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Berufshaftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ - Häufige Fragen zur Antragstellung
Die auf der Webseite dargestellten Online-Konditionen stellen unser verbindliches Angebot dar und sind bis zu den in der Tarifauswahl angegebenen Jahresnettoumsätzen (maximal CHF 3'000'000) gültig. Die Konditionen finden Sie im Prämienrechner.
Mit unserem Prämienrechner können Sie interaktiv ein individuelles Angebot nach Ihren Vorgaben erstellen. Das Angebot mit der von Ihnen ermittelten Jahresprämie können Sie anschliessend direkt über den Button „Online Antrag stellen“ beantragen. Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz, wenn Sie alle Fragen im Online-Antrag verneinen können.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit JA beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes diese(n) offenen Punkt(e) mit dem Versicherer abklären.
Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@exali.ch oder rufen Sie uns an unter 0 58 255 60 00 .
Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z. B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Aussendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Aussendienst hat unser Versicherungsexpertenteam die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer:innen von exali.ch: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schliesslich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständige bzw. freiberufliche Kundschaft aus dem IT-, Media-, Consulting- und sonstigen Dienstleistungsbereich die genau passende Berufshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.
Dafür wenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how auf, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der Beratung vertrauen mittlerweile über 10.000 Kunden und Kundinnen auf unser Urteil.
Die Antragstellung erfolgt online in 5 Schritten.
Schritt 1: Gewünschte Prämie zusammenstellen
Schritt 2: Auswahl prüfen
Prüfen Sie den ausgewählten Tarif und die Versicherungsbedingungen.
Schritt 3: Antragsfragen beantworten
Sie beantworten die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.
Schritt 4: Persönliche Daten ergänzen
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten, vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich Mein exali und senden den Antrag ab.
Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den Antrag direkt stellen.
Vertrag aktivieren und Download der Police
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die Police und alle weiteren Informationen im Kundenbereich Mein exali einsehen und downloaden.
Ja, in diesem Fall sind jedoch die auf der exali.ch Webseite dargestellten Mindestprämien nicht gültig. Wir erstellen Ihnen auf Basis eines Risikofragebogens aber gerne ein individuelles Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).
Wenn Sie im ersten Schritt des Online-Antrages einen Jahresnettoumsatz von „über CHF 3'000'000“ angeben, meldet sich innerhalb eines Werktages ein exali.ch-Experte oder eine exali.ch-Expertin bei Ihnen, um in einem kurzen Telefonat zu klären, welcher Risikofragebogen Ihr Geschäftsmodell am besten erfasst.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie das individuelle Angebot schriftlich annehmen.
6.1 Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Zu einer angemessenen Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz und die Versicherungsbedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
6.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.ch: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sein und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit JA beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes den/die offenen Punkt/e mit dem Versicherer abklären. Dies kann unter besonderen Umständen zu einem Prämienzuschlag oder sogar zu einer Ablehnung des Antrages führen. In der Regel klären wir die offenen Punkte innerhalb von 48 Stunden.
Die Versicherungspolice wird von exali.ch online erstellt und in Ihrem Kundenbereich Mein exali als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich „Mein exali“ sind ebenfalls die erste signierte Prämienrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich „Mein exali“ können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.
Im Servicebereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:
- Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen
- Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen
- Berufshaftpflicht-Siegel einbinden und Profilseite pflegen
Im exali.ch Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz für die Dienstleister-Haftpflicht, d.h. ab 00:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monat oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
- Prinzipiell kann jede:r freiberufliche oder selbständige Dienstleister:in sowie jedes Dienstleistungsunternehmen den Antrag stellen.
- Die Rechtsform (z. B. Einzelfirma, GbR, Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG, GmbH, UG, GmbH & Co KG, Ltd., AG etc.) spielt dabei keine Rolle.
- Der Wohn- oder Betriebssitz des:der Antragsstellenden muss jedoch in der Schweiz, Deutschland oder Österreich sein.
Wenn Sie den Ablauf- bzw. Verlängerungstermin im Online-Antrag auf den 01. Januar legen, so hat dies zur Folge, dass
- die Rechnung für die Versicherungsprämie dem Geschäftsjahr entspricht (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
- Sie nur eine anteilige Erstprämie zahlen, wenn Sie den Vertrag im laufenden Jahr beginnen, also vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.
- Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen nur eingeschränkt von dem Existenzgründer-Rabatt profitieren, da dieser nur in den ersten zwei Versicherungsjahren gewährt wird, also vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des übernächsten Jahres anstatt für volle 24 Monate.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird die Prämie nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar die gesamte Jahresprämie erhoben.
Beispiel: Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2019
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmässigen Prämienfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin der Versicherung ist der 01.01.2021, d.h. die erste Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen. Da das laufende Jahr 2019 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2021.
- Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2021). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Prinzipiell muss die einmalige oder erste Prämie unverzüglich nach Zugang der Versicherungspolice (auch in elektronischer Form) bezahlt werden. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Erhalt der Prämienrechnung fällig. Die jeweils fällige Prämie wird direkt per Überweisung bezahlt. Eventuell vereinbarte Teilzahlungen, Fristen, Fälligkeiten entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Je nachdem, ob Sie den im Online-Antrag vorbelegten Versicherungsablauf in 12 Monaten wählen oder den Versicherungsablauf bzw. den Verlängerungstermin abweichend auf den 01.01. eines Jahres legen, beläuft sich die Erstprämie auf eine volle Jahresprämie (für 12 Monate) oder auf die anteilige Erstprämie, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.
Ja. Die jeweils fällige Prämie wird direkt per Überweisung bezahlt. Eventuell vereinbarte Teilzahlungen, Fristen, Fälligkeiten entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Erstprämie
Prinzipiell ist die einmalige oder erste Prämie unverzüglich nach Zugang der Versicherungspolice (auch in elektronischer Form) zu zahlen.
Folgeprämie
Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Erhalt der Prämienrechnung fällig.
Nein, es besteht nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlweise. Wenn Sie den Versicherungsablauf im Online-Antrag jedoch abweichend auf den 1. Januar gelegt haben, ist für das erste, laufende Versicherungsjahr nur die anteilige Jahresprämie vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer:innen von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.
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