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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Gefährdungshaftung
Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand ohne persönliches Verschulden haftet, sondern allein dadurch, dass er ein Produkt in Umlauf gebracht hat oder eine Handlung ausführt, bei der unvermeidlich andere gefährdet werden.
Gefährdungshaftung in der Produktehaftung
Ein Beispiel für die Gefährdungshaftung ist die Produktehaftung. Die Haftung des Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt ist im Produktehaftpflichtgesetz geregelt. Dort heisst es u. a. in Art. 1: Die herstellende Person (Herstellerin) haftet für den Schaden, wenn ein fehlerhaftes Produkt dazu führt, dass:
a. eine Person getötet oder verletzt wird;
b. eine Sache beschädigt oder zerstört wird, die nach ihrer Art gewöhnlich zum privaten Gebrauch oder Verbrauch bestimmt und vom Geschädigten hauptsächlich privat verwendet worden ist.
Das heisst, der:die Hersteller:in eines Produktes haftet für Schäden, die durch Fehler an dem Produkt entstehen, ohne dass er:sie unmittelbar schuld daran ist.
Beispiele für Gefährdungshaftung
Weitere Beispiele für Gefährdungshaftung sind
- Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters, wenn beispielsweise bei einem Autounfall ein anderer verletzt wird
- Gefährdungshaftung von Tierhaltern, z. B. wenn ein Hund einen Unfall verursacht
- Gefährdungshaftung von pharmazeutischen Unternehmen bei Arzneimittelschäden
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(verwandte Begriffe: Haftung (gesamtschuldnerisch), Verschuldenshaftung, Verschuldensunabhängige Haftung)
Begriff: Gefährdungshaftung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe G:
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