- Home
- Berufshaftpflicht
- Versicherungsdetails
- Versicherungsbausteine
- Passiver Rechtsschutz
Berufshaftpflicht
Passiver Rechtsschutz und Strafrechtsschutz in der Dienstleister-Haftpflicht
Die Berufshaftpflicht trägt ebenfalls Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Ihrer Kundschaft oder sonstiger Dritter sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter Passiver Rechtsschutz). Wie ein Rechtsschutzversicherer übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung dabei die notwendigen aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).
„Passiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. von Auftraggeber:innen) bezieht und nicht auf die „aktive“ Durchsetzung eigener Ansprüche.
Kein ausreichender Schutz durch AGB
Da selbst ausgefeilte AGB oder einzelvertragliche Regelungen keinen Schutz davor bieten, dass der:die Auftraggeber:in im Fall der Fälle versuchen wird, Sie in Anspruch zu nehmen, kommt dem passiven Rechtsschutz eine zentrale Bedeutung im Schadenfall zu.
Ob und inwieweit beispielsweise bei einem Schadenfall ein Verschulden des Dienstleisters vorliegt, kann gerade bei komplexen Leistungen oft erst durch ein langwieriges Verfahren oder gar einen Rechtsstreit geklärt werden. Auch bei ungerechtfertigten Abmahnungen ist die professionelle Schadenabwehr auf Kosten des Versicherers wichtig.
Aussergerichtliche und gerichtliche Kosten
Diese aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für einen langwierigen Fall trägt im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der Haftpflichtversicherer. Zudem steht bei spezialisierten Versicherern (wie z. B. Markel) ein Expertennetzwerk von international agierenden Schadenspezialisten, Anwälten und Gutachtern für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.
Straf-Rechtsschutz
Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung.
Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz
Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch eine:n Insolvenzverwalter:in angefochten wird. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn Sie neben dem Betrieb Ihres Onlineshops auch IT- Dienstleistungen im Onlinebereich oder Beratung anbieten.Der Versicherer ersetzt – nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmässigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung.
Vergütungs-Rechtsschutz
Sofern ein:e Anspruchsteller:in Ihre Vergütung mit einer ungerechtfertigten Forderung aus einem Schadenfall aufrechnet (d.h. die Forderung von der Vergütung abzieht), ersetzt der Versicherer die gesetzlichen Prozesskosten (z. B. Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Honorar- oder Werklohnforderung. Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall.
Internet-Straf-Rechtsschutz
Versichert sind (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Passiver Rechtsschutz im Rahmen der D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)
Die optionale D&O Versicherung beinhaltet ebenfalls den passiven Rechtsschutz. Dabei übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bei Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung, bis diese durch ein Urteil bzw. eine sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichtes, eine Entscheidung eines Mediators, eine Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.