Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) - Dienstleister-Haftpflicht
Durch die optionale Leistungserweiterung „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihrer Kundschaft/Auftraggeber:innen von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Hintergrund: Bei einem Werkvertrag (z. B. Software-Entwicklungsvertrag) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben werden. Im Gegenzug müssen Sie den bereits erhaltenen Werklohn zurückzahlen sowie auf fällige Zahlungen verzichten. Soweit der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2
OR in Anspruch genommen werden kann, greift der Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.
Personal- und Sachkosten versichert
Der Versicherer ersetzt bedingungsgemäss Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschliesslich Ihrer eigenen Honorare/Werklohn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihrer Kundschaft vom Werkvertrag, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Die Leistungserweiterung versichert:
Ihre vergeblichen Aufwendungen (Werklohn, Honorare und entstandene Kosten, nicht jedoch entgangener Gewinn);
Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitenden und Subunternehmen;
Der Versicherer klärt auf seine Kosten die Umstände und Wirksamkeit des Rücktritts.
Hinweis: Versicherungsschutz besteht ausschliesslich für Aufträge/Projekte des:der Versicherungsnehmenden, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieser Leistungserweiterung abgeschlossen wurden.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Für die Leistungserweiterung können Sie im Prämienrechner eine Versicherungssumme von CHF 100'000 oder CHF 300'000 pro Schadenfall wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen.
Bei einem berechtigten Rücktritt ist neben Ihrem Eigenschaden auch der Drittschaden versichert, welcher Ihrer Kundschaft entsteht. Dieser ist bereits ohne die spezielle Leistungserweiterung von der Vermögensschadenhaftpflicht gedeckt.
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