Berufshaftpflicht

In der Berufshaftpflicht mitversicherte Personen

Die Prämie zur Berufshaftpflicht für Dienstleister ist unabhängig von Ihrer Gesellschaftsform (z. B. Freiberufler:in, GbR, UG, PartGG, Ltd., GmbH). Sollten Sie in Zukunft Ihre Gesellschaftsform ändern, können Sie dies einfach im Kundenbereich Mein exali nachtragen. Versichert sind automatisch folgende Personen einer Firma:

  • die Mitglieder der Geschäftsführung
  • angestellte Mitarbeiter:innen, Volontariats- und Praktikumsabsolvierende, Werkstudierende
  • freie Mitarbeiter:innen*
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter:innen von Zeitarbeitsunternehmen
  • Zudem sind auch Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des:der Versicherungsnehmenden im Inland sowie in Liechtenstein automatisch und prämienfrei mitversichert. Tochtergesellschaften des:der Versicherungsnehmenden in weiteren Ländern sind versichert, soweit diese ausdrücklich benannt sind.

*freie Mitarbeiter:innen = in den Betrieb des:der Versicherungsnehmenden eingegliederte, natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des:der Versicherungsnehmenden tätig werden.

Vergabe an Subunternehmer:innen

Sofern Sie für Schäden durch die Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen verantwortlich gemacht werden, sind auch diese kostenfrei mitversichert. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen. Der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung – bei einem entsprechenden Verschulden – den:die Subunternehmer:in in Regress zu nehmen.

Tätigkeiten der Geschäftsführung ausserhalb der Gesellschaft

Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Tätigkeiten, die von Geschäftsführenden der Gesellschaft als mitversicherte Personen im eigenen Namen ausserhalb der Gesellschaft ausgeübt werden.

Arbeitsgemeinschaften und Joint Venture

Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Venture, selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.