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Berufshaftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ - Häufige Fragen zum Vertragsumfang
Generell sind alle Tätigkeitsbereiche versicherbar, die im ersten Schritt innerhalb des „Drop-Downs“ des Online-Antrages als Haupt- oder Nebentätigkeit ausgewählt werden können. Darüber hinaus gibt es für den IT-, Medien-, Consulting- und eCommerce-Bereich zusätzliche Branchenlösungen.
Sollten Sie Ihren Tätigkeitsbereich hier nicht wiederfinden, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Kontakt: Per Mail an info@exali.ch oder telefonisch unter 0 58 255 60 00 (i.d.R. Mo. - Fr. 9:00 Uhr - 18:00 Uhr)
Hinweis: Vorsorgeversicherung für bestimmte Dienstleistungen und eCommerce
Nehmen Sie nach Beginn der Berufshaftpflicht weitere berufliche Tätigkeiten in den nachfolgenden Bereichen hinzu, sind diese im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrags sofort versichert (Vorsorge-Versicherung), sofern Sie die neue Tätigkeit im Rahmen der Jahresmeldung innerhalb eines Monats angeben.
- Betrieb von Online-Shops;
- Betrieb von Internetplattformen und Apps;
- Hausverwalter, Facility Manager;
- Verlag, Rundfunk, Fernsehen;
- Auswählbare Dienstleistungen gemäss dem Suchfeld auf der Webseite www.exali.ch.
Der Versicherungsschutz bezieht sich in diesem Fall nur auf Vermögensschäden im Sinne der zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen.
2.1. Vermögensschadenrisiken
Der Grundbaustein der Berufshaftpflicht über den Spezialversicherer Markel ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH), die im Online-Tarif eine Versicherungssumme von bis zu CHF 3'000'000 je Schadenfall abdeckt.
All-Risk-Deckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist als „All-Risk-Deckung“ konzipiert, wodurch alle Haftungsrisiken als Dienstleister:in versichert sind, ohne diese abschliessend aufzuzählen. Einschränkungen der All-Risk-Deckung ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.
Hier einige Beispiele für versicherte Vermögensschäden:
- Schäden durch fehlerhafte Ausführung oder Schlechtleistung bei einem Auftrag (berufliche Fehler)
- Mehrkosten durch Projektverzögerungen oder sonstige Überschreitungen von Deadlines
- Verstösse gegen Datenschutz und Geheimhaltungspflichten, zum Beispiel in der Verwaltung von Kundendaten
- Schadenersatzansprüche auf Basis der vertraglichen und gesetzlichen Haftung
- Ansprüche aufgrund vertraglich festgelegter pauschaler Schadenersatzforderungen
- Abmahnungen und daraus resultierende Schadenersatzforderungen aufgrund von Rechtsverletzungen Dritter (z. B. Verletzungen von Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten)
Sonstige besondere versicherte Risiken
2.1.1. Versicherungsschutz für besondere Drittschäden
- Mitversicherung der vertraglichen Haftung und von Leistungsverzögerungen
- Umfangreiche Absicherung von Rechtsverletzungen (inkl. Wettbewerbsrecht)
- Absicherung von Vertragsstrafen (bei Verstössen gegen Geheimhaltung und Datenschutz)
- Versicherungsschutz für Virenschäden und Veröffentlichungsrisiken
2.1.2. Versicherungsschutz für Eigenschäden
- Strafrechtliche Verteidigung im Schadenfall
- Reputationsschäden / Fake News
- Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente
- Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen inkl. Social Engineering
- Schäden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite
Für die besonderen Leistungen im Vertrag bestehen zum Teil abweichende Versicherungssummen. Diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
2.2. Büro- und Betriebshaftpflichtrisiken
Zur Absicherung von Risiken durch Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:innen) zufügen, beinhaltet die Berufshaftpflicht eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung
Einige Beispiele für versicherte Risiken in der Betriebshaftpflicht
- Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Dienstleistung
- Schäden auf Dienstreisen, Messen, Ausstellungen oder Events (weltweit)
- Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum (Mietsachschäden)
- Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
- Schäden durch den beruflichen Einsatz von Flugdrohnen bis zu 5 kg (inkl. Kamera)
- Obhutsschäden an bis zu 6 Monate gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen fremden Gegenständen
- Personen- und Sachschäden auf Kundenterminen
- Produkthaftungsschäden (zugesicherte Eigenschaften)
- Verlust von Schlüsseln und Code-Karten des Kunden
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
- Schäden aus der Umwelthaftung
2.3. Eigenschadenrisiken abdecken (optionale Zusatzbausteine)
Differenzierung, Spezialisierung und Individualität sind im Dienstleistungsbusiness sehr wichtig. Diesen Anforderungen muss auch ein moderner Versicherungsschutz gerecht werden. Aus diesem Grund ist der Berufshaftpflicht-Tarif von exali.ch modular aufgebaut und kann sehr flexibel an Ihre Risikosituation angepasst werden.
Dazu gibt es auch drei besondere und optionale Zusatzbausteine. Diese können sowohl bei Antragstellung, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über unsere „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich „Mein exali“ mitversichert werden.
2.3.1. Risiko - Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Versichert sind die vergeblichen Honorar- und Sachaufwendungen bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers oder der Auftraggeberin vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis.
Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
2.3.2.Risiko – persönliche Haftung als Geschäftsführer (D&O-Baustein)
Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Haftung (Aussenhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.
D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)
2.3.3. Datenschutz- und Cyber-Eigenschadenrisiken (DCD-Baustein)
Über diesen Zusatzbaustein sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung versichert.
Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der Berufshaftpflicht für Dienstleister gewisse Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen, sowohl in der Vermögensschadenhaftpflicht als auch in der Betriebshaftpflichtversicherung.
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich – also wissentlich –gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstossen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung z. B. von Rechten Dritter ist selbstverständlich versichert). -
Ansprüche wegen Geldstrafen, Bussen und individuell vereinbarten Vertragsstrafen
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn die zwischen Ihnen und dem Kunden vereinbarte Vertragsstrafe höher ist, als der tatsächlich entstandene Schaden.Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen sind jedoch versichert. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schadenersatz, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht am konkreten Schaden bemessen, sondern pauschal geltend gemacht wird (pauschaler Schadenersatz).
- Erbringung der geschuldeten Leistung, Nacherfüllung und Nachbesserung (wobei der Schadenersatzanspruch der Kundschaft aufgrund der Nichterfüllung/Schlechterfüllung vollumfänglich versichert ist)
D.h. Sie erhalten keine Erstattung Ihres Werklohns oder Ihres Honorars, wenn Sie die mit dem Kunden vereinbarte Leistung noch nicht komplett erbracht haben. -
Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände.
Kann über den optionalen Zusatzbaustein D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) mitversichert werden. - Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt:in oder Ingenieur:in gemäss der HOAI (z. B. Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen).
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen.
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:
- Schäden an fremden beweglichen Sachen, wenn diese z. B. gemietet, geliehen oder geleast sind.
-
Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme.
Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit dem Abschnitt E. der Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.
Beispiel für eine Leistungsbeschränkung:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
Versichert sind Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland sowie in Liechtenstein.
Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Zweigstellen in weiteren Ländern sind nur versichert, soweit diese in der Versicherungspolice ausdrücklich benannt sind.
Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures
Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Ventures, selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.
In der Dienstleister-Haftpflicht sind alle Schäden versichert, für die während der Vertragslaufzeit erstmalig ein Anspruch gegen Sie erhoben wird (sofern Ihnen die Schäden bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren). Dies gilt auch, wenn ein Schaden vor Vertragsbeginn verursacht wurde und der Anspruch nach Vertragsbeginn erstmalig gemeldet wird.
Im Rahmen der Berufshaftpflicht (für Dienstleister) Bedingungen sind folgende Eigenschäden prämienfrei mitversichert:
- Prozesskosten, wenn der:die Anspruchsteller:in ungerechtfertigt Schadenersatzforderungen mit Ihrer Honorar- oder Werklohnforderung verrechnet (Vergütungsrechtsschutz)
- Kosten für die strafrechtliche Verteidigung im Schadenfall (Straf-Rechtsschutz)
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigungskosten im Schadenfall
- Wiederherstellungskosten bei Beschädigung oder Blockade der Webseite
- Eigenschaden bei Verlust schriftlicher oder elektronischer Arbeitsdokumente
- Kosten bei Reputationsschäden inkl. „Fake News“
- Vertrauensschäden durch die Unredlichkeit (z. B. Unterschlagung, Untreue oder Betrug) der eigenen Mitarbeiter sowie durch Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti; Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
- Betrug und Urkundenfälschung von Dritten, inkl. Social Engineering
Optionale Eigenschadenversicherungen
Der Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag kann über einen optionalen Zusatzbaustein abgedeckt werden (siehe Punkt 7).
Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Haftung (Aussenhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern (siehe Punkt 10).
Die optionale Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DoS-Attacken, Cyber-Erpressung oder sonstiger Internet-Kriminalität (siehe Punkt 11).
Durch den optionalen Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihrer Kundschaft/Auftraggeber:innen von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Personal- und Sachkosten versichert
Der Versicherer ersetzt bedingungsgemäss Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschliesslich Ihrer eigenen Honorare) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihrer Kundschaft vom Werkvertrag, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Der Zusatzbaustein versichert:
- Ihre vergeblichen Aufwendungen (Werklohn, Honorare und entstandene Kosten, nicht jedoch entgangener Gewinn)
- Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeiteden und Subunternehmen
- Der Versicherer klärt auf seine Kosten die Umstände des Rücktritts.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Für den Zusatzbaustein können Sie in der Tarifauswahl eine Versicherungssumme von CHF 100'000 oder CHF 300'000 pro Schadenfall wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen.
Die Dienstleister übernimmt auch Schäden, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen über die gesetzliche Haftung hinausgehen und damit eine Haftungsverschärfung darstellen (so genannte vertragliche Haftung). Ein Beispiel hierfür wäre eine Haftungsfreistellung eines Auftraggebers.
In den Versicherungsbedingungen der Dienstleister ist zur „vertraglichen Haftung“ folgendes geregelt:
Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen
- Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
- der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht;
- der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Ja, da im Rahmen der vertraglichen Haftung (Kapitel A. Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen) auch Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht (so genannte Erfüllungsfolgeschäden) versichert sind.
Darüber hinaus ist in den zusätzlichen Deckungserweiterungen (Kapitel A. Ziffer 3.1 der Versicherungsbedingungen) der Versicherungsschutz bei Leistungsverzögerungen explizit vereinbart:
Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn aufgrund der Verzögerung einer Leistung.
Durch den optionalen D&O-Baustein ist die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) abgesichert.
Welche Personen sind über die D&O versichert?
Bestellte oder stellvertretende Mitglieder
- der Geschäftsführung oder des Vorstandes;
- des Beirates oder Aufsichtsrates;
- des Verwaltungsrates, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall.
Eine Selbstbeteiligung gibt es beim D&O Baustein nicht.
Mit diesem besonderen Zusatzbaustein können Sie Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, einer DoS-Attacke oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime) schützen.
Neue Bedrohung: Hackerangriffe und Cyber-Kriminalität
Hacker:innen gehen heute aggressiver vor als noch vor einigen Jahren. Schäden durch Cyber-Angriffe sind damit zu einem ernstzunehmenden Risiko für das eigene Business geworden. Besonders Kleinunternehmen und Selbständige sind gefährdet, da sie meist über kein besonders ausgeklügeltes Sicherheitssystem verfügen und so zu einer leichten Beute für Cyber-Kriminelle werden.
Sicherheit durch die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-/ DDos-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR.
Ausserdem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert.
Folgende Schäden sind durch die Datenschutz- & Hacker-Eigenschaden-Deckung versichert:
- Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen
- Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter:innen)
- Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)
Kosten und Krisenmanagement inklusive
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und Mehrkosten, z. B. für die Beauftragung von
- Computer-Forensik-Spezialistenteams,
- spezialisierten Anwälten,
- Beratern zur Information von Dateninhabern,
- Profis für PR & Krisenmanagement,
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices,
- Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall
sowie die zusätzlichen Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme) und die Inanspruchnahme von Fremddienstleistungen (insbesondere IT-Dienstleistungen oder Büroservices). Ziel ist es, Sie und Ihre Kundschaft so unbeschadet wie möglich aus der Gefahrensituation zu bringen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Sie können im exali.ch Prämienrechner Versicherungssummen von CHF 50'000, CHF 100'000 oder CHF 150'000 pro Versicherungsjahr wählen. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt CHF 1'000.
Ja, wir unterstützen Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen, indem Sie in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf die Versicherungsprämie erhalten.
Definition Existenzgründer:in und Startup-Unternehmen:
- Unternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
- Selbständige und Freiberufler:innen, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
Sie können Ihren Versicherungsschutz sehr flexibel mit unserer Prämienauswahl zusammenstellen.
In der Prämienauswahl stehen Ihnen Prämien mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie drei optionale Zusatzbausteine zur Verfügung.
Mit der Prämienauswahl haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz äusserst individuell auf Ihr Businessmodell und die daraus resultierenden Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig zahlen Sie keine Prämie für Leistungen, die Sie derzeit nicht benötigen.
Sobald sich Ihre Anforderungen ändern, können Sie jederzeit im Kundenbereich „Mein exali“ ein Upgrade Ihres Vertrages vornehmen.
Für Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Bei Einschluss des optionalen Zusatzbausteins „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 % der vergeblichen Aufwendungen.
Für den optionalen Zusatzbaustein „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“ beträgt die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten CHF 1'000 je Schadenfall.
Die Umfirmierung z. B. von einer Einzelfirma in eine GmbH, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrprämie möglich. Bei einer Umfirmierung wird versicherungstechnisch lediglich der:die im Versicherungsschein (Police) genannte Versicherungsnehmer:in geändert. Man spricht dabei vom „Versicherungsnehmer-Wechsel“. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und ggf. die neue Bankverbindung per Mail mitteilen oder die Änderung im Kundenbereich Mein exali selbst vornehmen.
Versicherungsschutz besteht automatisch auch für versicherte Tätigkeiten, die von Ihnen als Geschäftsführer:in der Gesellschaft im eigenen Namen ausserhalb der Gesellschaft z. B. über ihre Einzelfirma erbracht werden.
Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der Gesellschaft zuzurechnen und mit anzugeben.
Es besteht bedingungsgemässer Versicherungsschutz auch für bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses gemeldete Versicherungsfälle.
Sollten Sie die Haftpflichtversicherung wegen der dauerhaften Aufgabe Ihrer Tätigkeit kündigen, besteht für Ansprüche, die nach dem Vertragsende geltend gemacht werden und während der Laufzeit der Versicherung verursacht wurden, für die Dauer von 10 Jahren Versicherungsschutz.
In dieser Nachhaftungszeit besteht der Versicherungsschutz im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfangs, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme.
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA:
Für Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.
Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- für indirekte Exporte* von Produkten oder Dienstleistungen in die USA.
*Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass der:die Versicherungsnehmer:in oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.
Die Berufshaftpflicht und den Online-Tarif haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel in München entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sondertarif für exali.ch Kundschaft durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel in München geniesst einen hervorragenden Ruf. Seit 2013 versichern wir Freiberufler:innen und Selbständige aus den Bereichen IT und IT-Engineering, Telekommunikation und Consulting mit besonderen Deckungskonzepten über Markel in München.
Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt sowie an der Fokussierung auf Spezialrisiken wie IT-Experten, Beratende Berufe, Architekten, Ingenieure und Dienstleister:innen.
Da wir als Versicherungsmakler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kunden und Kundinnen konfrontiert werden, ist für uns Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz (mit deutschen Versicherungsbedingungen und nach deutschem Recht) die erste Wahl.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Markel (Insurance SE) mit Sitz in der bayerischen Hauptstadt München ist ein deutscher Versicherer, mit Ursprung in den USA. Als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken verfügt Markel über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Risiken.
Der Versicherer Markel, zu dem auch das Markel eigene Syndikat 3000 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 5 Mrd. $ (Stand 2017).
Markel Insurance SE ist derzeit an 37 Standorten weltweit tätig, z. B. in England, Spanien, den Niederlanden, Schweden, China und Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapur, Malaysia, den USA und Kanada. Markel besitzt die Zulassung als Versicherer in allen europäischen Ländern, in 47 Bundesstaaten der USA sowie dem District of Columbia und den US Virgin Islands.
Zahlen & Fakten von Markel im Überblick
- 1930 gegründet von Sam A. Markel
- Prämienvolumen (2014): 4,8 Mrd. $
- Marktwert: über 10 Mrd. $
- Mitarbeiter:innen weltweit: 3.600
- Finanzstärke-Ratings: Markel Insurance SE
A.M. Best: A (Excellent)
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