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Webshop-Versicherung
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FAQ – Häufige Fragen zum Versicherungsumfang - Webshop-Versicherung
Es sind pauschal alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb eines internetbasierten Handel- und Dienstleistungsunternehmens (Webshop/Onlineshop) versichert. Durch dieses einfache Prinzip der Offenen Deckung müssen die versicherten Tätigkeiten nicht in einer Liste abschliessend aufgeführt werden wie bei einer traditionellen Katalog-Deckung. Daher handelt es sich bei der folgenden Liste lediglich um Beispiele. Versichert ist beispielsweise der Onlinehandel mit
- Bekleidung wie allgemein Kleidung, Schuhen, Taschen;
- Elektronikartikeln wie Fernseher, Computer, Notebooks;
- Sportartikeln wie Freizeitgeräte, Sportbekleidung;
- Unterhaltungsartikeln wie DVD, Blu-Rays, Bücher, Zeitschriften;
- Einrichtungsgegenständen wie Möbel oder Lampen;
- Kinder-/Babyartikeln wie Spielwaren, Kinderbekleidung, Kinderwägen;
- Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Küchengeräte;
- Tierzubehör wie Leinen, Decken, Fressnäpfe;
- Schmuck, Uhren;
- Tickets für Veranstaltungen, Events;
- Werkzeuge.
Betreiben Sie neben dem Onlineshop auch ein stationäres Ladengeschäft (mit den oben genannten Produktarten), dann ist das Ladengeschäft ebenfalls bei Haftpflichtansprüchen versichert, solange der Umsatz des Onlineshops höher ist.
Die Webshop-Versicherung bietet Ihnen zudem Versicherungsschutz bei der Ausübung weiterer Tätigkeiten im IT-Dienstleister- oder Unternehmens- und Personalberatungsbereich. Folgende Tätigkeiten sind beispielsweise im Schutz inbegriffen:
- Internet-Providing-Dienste;
- Webdesign und Webpflege;
- Programmierung, Pflege und Wartung von Webshops Dritter;
- Personalberatung;
- Berater-Tätigkeit (Datenschutz, Jugendschutz, Ernegieberatung etc.).
Sollten Sie Ihren Tätigkeitsbereich hier nicht wiederfinden, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Kontakt: Per Mail an info@exali.ch oder telefonisch unter 058 255 60 00 (Mo. - Fr. 9:00 Uhr - 18:00 Uhr)2.1 Schadenersatzforderungen von Dritten
Der Versicherer gewährt Ihnen und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn Sie von einem Dritten (z. B. Kundschaft, Auftraggeber:in, Rechteinhaber:in) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen
- Vermögensschaden,
- Personen- oder Sachschaden sowie einen Folgeschaden
verantwortlich gemacht werden.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust, die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.
Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten Schadensereignisses.
Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres eigentlichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit der Versicherungsnehmer dafür haftet.
2.1.1. Im Einzelnen versicherte Risiken
Versichert sind der Schadenersatz, die vergeblichen Aufwendungen oder entgangener Gewinn wegen
- der Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- der Verletzung von Datenschutzgesetzen und Cyberrechtsverletzungen wie Virenschäden, Informationspiraterie & DDoS-Angriffe;
- der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens- und Persönlichkeitsrechten;
- rechtsverletzender Veröffentlichungen (z. B. im Onlineshop, in sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Ihren Produkten und Dienstleistungen;
- Verstössen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie wegen unlauterer Werbung;
- Betriebsstättenrisiken wie z. B. Schlüsselschäden, Mietsachschäden, Personen- oder Sachschäden bei der Teilnahme an Messen oder Veranstaltungen;
- Produkthaftungsrisiken als Händler:in, Hersteller:in, Quasihersteller:in oder Importeur:in.
2.1.2. Schadenbeispiele aus der Versicherungspraxis
Urheberrechtsverletzung: Auf der Webseite des Onlineshops werden versehentlich Produktbilder verwendet, deren Lizenzen noch nicht erworben wurden. Es erfolgt eine Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts.
Markenrechtsverletzung: Wortbestandteile der Domain Ihres Webshops wurden bereits vor einigen Jahren von einem ausländischen Unternehmen als Marke angemeldet. Der:die Markeninhaber:in klagt gegen Sie wegen Verletzung seiner Schutzrechte. Er fordert die Erstattung der Anwaltskosten und Schadenersatz.
Hackerangriff: Durch einen Hackerangriff werden Kundendaten entwendet und öffentlich gemacht. Die betroffenen Kunden und Kundinnen verlangen Schadenersatz.
Computermissbrauch: Durch eine Sicherheitslücke in Ihrem System kapern Cyber-Kriminelle Ihren Server und missbrauchen ihn für DoS-Attacken. Die Opfer machen Ihre IP-Adresse ausfindig und verlangen von Ihnen Schadenersatz.
Wettbewerbsrechtsverletzung: Die gesetzlichen Vorgaben zur Widerrufsbelehrung für Shop-Betreiber:innen haben sich geändert. Ein Webshop, mit dem Sie in Konkurrenz stehen, ist der Meinung, dass Ihre Widerrufsbelehrung nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht und mahnt Sie ab (inkl. strafbewehrter Unterlassungserklärung).
Fehlerhafte Shop-Programmierung: Zusätzlich zum Betrieb des eigenen Shops bieten Sie auch IT-Dienstleistungen für andere Onlineshops an. Bei einem neu aufgesetzten Shop wird die Artikeldatenbank fehlerhaft angebunden. Abfragen im Onlineshop können nicht richtig verarbeitet werden. Der:die Shop-Betreiber:in macht Sie für den entstandenen Umsatzausfall verantwortlich.
Brand (sofern BHV-Baustein gewählt): Im Serverraum des Büros fällt die Klimaanlage aus und durch die Überhitzung kommt es zu einem Schwelbrand. Der:die Vermieter:in fordert Schadenersatz für den Mietsachschaden.
Augenverletzung (sofern BHV-Baustein gewählt): Beim Hantieren mit einem Roll-Up auf einer Messe verletzen Sie eine:n Besucher:in am Auge. Diese:r stellt Ansprüche für den erlittenen Personenschaden.
Fehlerhaftes Produkt (sofern ProdH-Baustein und QHI-Baustein gewählt): Sie erhalten von einem Kunden oder eine Kundin eine Anspruchsstellung für ein fehlerhaftes Produkt. Dies haben Sie vor einiger Zeit von einem Importeur gekauft, der aus einem Drittland importiert und dessen Name nicht mehr feststellbar bzw. auffindbar ist.
2.2. Versicherte Eigenschäden im Onlinehandel
Versicherungsschutz besteht für Vermögens- oder Sachschäden, die Sie mit Ihrem Webshop selbst erleiden. Im Versicherungsjargon spricht man hier von Eigenschäden.
2.2.1. Im Einzelnen versicherte Eigenschäden
Versichert sind teure Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DDoS-Attacken, Computermissbrauch sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dabei ersetzt der Versicherer z. B. die notwendigen und angemessenen Kosten für
- externe Computer-Forensik-Analysen zur Bestätigung der Datenrechtsverletzung sowie zur Ermittlung der Ursache;
- die Identifizierung der betroffenen Personen;
- gesetzliche Honorare externer Anwälte sowie sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestimmung der geltenden Melde- und Anzeigepflichten und der Erstellung und Verbreitung der Anzeigen und Meldungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entstehen;
- die Information und Beratung von Dateninhabern (durch ein Call-Center);
- die Bereitstellung von Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen für betroffene Personen;
- Krisenmanagement- und Public-Relations-Massnahmen, die der Minderung eines versicherten Schadens im Zusammenhang mit Datenrechtsverletzungen dienen.
Darüber hinaus optional versichert sind
- der Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn der Webshop z. B. durch einen Hackerangriff oder eine DDoS-Attacke offline ist. (CBE-Baustein)
- die Kosten für die Beratung und Unterstützung im Erpressungsfall bis hin zur Übernahme der Kosten für Lösegeldzahlungen. (CBE-Baustein)
- eigene finanzielle Schäden durch betrügerische Handlungen von Mitarbeitenden sowie finanzielle Schäden durch den Betrug Dritter. (VSB-Baustein)
2.2.2. Beispiele aus der Versicherungspraxis
Hacker-Eigenschaden: Ein:e Hacker:in greift Ihren Onlineshop an und verändert die angebotenen Produkte und Preise. Durch die Wiederherstellung des Systems auf den ursprünglichen Zustand entstehen Ihnen Mehrkosten, die vom Versicherer getragen werden.
Datenrechtsverletzung: Es wird eine Verletzung von Datenrechtsbestimmungen behauptet. Durch den Einsatz einer externen Computer-Forensik-Fachkraft muss der tatsächliche Sachverhalt geklärt werden. Hierdurch entstehen Kosten, die der Versicherer übernimmt.
Denial-of-Service Attacke: Sie werden Opfer einer Denial-of-Service (DoS) Attacke. Dadurch ist Ihr Webshop für vier Tage so gut wie nicht erreichbar. Für die Stunden des Ausfalls zahlt Ihnen der Versicherer den Ertragsausfall (Betriebsgewinn und fortlaufende Betriebskosten) abzüglich des zeitlichen Selbstbehalts von 8 Stunden (jedoch mindestens CHF 1'000 je Schadenfall).
Kreditkartenbetrug: In Ihrem Webshop werden Artikel mit einer gestohlenen Kreditkarte bestellt. Sie bleiben auf den Kosten der gelieferten Waren sitzen. Der Versicherer ersetzt den entstandenen Vermögensschaden.
Social Engineering Schaden: Durch den sogenannten Fake President Trick werden Ihre Mitarbeiter:innen arglistig durch Kriminelle getäuscht und zu Zahlungstransaktionen ins Ausland veranlasst. Der Versicherer ersetzt den entstandenen Vermögensschaden.
Vertrauensschaden: Ein:e Mitarbeiter:in unterschlägt Waren aus Retouren. Als der Fall bekannt wird, stellt sich heraus, dass der:die Mitarbeiter:in hohe Spielschulden hat und untergetaucht ist. Der Versicherer ersetzt den entstandenen Vermögensschaden.
Erpressung: Hacker:innen dringen in Ihren Webshop ein und spähen Kundendaten aus. Sie drohen mit der Veröffentlichung dieser widerrechtlich erlangten Informationen, sofern nicht Prepaid Telefonkarten im Wert von mehreren tausend Euro an einem bestimmten Ort hinterlegt werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die professionelle Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Erpressungsversuch und ersetzt ggf. auch das gezahlte Lösegeld.
Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der Webshop-Versicherung bestimmte Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen, die beachtet werden müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Vertragsabschluss die Risikoausschlüsse unter Abschnitt E. in den Versicherungsbedingungen zu lesen.
1. Vermögensschadenhaftpflicht
Ausgeschlossen sind beispielsweise Ansprüche
- wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich - also wissentlich - gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstossen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung z. B. von Rechten Dritter ist selbstverständlich versichert). - wegen Geldstrafen, Bussen und individuell vereinbarten Vertragsstrafen.
Das bedeutet sofern sich ein Anspruch nur auf die vereinbarte Vertragsstrafe bezieht, ist diese nicht versichert. Sollte es in diesem Zusammenhang auch einen Schadenersatzanspruch geben, ist dieser natürlich versichert. - wegen der Veröffentlichung verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte.
- wegen Schäden infolge der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen.
2. Büro- & Betriebshaftpflicht (sofern gewählt):
Ausgeschlossen sind Ansprüche
- wegen des Rückrufs von Produkten und damit in Verbindung stehenden Kosten;
- wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschliesslich im Verantwortungsbereich eines Dritten liegen (z. B. Hersteller:in oder Lieferant:in), wenn Sie auf Ihren gesetzlichen Regressanspruch vertraglich verzichtet haben.
Beispiele für Leistungsbeschränkungen:
- Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
Ja, diese ist mitversichert. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht der Leistungskürzung gemäß Art. 14 Abs. 2 aus dem schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Eine vorherige Prüfung von Inhalten durch Fachkräfte (z. B. Anwälte) ist nicht vorgeschrieben.
Zudem sind auch Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des:der Versicherungsnehmenden im Inland sowie in Liechtenstein automatisch und prämienfrei mitversichert. Tochtergesellschaften des:der Versicherungsnehmenden in weiteren Ländern sind versichert, soweit diese ausdrücklich benannt sind.
Beauftragung von Subunternehmen
Sofern Sie für Schäden durch die Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen verantwortlich gemacht werden, sind auch diese kostenfrei mitversichert.
Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen. Das heisst, der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung – bei einem entsprechenden Verschulden – den:die Subunternehmer:in in Regress zu nehmen.
Tätigkeiten der Geschäftsführer:innen ausserhalb der Gesellschaft
Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Tätigkeiten, die von Geschäftsführenden der Gesellschaft als mitversicherte Personen im eigenen Namen ausserhalb der Gesellschaft ausgeübt werden.
Arbeitsgemeinschaften und Joint Venture
Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Venture, selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.
In der Webshop-Versicherung sind alle Schäden versichert, für die während der Vertragslaufzeit erstmalig ein Anspruch gegen Sie erhoben wird (sofern Ihnen die Schäden bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren). Dies gilt auch, wenn ein Schaden vor Vertragsbeginn verursacht wurde und der Anspruch nach Vertragsbeginn erstmalig gemeldet wird.
Im Rahmen der Webshop-Versicherung sind auch bestimmte Eigenschäden versichert. In der Basisabsicherung sind das:
1. Allgemeine Eigenschäden
- Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall oder die Verbreitung von Fake News
- Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
- Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
Im Rahmen der optionalen Zusatzbausteine sind das:
1.Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.
2.Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE)
Versichert Ihre Kosten und Schäden durch einen Ausfall des Webshops aufgrund von Cyberrisiken und Erpressung.
3.D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)
Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern. Mitversicherung interne:r Datenschutzbeauftragte:r nach EU-DSGVO.
4.Vertrauensschaden & Betrug (VSB)
Versichert bestimmte finanzielle Eigenschäden durch betrügerisches Verhalten eigener Mitarbeiter:innen oder Dritter (inkl. Social Engineering Schäden, z. B. durch Fake President Trick).
Dieser Zusatzbaustein schützt Ihren Onlineshop vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, DoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).
Cyber-Kriminalität
So viele Vorteile das Internet und Technologien wie Cloud Computing oder SaaS auch bieten, so viele neue Möglichkeiten sind für Hacker:innen und Kriminelle entstanden, diese Technologien zu missbrauchen. Längst geht es hier nicht mehr um die Hacker-Ehre oder das Aufdecken von Sicherheitslücken, sondern um ein handfestes Business. Mittlerweile gibt es einen milliardenschweren Markt durch Handel mit gestohlenen Informationen und personenbezogenen Daten.
Unserer Erfahrung nach werden nicht nur die großen Konzerne Opfer von Hacker-Attacken und unerlaubter Ausspähung, sondern auch kleinere Onlineshops. Datenrechtsverletzungen können aber auch eine ganz andere Ursache haben, wenn z. B. ein Gerät bzw. Datenträger gestohlen wird oder verloren geht, auf dem sich sensible Daten befinden. Die Konsequenzen sind dabei nicht weniger kritisch.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung schützt Ihr Business
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR. Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert.
Folgende Schäden sind durch die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung versichert:
- Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen
- Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)
Übernahme von Kosten und Krisenmanagement
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und Mehrkosten, z. B. für die Beauftragung von
- Computer-Forensik-Spezialistenteams,
- spezialisierten Anwälten,
- Beratern zur Information von Dateninhabern,
- Profis für PR & Krisenmanagement,
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices,
- sowie für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).
Ziel ist es, Sie und Ihre Kunden so unbeschadet wie möglich aus der Gefahrensituation zu bringen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie im exali.ch Prämienrechner alternativ CHF 50'000, CHF 100'000, CHF 150'000, CHF 200'000 oder CHF 250'000 pro Versicherungsjahr wählen. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt CHF 1'000.
Für Sie als Webshop-Betreiber:in besteht die nicht unerhebliche Gefahr, dass Sie durch betrügerisches Verhalten eigener Mitarbeiter:innen oder sonstiger Dritter einen finanziellen Schaden (Vermögensschaden) erleiden. Daher können Sie sich mit dem optionalen Zusatzbaustein Vertrauensschaden & Betrug (VSB) auch hiergegen versichern.
Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter:innen
Versichert sind Vermögensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung).
Versicherungsschutz besteht auch für die arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter:innen, durch die irrtümlich Zahlungstransaktionen o. ä. veranlasst werden (sog. Social Engineering Schaden oder Fake President Trick).
Betrug durch Dritte/Social Engineering
Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug, Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung Dritter (z. B. Kreditkartenbetrug durch Webshop-Kundschaft) in der Absicht verursacht werden, sich selbst oder einen anderen Dritten rechtswidrig zu bereichern.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal CHF 25'000 zur Verfügung. Die fixe Selbstbeteiligung beträgt CHF 250 je Versicherungsfall.
Welche Personen sind über die D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) versichert?
Bestellte oder stellvertretende
- Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes
- Mitglieder des Beirates oder Aufsichtsrates
- Mitglieder des Verwaltungsrates, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors
- Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Compliance-, Datenschutz-, Jugendschutz- oder Geldwäschebeauftragter).
Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
Im Rahmen der D&O-Aussenhaftungsversicherung (Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachten und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).
Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O), auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung genannt, eine sehr zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für Verfehlungen gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann ihr vermutetes Verschulden widerlegen.
Selbst wenn einem der Organe eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Ansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für die D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall und -jahr.
Die Selbstbeteiligung liegt bei CHF 250 pro Schadenfall.
Cyber-Risiken wie Hackerangriffe, DDoS-Attacken und sonstiger Datenmissbrauch bergen die Gefahr, als Betreiber selbst empfindliche Schäden (sogenannte Eigenschäden) zu erleiden, z. B. durch einen Ausfall des Webshops oder die Erpressung durch Cyber-Kriminelle. Vor diesen existenzbedrohenden Eigenschäden schützt der optionale Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung- & Erpressung (CBE).
Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE)
Versichert sind Ihr entgangener Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten des Webshops durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf den Shop (z. B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie höchstens Ihren Jahresnettoumsatz wählen, maximal jedoch CHF 1'500'000). Je nach gewähltem Jahresumsatz gibt Ihnen unser Online-Rechner automatisch die wählbaren Versicherungssummen an.
Wie im Bereich der Absicherung von Betriebsunterbrechungsschäden üblich, gibt es auch bei der Webshop-Versicherung eine zeitliche Selbstbeteiligung. Diese ist jedoch aufgrund des Online-Geschäftsmodells auf 8 Stunden verkürzt (jedoch mindestens CHF 1'000 je Schadenfall).
Schutz bei Cyber-Erpressung und Lösegeldforderungen
Versicherungsschutz besteht für rechtswidrige Drohungen (Erpressung) Dritter, den Webshop
- zu beschädigen oder zu zerstören (z. B. Hacking, Viren, Malware etc.),
- zu blockieren (z. B. DDoS-Attacken)
- oder sich unbefugten Zugang zu Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen (z. B. Kundendaten) zu verschaffen, um diese anschliessend rechtswidrig zu verwenden.
Der Versicherer erstattet in diesem Zusammenhang alle angemessenen und notwendigen Kosten für eine Beratung zur Schadensabwehr oder -minderung. Wird zur Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld von einem Dritten verlangt, so ersetzt der Versicherer das gezahlte Lösegeld.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie höchstens Ihren Jahresnettoumsatz wählen, maximal jedoch CHF 1'500'000. Je nach gewähltem Jahresumsatz gibt Ihnen unser Online-Rechner automatisch die wählbaren Versicherungssummen an.
Die fixe Selbstbeteiligung beträgt CHF 1'000 je Versicherungsfall.
Die Produkthaftpflicht sollten Sie um den optionalen Zusatzbaustein Quasihersteller / Importeur (QHI) erweitern, wenn Sie die Produkte oder Waren, mit denen Sie handeln, von einem Dritten beziehen der:
- den Geschäftssitz oder Wohnort ausserhalb des EWR hat und/oder
- nicht benannt werden kann und/oder
- Sie sich durch das Anbringen Ihres Namens, Ihrer Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller:in des Produkts ausgeben (z. B. wenn Sie das Produkt umlabeln und Ihr Logo anbringen)
Ja, wir unterstützen Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen, indem Sie in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 Prozent auf die Versicherungsprämie erhalten.
Definition Existenzgründer:in und Startup-Unternehmen:
- Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
- Selbständige und Freiberufler:innen, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
Sie können Ihren Versicherungsschutz flexibel mit unserem Prämienrechner zusammenstellen.
Im Prämienrechner können Sie sich Ihr individuelles Angebot aus den Bausteinen im Basis-Schutz und vier optionalen Zusatzbausteinen zusammenstellen.
Zudem stehen Ihnen bei der Vermögensschadenhaftpflicht (VSH), Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) sowie bei den Zusatzbausteinen der Datenschutz- & Cyber Eigenschaden-Deckung (DCD) sowie Cyber-Betriebsunterbrechnung & -Erpressung (CBE) unterschiedliche Versicherungssummen zur Auswahl. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell auf Ihren Onlinehandel und die damit verbundenen Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig zahlen Sie keine Prämie für Leistungen, die Sie derzeit nicht benötigen.
- Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung CHF 250 je Schadenfall.
- Für die optionale Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung(DCD) beträgt die Selbstbeteiligung CHF 1'000 je Schadenfall.
- Für den optionalen Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (CBE) besteht ein zeitlicher Selbstbehalt von 8 Stunden, mindestens jedoch CHF 1'000 je Schadenfall.
- Für den optionalen Zusatzbaustein D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) beträgt die Selbstbeteiligung CHF 250.
- Für den optionalen Zusatzbaustein Vertrauensschaden & Betrug (VSB) beträgt die Selbstbeteiligung CHF 250.
- Für Personenschäden gibt es KEINE Selbstbeteiligung.
Die Umfirmierung z. B. von einer Einzelfirma in eine GmbH, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrprämie möglich. Bei einer Umfirmierung wird versicherungstechnisch lediglich der:die in der Police genannte Versicherungsnehmer:in geändert. Man spricht dabei vom Versicherungsnehmer-Wechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und ggf. die neue Bankverbindung per Mail mitteilen oder die Änderung im EV-SSL-geschützten Kundenbereich Mein exali selbst vornehmen.
Es besteht bedingungsgemässer Versicherungsschutz auch für bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses gemeldete Versicherungsfälle.
Sollten Sie die Haftpflichtversicherung wegen der dauerhaften Aufgabe Ihrer Tätigkeit kündigen, besteht für Ansprüche, die nach dem Vertragsende geltend gemacht werden und während der Laufzeit der Versicherung verursacht wurden, für die Dauer von 10 Jahren Versicherungsschutz.
In dieser Nachhaftungszeit besteht der Versicherungsschutz im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfangs, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme.
Die Webshop-Versicherung bietet einen weltweiten Versicherungsschutz für Vermögensschäden.
Für Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieses Staates beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen in die USA (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass Sie oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).
Die Webshop-Versicherung und den bei exali.ch angebotenen Online-Tarif haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sondertarif für exali.ch Kundschaft durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel geniesst einen hervorragenden Ruf. Seit 2013 versichern wir Webshops und Onlineshops mit einem speziellen Deckungskonzept zu besonders günstigen Konditionen über Markel.
Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt und zum anderen an der Fokussierung auf Spezialrisiken wie Kreative, beratende Berufe, Architekten, Ingenieure und Dienstleister:innen.
Da wir als gebundener Versicherungsvermittler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kundschaft konfrontiert werden, ist für uns Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz die erste Wahl.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Markel Insurance SE, mit Schweizer Zweigniederlassung in Zürich, ist ein deutscher Versicherer mit Ursprung in den USA. Als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken verfügt Markel über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Risiken.
Der Versicherer Markel, zu dem auch das Markel eigene Syndikat 3000 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 5 Mrd. $ (Stand 2017).
Markel Insurance SE ist derzeit an 37 Standorten weltweit tätig, z. B. in England, Spanien, den Niederlanden, Schweden, China und Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapur, Malaysia, den USA und Kanada. Markel besitzt die Zulassung als Versicherer in allen europäischen Ländern, in 47 Bundesstaaten der USA sowie dem District of Columbia und den US Virgin Islands.
Zahlen & Fakten von Markel im Überblick
- 1930 gegründet von Sam A. Markel
- Prämienvolumen (2014): 4,8 Mrd. $
- Marktwert: über 10 Mrd. $
- Mitarbeiter:innen weltweit: 3.600
- Finanzstärke-Ratings: Markel Insurance SE
A.M. Best: A (Excellent)
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