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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag schuldet der:die Auftragnehmer:in dem:der Auftraggeber:in ein bestimmtes Werk, zum Beispiel eine Software oder eine App. Der Vertrag endet mit erfolgreicher Erbringung des Werks (in der Regel mit der erfolgreichen Abnahme des Auftraggebers). Geschuldet ist also nicht ein Tätigwerden, sondern ein bestimmter Arbeitserfolg.
Die von exali.ch angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen sichern Tätigkeiten auf Basis des Werkvertrags als auch anderer Vertragsarten ab. Bei exali.ch finden Sie Berufshaftpflichtversicherungen für die Branchen IT, Media, eCommerce, Consulting sowie für Manager und Beauftragte.
Begriff: Werkvertrag
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe W:
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