sie, um ein Werk – in diesem Fall ein Computerspiel – für Ihre Zwecke zu verwenden. Denn auch wenn manche Publisher:innen unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung ihrer Inhalte für Let’s Plays erlauben, benötigen Sie grundsätzlich eine Lizenz, um sie öffentlich zu spielen – der reine Kauf eines Spiels berechtigt Sie nämlich nur zum privaten Gebrauch. Das Dokument hierfür kann digital oder analog erstellt sein – beides ist möglich solange die/der Urheber:in korrekt genannt wird.
Eine gute Alternative: Freie Musik
Wenn Sie die Rechte an bestimmten Aufnahmen nicht erwerben können oder wollen, bieten frei verfügbare Werke eine gute und kostengünstigere Alternative. Dabei handelt es sich um Aufnahmen, deren Schöpfer:in kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist und die/der Ihr/sein Werk zur freien Nutzung zur Verfügung stellt.
Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn diese Verwendungsfreiheit muss sich sowohl auf die Komposition selbst, als auch auf die Aufnahme beziehen. Denn sowohl die/der Komponist:in als Urheber:in als auch ausübende Künstler:innen können hier im Zweifelsfall ihre Rechte geltend machen. Am besten, Sie prüfen die Quellen freier Musik stets eingehend. Denn es besteht auch immer die Möglichkeit, dass sie von Dritten rechtswidrig veröffentlicht und fälschlicherweise als frei gekennzeichnet wurde.
Übrigens: YouTube bietet inzwischen die Möglichkeit, Musik selbst auf ihre Benutzbarkeit zu prüfen. Wählen Sie in Ihrem YouTube-Konto dafür einfach die Video-Tools aus und klicken Sie im Dropdown-Menü auf „Musikrichtlinien“. Dort können Sie Ihren favorisierten Track eingeben und herausfinden, ob und inwieweit die Nutzung des Titels gestattet ist. Unter dem Menüpunkt „Audiobibliothek“ stehen ausserdem viele frei nutzbare Musikstücke zur Auswahl.
Let’s Play ohne Lizenz – was kann da schon schiefgehen?
Wenn Sie jetzt darauf hoffen, unter dem Radar der Rechteinhaber:innen zu fliegen und sich die Kosten einer Lizensierung vielleicht ersparen zu können, müssen wir sie enttäuschen. Urheber:innen sind (zurecht) schnell dabei, wenn es darum geht, ihre Rechte am eigenen Werk geltend zu machen – und das kann für Sie schnell teuer werden. Doch auch, wenn Sie Ihren Content nach bestem Wissen und Gewissen lizensiert haben, kann es passieren, dass jemand Ansprüche an Ihre Veröffentlichungen stellt.
In solchen Fällen ist die Media-Haftpflicht von exali an Ihrer Seite. Der Versicherer prüft die an Sie gestellten Ansprüche, wehrt Forderungen ohne Grundlage in Ihrem Namen ab und trägt die Kosten für berechtigte Ansprüche.
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
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<span class='visible--mobile'>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr Auftraggeber berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt (z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung), sofern der Auftraggeber nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmässigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
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zum Kontaktformular </span>
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Druckeigenschaden-Versicherung
<span class='visible--desktop'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versichert Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druck-& Werbeaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge <strong>im eigenen Namen</strong> und <strong>auf eigene Rechnung</strong> für Ihren Kunden an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben, der einen finanziellen Schaden nach sich zieht (z.B. Kosten für erneuten Druck).</p>
</span>
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zum Kontaktformular </span>
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</div>
<span class='visible--desktop'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Aussenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
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zum Kontaktformular </span>
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