Rassismusvorwürfe, Shitstorm und Boykott
Seinen Anfang nahm der Streit bereits 2018. Damals veröffentlichte Dolce & Gabbana vor einer geplanten Modenschau in Shanghai einige Werbevideos für den asiatischen Markt. Gezeigt wurde unter anderem ein chinesisches Model, das versuchte, Spaghetti mit Stäbchen zu essen. Der Shitstorm liess nicht lange auf sich warten – und war so gross, dass nicht nur die Videos gelöscht, sondern auch die Modenschau abgesagt wurde.
Doch damit war das Ganze für Dolce & Gabbana noch nicht erledigt. Die Blogger Tony Liu und Lindsay Schuyler, die den Blog „Diet Prada“ betreiben und sich Themen wie Rassismus und Plagiaten in der Mode widmen, veröffentlichten kurz darauf auf ihrem Instagram-Kanal Kommentare des Designers Stefano Gabbana. In diesen äusserte er sich rassistisch gegenüber Asiat:innen und bezeichnete China als „Scheissland.“ Die Aussagen stammten aus privaten Instagram-Nachrichten des Designers, die den Bloggern zugespielt wurden.
Gabbana behauptete zunächst, sein Instagram-Account sei gehacked worden. Anschliessend entschuldigten sich die Designer in einem Video. Nach dem Werbevideo und Bekanntwerden der Äusserungen boykottierten viele asiatische Kund:innen Dolce & Gabbana, der Umsatz in Asian brach ein.
Dolce & Gabbana fordert über 500 Millionen Euro
Wie jetzt erst bekannt wurde, verklagte das Modeunternehmen dann im Jahr 2019 die beiden Blogger vor einem Mailänder Zivilgericht auf über 500 Millionen Euro Schadenersatz. 450 Millionen habe das Unternehmen für die Verbesserung des Markenimages ausgegeben, 89,6 Millionen betrage der Umsatzverlust in Asien. Die zwei Beklagten machten die Klage nun auf Instagram öffentlich und bitten um Spenden für den Prozess.
Ihnen zufolge sei das Ganze nur ein Versuch des Modekonzerns, sie und andere Blogger zum Schweigen zu bringen. Das Verhalten von Dolce & Gabbana mutet tatsächlich etwas seltsam an. Denn seit den Vorfällen versucht das Unternehmen öffentlichkeitswirksam seinen Ruf aufzupolieren. So spendete es zum Beispiel für die Corona-Forschung und steckte viel Geld in eine neue Kommunikationsstrategie. Die heimliche Klage gegen die Blogger passt da nicht so ganz ins Bild…
Millionenklage als Rache?
Hinter dem Verfahren an sich stehen viele Fragezeichen, die schwer zu klären sein dürften: Hat Stefano Gabbana die Aussagen wirklich getätigt? Wie will Dolce & Gabbana beweisen, dass der Umsatzeinbruch mit der Veröffentlichung auf Instagram in Zusammenhang steht? Haben die Blogger Rufmord betrieben oder einfach nur Tatsachen wiedergegeben? Da auch Dolce & Gabbana klar sein dürfte, dass es nicht ohne Weiteres einen Millionenbetrag von Bloggern einklagen kann, könnte hinter dem Verfahren tatsächlich nur ein Einschüchterungsversuch stecken. Was wiederum nicht dazu beitragen dürfte, das Image des Modekonzerns zu verbessern.
Meinung, Tatsachen oder doch Verleumdung?
Aber wie sieht es denn nun aus mit Aussagen in Social Media oder auf Blogs? Welche fallen unter freie Meinungsäusserung und welche unter Verleumdung? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Viele verschiedene Begrifflichkeiten und Abgrenzungen spielen eine Rolle. Zum Beispiel die Frage, ob es sich bei der Aussage um eine Tatsachenbehauptung handelt. In seinen FAQ zu Meinungsäusserung und Tatsachenbehauptung hat Rechtsanwalt Plutte anhand vieler Urteile und Beispiele die verschiedenen Begriffe erklärt (Achtung: hierbei handelt es sich um Definitionen nach deutschem Recht; Erklärungen nach Schweizer Recht finden Sie beispielsweise bei anwaltvergleich.ch.)
Was ist eine Meinungsäusserung?
Eine Meinungsäusserung ist eine subjektive Aussage und kann nicht im Sinne von wahr oder falsch überprüft werden.
Was ist eine Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung ist im Gegensatz zur Meinungsäusserung eine Äusserung, die objektiv geklärt und bewiesen werden kann. Ob eine Tatsachenbehauptung durch die Meinungsfreiheit geschützt ist, hängt von ihrem Wahrheitsgehalt ab.
Was ist Verleumdung?
Gemäss Art. 174 StGB begeht jemand eine Verleumdung, der einen anderen wider besseres Wissen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen beschuldigt oder verdächtigt, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen.
Werden Persönlichkeitsrechte verletzt, hat der oder die Betroffene gegebenenfalls bestimmte Ansprüche, dazu gehören:
- Unterlassung
- Berichtigung
- Löschung
- Gegendarstellung
- Schadenersatz
- Geldentschädigung
Ein bekannter Fall in Deutschland ist der des ehemaligen Wettermoderators Jörg Kachelmann, dem der Springer-Verlag über 600.000 Euro Schmerzensgeld wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zahlen musste.
Ob das Dolce & Gabbana Verfahren überhaupt vor dem Mailänder Gericht entschieden wird, bleibt abzuwarten, denn die Verteidiger der Blogger verwiesen darauf, dass Italien nicht der richtige Ort dafür sei, da der Blog in den USA betrieben und die angeblichen Schäden in Asien eingetreten seien…
Media-Haftpflicht: Umfassende Absicherung für Blogger:innen
Egal ob Sie Blogger, freiberufliche Journalistin, YouTuber oder Influencerin sind: Mit der Media-Haftpflicht über exali.ch sind Sie rundum abgesichert. Rechtsverletzungen (zum Beispiel Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechtsverletzungen), Abmahnungen und daraus resultierende Schadenersatzansprüche sind umfassend versichert. Forderungen prüft der Versicherer erst einmal für Sie, wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.
Wenn die Vorwürfe aus dem versicherten Schadenfall in ein Strafverfahren münden, übernimmt der Versicherer auch die Gerichtskosten und die Kosten der Verteidigung (Anwaltskosten).
Die Media-Haftpflicht können Sie ganz einfach online abschliessen und sich Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an unsere Versicherungsexpert:innen, die Sie gerne persönlich beraten.
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
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<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
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<span class='visible--mobile'>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
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<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr Auftraggeber berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt (z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung), sofern der Auftraggeber nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmässigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
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Druckeigenschaden-Versicherung
<span class='visible--desktop'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versichert Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druck-& Werbeaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge <strong>im eigenen Namen</strong> und <strong>auf eigene Rechnung</strong> für Ihren Kunden an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben, der einen finanziellen Schaden nach sich zieht (z.B. Kosten für erneuten Druck).</p>
</span>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Aussenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
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Ja, zu {{targetDomain}} wechseln
Sie haben angegeben, dass Sie Ihren Geschäftssitz in {{targetCountry}} haben. Daher werden wir Sie auf {{targetDomain}} weiterleiten. Getätigte Einstellungen können eventuell nicht übernommen werde. Beitrag und Umfang der angebotenen Versicherungen können je nach Land leicht variieren.
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