Gerichtsstand und anwendbares Recht der Dienstleister-Haftpflicht
Anwendbares Recht
Dem Dienstleister-Haftpflichtvertrag liegt Schweizer Recht zugrunde.
Vertragssprache
Dem Vertrag – einschliesslich der Verhandlungen vor Abschluss – liegt Schweizer Recht zugrunde. Vertragssprache ist in Deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und exali.ch in Deutsch.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer
Klagen gegen den Versicherer Markel können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht am Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung von Markel anhängig machen. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).
Gerichtsstand für Klagen des Versicherers
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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