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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Haftung (gesamtschuldnerisch)
Haftung bedeutet im rechtlichen Sinne „Dafür-geradestehen-müssen“, dass man einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) bei jemandem anderen verursacht hat. Die Haftung kann sich dabei aus einem Vertrag (vertragliche Haftung) oder aus dem Gesetz (gesetzliche Haftung) ergeben.
Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass mehrere natürliche oder juristische Personen für denselben Schaden gemeinsam verantwortlich sind. Die gesamtschuldnerische Haftung wird auch als solidarische Haftung bezeichnet.
Üblich ist die gesamtschuldnerische Haftung zum Beispiel bei Gesellschaftern einer einfachen Gesellschaft oder den Geschäftsführern (Organen) einer Kapitalgesellschaft.
Beispiel für gesamtschuldnerische Haftung: Die Personen A, B und C schliessen sich zu einer einfachen Gesellschaft im IT-Bereich zusammen. A und B sind finanziell nicht gut gestellt und haben keine Rücklagen. Person C erbt 100.000 Euro. Person A verursacht durch einen Programmierfehler einen Schaden in Höhe von 25.000 Euro. Der Geschädigte fordert Schadenersatz von der Gesellschaft, die gesamtschuldnerisch dafür haftet. Da A und B keine Rücklagen haben, fordert der der Geschädigte die Schadenersatzsumme von 25.000 Euro von C, der alleine dafür aufkommen muss.
(verwandte Begriffe: vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung)
Begriff: Haftung (gesamtschuldnerisch)
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