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Portal-Versicherung
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FAQ – Häufige Fragen zum Versicherungsumfang - Portal-Versicherung
Unter Portalen versteht der Versicherer pauschal alle Internet-Portale, Plattformen und Apps wie z. B.:
- Websites, Affiliate Portale;
- Mobile- und Web-Applikationen (Apps);
- Fachportale, Foren, Blogs, News Portale;
- Online Communities, Social Media Plattformen;
- virtuelle Marktplätze (keine Onlineshops*);
- Vergleichsportale;
- Anbieter von Online Datenbanken und Statistiken;
- Downloaddienste.
*Hinweis: Für Onlineshops gibt es bei uns das spezielle Produkt der Webshop-Versicherung.
Standardmässig ist der Betrieb von bis zu 25 Internet-Plattformen und Apps versichert. Die Namen (URLs) der Plattformen oder die Namen der Apps müssen Sie im Online-Antrag angeben.
Wichtig: Landingpages und Domains bzw. Domainweiterleitungen auf die versicherten Internet-Portale ohne eigenen Inhalt sowie Subdomains sind bei der Ermittlung der Anzahl der zu versichernden Portale nicht zu berücksichtigen und automatisch vom Versicherungsschutz umfasst.
Unterjährig neu hinzukommende Portale oder Apps (Vorsorgeversicherung)
Unterjährig neu hinzukommende Portale/Apps sind bis zur nächsten Vertragsfälligkeit ohne namentliche Nennung vom Versicherungsschutz umfasst, sofern
- die maximale Anzahl 25 Portale und Apps nicht übersteigt,
- Sie mit der Jahresmeldung neu hinzugekommene Portale/Internetplattformen/Apps innerhalb eines Monats anzeigen (Hinweis: Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für die neuen Portale und Apps ab deren Entstehung.),
- die Portale und Apps bei der nächsten Jahresmeldung genannt werden und die Risikofragen auch für die neu hinzukommenden Portale/Apps mit Nein beantwortet werden können.
Sollten Sie Ihren Tätigkeitsbereich hier nicht wiederfinden, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Kontakt: Per E-Mail an info@exali.ch oder telefonisch unter 058 255 60 00 (Mo. - Fr. 9:00 Uhr - 18:00 Uhr)
2.1 Schadenersatzforderungen von Dritten
Der Versicherer gewährt Ihnen und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn Sie von einem Dritten (z. B. Kundschaft, Auftraggeber:in, Rechteinhaber:in) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen
- Vermögensschaden
- Personen- oder Sachschaden
- sowie einen Folgeschaden
verantwortlich gemacht werden.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust, die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.
Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten Schadensereignisses.
Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres eigentlichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit der Versicherungsnehmer dafür haftet.
2.1.1. Im Einzelnen versicherte Risiken
Versichert sind Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, die vergeblichen Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen
- der Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- der Verletzung von Datenschutzgesetzen und Cyberrechtsverletzungen wie Virenschäden, Informationspiraterie & DDoS-Angriffe);
- der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens- Patent- und Persönlichkeitsrechten;
- Rechtsverletzungen durch Dritte durch user-generated-content auf der Webseite (z. B. Kommentare oder Bewertungen), sofern Sie unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens nach Aufforderung, den Eintrag löschen;
- rechtsverletzender Veröffentlichungen (z. B. im Online-Portal, in sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Ihren Produkten und Dienstleistungen;
- Verstössen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie wegen unlauterer Werbung;
- Betriebsstättenrisiken wie z. B. Schlüsselschäden, Mietsachschäden, Personen- oder Sachschäden bei der Teilnahme an Messen oder Veranstaltungen, der berufliche Einsatz von Flugdrohnen (bis 5kg);
2.1.2. Schadenbeispiele aus der Versicherungspraxis
Urheberrechtsverletzung: Auf der Webseite Ihres Online-Portals werden versehentlich Bilder verwendet, deren Lizenzen Sie noch nicht erworben haben. Es erfolgt eine Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts.
Markenrechtsverletzung: Wortbestandteile der Domain Ihrer Plattform oder Ihrer App wurden bereits vor einigen Jahren von einem ausländischen Unternehmen als Marke angemeldet. Der:die Markeninhaber:in klagt gegen Sie wegen Verletzung der Schutzrechte. Er:sie fordert die Erstattung der Anwaltskosten und Schadenersatz.
Hackerangriff: Durch einen Hackerangriff werden Userdaten entwendet und öffentlich gemacht. Die betroffenen Kunden und Kundinnen verlangen von Ihnen Schadenersatz.
Computermissbrauch: Durch eine Sicherheitslücke in Ihrem System kapern Cyber-Kriminelle Ihren Server und missbrauchen ihn für DoS-Attacken. Die Opfer machen Ihre IP-Adresse ausfindig und verlangen von Ihnen Schadenersatz.
Wettbewerbsrechtsverletzung: Die gesetzlichen Vorgaben zur Widerrufsbelehrung für Portal-Betreiber:innen haben sich geändert. Ein Internet-Portal, mit dem Sie in Konkurrenz stehen, ist der Meinung, dass Ihre Widerrufsbelehrung nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht und mahnt Sie ab (inkl. strafbewehrter Unterlassungserklärung).
Fehlerhafte Portal-Programmierung: Zusätzlich zum Betrieb des eigenen Online-Portals bieten Sie auch IT-Dienstleistungen für andere Portalbetreiber:innen an. Bei einem neu aufgesetzten Portal wird die Datenbank fehlerhaft angebunden. Abfragen im Online-Portal können nicht richtig verarbeitet werden. Der:die Portal-Betreiber:in macht Sie für den entstandenen Umsatzausfall verantwortlich.
Brand ( sofern BHV gewählt): Im Serverraum des Büros fällt die Klimaanlage aus und durch die Überhitzung kommt es zu einem Schwelbrand. Der:die Vermieter:in fordert Schadenersatz für den Mietsachschaden.
Augenverletzung (sofern BHV gewählt): Beim Hantieren mit einem Roll-Up auf einer Messe verletzen Sie eine:n Besucher:in am Auge. Diese:r stellt Ansprüche für den erlittenen Personenschaden.
Fehlerhaftes Produkt (sofern ProdH gewählt): Sie erhalten von einem Kunden oder einer Kundin eine Anspruchsstellung für ein fehlerhaftes Produkt und sollen den entstandenen Schaden bezahlen.
2.2. Versicherte eigene Schäden im Online-Business
Optional können auch zusätzlich Vermögens- oder Sachschäden versichert werden, die Sie mit Ihrem Portal oder Ihrer App selbst erleiden. Im Versicherungsjargon spricht man hier von Eigenschäden.
2.2.1. Im Einzelnen optional versicherte Eigenschäden
Versichert sind teure Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DDoS-Attacken, Computermissbrauch sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dabei ersetzt der Versicherer z. B. die notwendigen und angemessenen Kosten für
- externe Computer-Forensik-Analysen zur Bestätigung der Datenrechtsverletzung sowie zur Ermittlung der Ursache;
- die Identifizierung der betroffenen Personen;
- gesetzliche Honorare externer Anwälte sowie sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestimmung der geltenden Melde- und Anzeigepflichten und der Erstellung und Verbreitung der Anzeigen und Meldungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entstehen;
- die Information und Beratung von Dateninhabern (durch ein Call-Center);
- die Bereitstellung von Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen für betroffene Personen;
- Krisenmanagement- und Public-Relations-Massnahmen, die der Minderung eines versicherten Schadens im Zusammenhang mit Datenrechtsverletzungen dienen;
- eine externe PR-Beratung zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens;
- der Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn das Portal oder die App z. B. durch einen Hackerangriff oder eine DDoS-Attacke offline ist;
- die Beratung und Unterstützung im Erpressungsfall bis hin zur Übernahme der Kosten für Lösegeldzahlungen.
Darüber hinaus sind auch bestimmte vorsätzlich verursachte Eigenschäden (sogenannte Vertrauensschäden) versichert:
- finanzielle Schäden durch betrügerische Handlungen von Mitarbeitenden
- sowie finanzielle Schäden durch den Betrug Dritter (z. B. Kreditkartenbetrug).
2.2.2. Beispiele aus der Versicherungspraxis
Hacker-Eigenschaden: Ein:e Hacker:in greift Ihr Online-Portal an und verändert die Webseite. Durch die Wiederherstellung des Systems auf den ursprünglichen Zustand entstehen Ihnen Mehrkosten, die vom Versicherer getragen werden.
Datenrechtsverletzung: Es wird eine Verletzung von Datenrechtsbestimmungen behauptet. Durch den Einsatz einer externen Computer-Forensik-Fachkraft muss der tatsächliche Sachverhalt geklärt werden. Hierdurch entstehen Kosten, die der Versicherer übernimmt.
Denial-of-Service Attacke: Sie werden Opfer einer Denial-of-Service (DoS) Attacke. Dadurch ist Ihr Online-Portal für vier Tage so gut wie nicht erreichbar. Für die Stunden des Ausfalls zahlt Ihnen der Versicherer den Ertragsausfall (Betriebsgewinn und fortlaufende Betriebskosten) abzüglich des zeitlichen Selbstbehalts von 8 Stunden (jedoch mindestens CHF 1'000 je Schadenfall).
Kreditkartenbetrug: In Ihrem Portal werden Leistungen mit einer gestohlenen Kreditkarte bestellt. Der Versicherer ersetzt den entstandenen Vermögensschaden.
Vertrauensschaden: Ein:e Mitarbeiter:in unterschlägt Geld. Als der Fall bekannt wird, stellt sich heraus, dass der:die Mitarbeiter:in hohe Spielschulden hat und untergetaucht ist. Der Versicherer ersetzt den entstandenen Vermögensschaden.
Erpressung: Hacker:innen dringen in ein Online-Portal ein und spähen Userdaten aus. Sie drohen mit der Veröffentlichung dieser widerrechtlich erlangten Informationen, sofern nicht Prepaid Telefonkarten im Wert von mehreren tausend Schweizer Franken an einem bestimmten Ort hinterlegt werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die professionelle Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem Erpressungsversuch und ersetzt ggf. auch das gezahlte Lösegeld.
Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der Portal-Versicherung bestimmte Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen, die Sie beachten müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Vertragsabschluss die Risikoausschlüsse unter Abschnitt E. in den Versicherungsbedingungen zu lesen.
3.1 Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)
Ausgeschlossen sind beispielsweise Ansprüche
- wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.
Sie sind demnach nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich – also wissentlich – gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstossen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung z. B. von Rechten Dritter ist selbstverständlich versichert). - Ansprüche wegen der Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, wie Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Namensrechten, die durch Dritte auf der Onlineplattform (z. B. Kommentarfunktionen, Bewertungen) verursacht werden;
dies gilt nicht, sofern Sie unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens nach Aufforderung den Eintrag gelöscht hat. - wegen Geldstrafen, Bussen und individuell vereinbarten Vertragsstrafen, sofern diese für Verstösse gegen Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen nicht nach Ziffer A. 3.6 mitversichert sind. Sollte es in diesem Zusammenhang auch einen Schadenersatzanspruch geben, ist dieser natürlich versichert.
- wegen der Veröffentlichung verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte.
- wegen Schäden infolge der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen.
3.2 Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) (sofern gewählt):
Ausgeschlossen sind Ansprüche
- wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschliesslich im Verantwortungsbereich eines Dritten liegen (z. B. Hersteller:in oder Lieferant:in), wenn Sie auf Ihren gesetzlichen Regressanspruch vertraglich verzichtet haben.
Beispiele für Leistungsbeschränkungen:
- Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
Ja, diese ist mitversichert. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht der Leistungskürzung gemäß Art. 14 Abs. 2 aus dem schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Eine vorherige Prüfung von Inhalten durch Fachkräfte (z. B. Anwälte) ist nicht vorgeschrieben..
Zudem sind auch Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland sowie in Liechtenstein automatisch und prämienfrei mitversichert. Tochtergesellschaften des:der Versicherungsnehmenden in weiteren Ländern sind versichert, soweit diese ausdrücklich benannt sind.
In der Portal-Versicherung sind alle Schäden versichert, für die während der Vertragslaufzeit erstmalig ein Anspruch gegen Sie erhoben wird (sofern Ihnen die Schäden bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren). Dies gilt auch, wenn ein Schaden vor Vertragsbeginn verursacht wurde und der Anspruch nach Vertragsbeginn erstmalig gemeldet wird.
Im Rahmen der Portal-Versicherung sind auch bestimmte Eigenschäden versichert. In der Basisabsicherung sind das:
Allgemeine Eigenschäden
- Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens durch einen Schadenfall oder die Verbreitung von Fake News
- Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
- Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
Vertrauensschadenversicherung
- Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
- Mehraufwendungen durch Betrug, Urkundenfälschung von Dritten und Social Engineering
Im Rahmen der optionalen Zusatzbausteine der Portal-Versicherung sind das:
Versichert sind Ihre notwendigen Kosten und Mehrkosten (z. B. Beauftragung eines IT-Forensikers, Anmieten eines Servers, zusätzliche IT-Dienstleistungen etc.) für die Wiederherstellung und Reparatur des Portals/der App bzw. der eigenen Systeme.
Datenrechtsverletzungen inkl. Diebstahl von Datenträgern und Geräten
Versichert sind Ihre Kosten für externe Computer-Forensik, externe Anwälte, Beratung von Dateninhabern, Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen sowie Krisenmanagement & PR-Massnahmen.
- Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE)
Versichert Ihre Kosten und Schäden durch einen Ausfall des Portals oder der App aufgrund von Cyberrisiken und Erpressung (inkl. Lösegeldzahlungen).
Für Portal-Betreiber:innen besteht die nicht unerhebliche Gefahr, dass sie durch betrügerisches Verhalten eigener Mitarbeiter:innen oder sonstiger Dritter einen finanziellen Schaden (Vermögensschaden) erleiden. Daher ist eine Vertrauensschadenversicherung inkl. Betrug durch Dritte / Social Engineering automatisch Bestandteil der Portal-Versicherung.
Vertrauensschaden / Betrug durch Mitarbeiter:innen
Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch die vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes (z. B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren Mitarbeitenden verursacht werden.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal CHF 300'000 zur Verfügung. Die fixe Selbstbeteiligung beträgt CHF 250 je Versicherungsfall.
Betrug durch Dritte (z. B. Kreditkartenbetrug)
Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug, Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung Dritter (z. B. Kreditkartenbetrug durch eine:n Portal-User:in) in der Absicht verursacht werden, sich selbst oder einen anderen Dritten rechtswidrig zu bereichern.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal CHF 25'000 zur Verfügung. Die fixe Selbstbeteiligung beträgt CHF 250 je Versicherungsfall.
Welche Personen sind über die D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) versichert?
Bestellte oder stellvertretende Mitglieder
- der Geschäftsführung oder des Vorstandes
- des Beirates oder Aufsichtsrates
- des Verwaltungsrates, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors
Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
Im Rahmen der D&O-Aussernhaftungsversicherung (D&O) ( oder auch Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachten und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).
Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O), auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung genannt, eine sehr zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für Verfehlungen gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann ihr vermutetes Verschulden widerlegen.
Selbst wenn einem der Organe eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Ansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für die D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall und -jahr.
Die Selbstbeteiligung liegt bei CHF 250 pro Schadenfall.
Cyber-Risiken wie Hackerangriffe, DDoS-Attacken und sonstiger Datenmissbrauch bergen die Gefahr, als Betreiber selbst empfindliche Schäden (sogenannte Eigenschäden) zu erleiden, z. B. durch einen Ausfall des Portals oder die Erpressung durch Cyber-Kriminelle. Vor diesen existenzbedrohenden Eigenschäden schützt der optionale Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE).
Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE)
Versichert sind Ihr entgangener Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten des Portals oder der App durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf das Portal (z. B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie höchstens Ihren Jahresnettoumsatz versichern, maximal jedoch CHF 1'500'000). Je nach gewähltem Jahresumsatz gibt Ihnen unser Online-Rechner automatisch die wählbaren Versicherungssummen an.
Wie im Bereich der Absicherung von Betriebsunterbrechungsschäden üblich, gibt es auch bei der Portal-Versicherung eine zeitliche Selbstbeteiligung. Diese ist jedoch zugunsten Ihres Online-Geschäftsmodells auf 8 Stunden verkürzt (jedoch mindestens CHF 1'000 je Schadenfall).
Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung
Versicherungsschutz besteht für rechtswidrige Drohungen (Erpressung) Dritter, das Portal
- zu beschädigen oder zu zerstören (z. B. Hacking, Viren, Malware etc.),
- zu blockieren (z. B. DDoS-Attacken)
- oder sich unbefugten Zugang zu Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen (z. B. Kundendaten) zu verschaffen, um diese anschliessend rechtswidrig zu verwenden.
Der Versicherer erstattet in diesem Zusammenhang alle angemessenen und notwendigen Kosten für eine Beratung zur Schadensabwehr oder -minderung. Wird zur Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld von einem Dritten verlangt, so ersetzt der Versicherer das gezahlte Lösegeld.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie höchstens Ihren Jahresnettoumsatz versichern, maximal jedoch CHF 1'500'000). Je nach gewähltem Jahresumsatz gibt Ihnen unser Online-Rechner automatisch die wählbaren Versicherungssummen an.
Die fixe Selbstbeteiligung beträgt CHF 1'000 je Versicherungsfall.
Ja, wir unterstützen Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen, indem Sie in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 Prozent auf die Versicherungsprämie erhalten.
Definition Existenzgründer:in und Startup-Unternehmen:
- Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
- Selbständige und Freiberufler:innen, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
Sie können Ihren Versicherungsschutz flexibel mit unserem Prämienrechner zusammenstellen.
In der Tarifauswahl stehen Ihnen Tarife mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie drei optionale Zusatzbausteine zur Verfügung.
Mit der Tarifauswahl haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell auf Ihr Geschäftsmodell und die daraus resultierenden Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig zahlen Sie keine Prämie für Leistungen, die Sie derzeit nicht benötigen.
- Für Vermögensschäden beträgt die Selbstbeteiligung CHF 250 je Schadenfall.
- Für den optionalen Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) beträgt die Selbstbeteiligung CHF 1'000 je Schadenfall.
- Beim Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE) gilt bei Unterbrechungsschäden eine zeitliche Selbstbeteiligung von 8 Stunden (jedoch mindesten CHF 1'000 je Schadenfall) und bei Lösegeldforderungen und Erpressung eine fixe Selbstbeteiligung von CHF 1'000 je Schadenfall.
- Für Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung CHF 250 je Schadenfall.
- Für Personenschäden entfällt die Selbstbeteiligung.
Die Umfirmierung z. B. von einer Einzelfirma in eine GmbH, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrprämie möglich. Bei einer Umfirmierung wird versicherungstechnisch lediglich der:die in der Versicherungspolice genannte Versicherungsnehmer:in geändert. Man spricht dabei vom Versicherungsnehmer-Wechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und ggf. die neue Bankverbindung per E-Mail mitteilen oder die Änderung im EV-SSL-geschützten Kundenbereich Mein exali selbst vornehmen.
Es besteht bedingungsgemässer Versicherungsschutz auch für bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses gemeldete Versicherungsfälle.
Sollten Sie die Haftpflichtversicherung wegen der dauerhaften Aufgabe Ihrer Tätigkeit kündigen, besteht für Ansprüche, die nach dem Vertragsende geltend gemacht werden und während der Laufzeit der Versicherung verursacht wurden, für die Dauer von 10 Jahren Versicherungsschutz.
In dieser Nachhaftungszeit besteht der Versicherungsschutz im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfangs, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme.
Für Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Für Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts diese Staates beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen in die USA (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass der:die Versicherungsnehmer:in oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).
Die Portal-Versicherung und den bei exali.ch angebotenen Online-Tarif haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sondertarif für exali.ch Kundschaft durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel geniesst einen hervorragenden Ruf. Seit 2013 versichern wir Portale und App-Betreiber:innen mit einem speziellen Deckungskonzept zu besonders günstigen Konditionen über Markel.
Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt und zum anderen an der Fokussierung auf Spezialrisiken wie Kreative, beratende Berufe, Architekten, Ingenieure und Dienstleister:innen.
Da wir als gebundener Versicherungsvermittler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kundschaft konfrontiert werden, ist für uns Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz die erste Wahl.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Markel Insurance SE, mit Schweizer Zweigniederlassung in Zürich, ist ein deutscher Versicherer mit Ursprung in den USA. Als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken verfügt Markel über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Risiken.
Der Versicherer Markel, zu dem auch das Markel eigene Syndikat 3000 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 5 Mrd. $ (Stand 2017).
Markel Insurance SE ist derzeit an 37 Standorten weltweit tätig, z. B. in England, Spanien, den Niederlanden, Schweden, China und Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapur, Malaysia, den USA und Kanada. Markel besitzt die Zulassung als Versicherer in allen europäischen Ländern, in 47 Bundesstaaten der USA sowie dem District of Columbia und den US Virgin Islands.
Zahlen & Fakten von Markel im Überblick
- 1930 gegründet von Sam A. Markel
- Prämienvolumen (2014): 4,8 Mrd. $
- Marktwert: über 10 Mrd. $
- Mitarbeiter:innen weltweit: 3.600
- Finanzstärke-Ratings: Markel Insurance SE
A.M. Best: A (Excellent)
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