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Cyber-Versicherung
FAQ zur Abwicklung der Cyber-Versicherung
Selbstverständlich erhalten Sie bei Abschluss der Cyber-Versicherung auch eine Beratung. Das Internet ist für uns nur Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse, beispielsweise bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.
Gerne führen wir Sie auch telefonisch durch den Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären. Kontaktieren Sie einfach unsere Kundenbetreuung unter 058 255 60 00 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per E-Mail an info@exali.ch - wir helfen Ihnen gerne weiter.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten: Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen stehen Ihnen jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per Mail oder im Chat.
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst und der Spezialisierung auf die Absicherung von Selbständigen, haben wir die Möglichkeit, uns ausführlich mit Ihren beruflichen Risiken zu beschäftigen und Sie umfassend zu beraten.
Das hat ganz konkrete Vorteile für Sie als exali-Kunde oder -Kundin: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständigen bzw. freiberuflichen Kunden aus dem eCommerce, IT-, Media-, Consulting- und sonstigen Dienstleistungsbereich die passende Versicherung zu entwickeln und anzubieten.
Dafür wenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how auf, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der Beratung vertrauen uns mittlerweile über 14.000 Kunden aus ganz Europa.
Um ein Angebot für die Cyber-Versicherung zu erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können unseren speziellen und besonders günstigen Online-Rechner auf der exali-Webseite nutzen oder sich von unseren Kundenbetreuer:innen ein individuelles Angebot erstellen lassen.
Online-Rechner auf der exali-Website
Wenn Ihr Umsatz maximal 10 Millionen Schweizer Franken beträgt, und Sie eine Versicherungssumme bis maximal 1 Million Schweizer Franken benötigen, können Sie Ihre Cyber-Versicherung einfach über den Online-Rechner abschliessen
Individuelle Angebote
Sollten Sie einen Jahresnettoumsatz von über 10 Millionen Schweizer Franken haben, können wir Sie leider nicht über den Online-Rechner versichern. In diesem Fall erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zur Cyber-Versicherung auf Basis eines einfachen Cyber-Fragebogens.
Kontaktieren Sie einfach unsere Kundenbetreuung unter 058 255 60 00 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per E-Mail an info@exali.ch - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im exali Online-Rechner können Sie Ihre Cyber-Versicherung schnell und unkompliziert in nur 5 Schritten abschließen:
Schritt 1: Basis-Schutz wählen
Geben Sie Ihren Jahresnettoumsatz an, und wählen Sie die für Sie passende Versicherungssumme aus. Zudem können Sie als Teil des Basisschutzes den Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung wählen.
Schritt 2: Zusatzbausteine ergänzen
Wählen Sie aus den 4 Zusatzbausteinen der Cyber-Versicherung diejenigen aus, die Sie für Ihren individuellen Schutz benötigen. Diese sind:
- Cyber-Erpressung
- Cyber-Vertrauensschaden
- Cyber-Zahlungsmittel
- Cyber-Haftpflicht
Schritt 3: Antragsfragen beantworten
Beantworten Sie die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.
Können Sie alle Fragen mit NEIN beantworten, wird Ihr Vertrag direkt policiert. Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit JA beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung.
Schritt 4: Persönliche Daten ergänzen
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich 'Mein exali'.
Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den abschließen.
Vertrag aktivieren und Download der Police
Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungspolice und die signierte Prämienrechnung im Kundenbereich 'Mein exali' einsehen und herunterladen.
Ja, sobald Sie bei exali auf den Online-Antrag gelangen oder sich in den Kundenbereich 'Mein exali' einloggen, ist die Verbindung SSL-verschlüsselt.
Die SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnologie ist der weltweite Standard für Web-Sicherheit, um Unbefugten den Zugriff auf vertrauliche Informationen, Datenmanipulation, Datenraub, Phishing und andere Formen des Online-Betrugs zu verhindern. Dadurch können nur autorisierte Empfänger – also Sie selbst – die Informationen lesen.
Zu jedem Versicherungsvertrag gibt es bestimmte Verhaltensvorschriften – auch Obliegenheiten genannt – welche Ihnen bestimmte Pflichten auferlegen. Diese Pflichten müssen Sie ernst nehmen, da ein Verstoss gegen Obliegenheiten im Extremfall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.
Es gibt sowohl gesetzliche Obliegenheiten, welche im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) geregelt sind, als auch vertragliche Obliegenheiten, die sich aus den Versicherungsbedingungen Ihrer Cyber-Versicherung ergeben.
Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz und die Cyber-Versicherungsbedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
Folgen bei Nichtbeachtung der Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Mehr Informationen zu den Obliegenheiten in der Cyber-Versicherung.
Die Police zur Cyber-Versicherung wird online erstellt und in Ihrem Kundenbereich 'Mein exali' als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich 'Mein exali' sind ebenfalls die erste signierte Prämienrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche vorgeschriebenen Verbraucherinformationen hinterlegt.
Prinzipiell kann jedes Dienstleistungsunternehmen im Online-Rechner eine Cyber-Versicherung beantragen. Dies sind unter anderem:
- IT-Selbständige und Agenturen
- selbständige Medienschaffende oder Medienagenturen (Grafik/Design/Marketing)
- Freie Berufe, wie Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Ärzt:innen
- Hotels und Gastronomiebetriebe
- Selbständige und Unternehmen im Bereich Gesundheits- und Heilwesen, beispielsweise Physiotherapie-Praxen, Krankenhäuser, Ärztehäuser, Apotheken
- Handwerker:innen
- Handels- sowie Logistikunternehmen
- Land und Forstwirtschaftsbetriebe
- Vereine und Verbände
- öffentliche Versorgungsunternehmen
Sollten Sie nicht sicher sein, ob die Cyber-Versicherung von exali auf Ihre Tätigkeit oder Ihr Unternehmen passt, kontaktieren Sie einfach unsere Cyber-Experten in der Kundenbetreuung unter 058 255 60 00 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per E-Mail an info@exali.ch.
Cyber-Versicherung für Finanzberater:innen, -dienstleister:innen und -vermittler:innen
Sollten Sie Im Bereich Finanzberatung tätig sein, können wir Ihnen ein gesondertes Antragsmodell des Versicherers Markel anbieten. Dies passt zu Ihrem Business, wenn Sie in folgenden Geschäftsbereichen tätig sind:
- Versicherungsvermittler:in
- Versicherungsberater:in
- Finanzanlagenvermittler:in
- Honorar-Finanzanlagenberater:in
- Immobiliardarlehensvermittler:in
- Vermögensverwalter:in oder Anlagevermittler:in
Sollten Sie eine der oben genannten Tätigkeiten ausüben, lassen Ihnen Kundenbetreuer:innen das passende Antragsmodell gerne zukommen. Sie erreichen Sie unter 058 255 60 00 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per E-Mail an info@exali.ch.
Cyber-Versicherung für produzierendes Gewerbe
Sollten Sie ein produzierendes Gewerbe betreiben, also mit automatisierten Fertigungsmaschinen Produktionsverfahren durchführen, die auch ohne menschliche Mitwirkung weiterlaufen können, können wir Sie ebenfalls nicht über Cyber-Versicherung im Online-Rechner absichern. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unsere Kundenbetreuung unter 058 255 60 00 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per E-Mail an info@exali.ch.
Wenn Sie den Ablauf- bzw. Verlängerungstermin im Online-Antrag auf den 1. Januar legen, hat dies zwei Vorteile:
Erstens entspricht die Rechnung für die Versicherungsprämie dem Geschäftsjahr (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
Zweitens zahlen Sie so nur eine anteilige Erstprämie, wenn Sie den Cyber-Versicherung Vertrag beginnen - nämlich vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 1. Januar des Folgejahres. Aufgrund der niedrigeren Erstprämie für dieses "Rumpfjahr" kann das vor allem für Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Cyber-Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird die Prämie nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar die gesamte Jahresprämie erhoben.
Beispiel:
Antragstellung und Beginn der Police: 16.05.2022.
Ablauf bzw. Verlängerungstermin 1. Januar, dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Prämienfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
Da das laufende Jahr 2022 mit lediglich 7 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 1. Januar 2024. Ablauf bzw. Verlängerungstermin der Versicherung ist daher der 1. Januar 2024 d.h. die erste Vertragslaufzeit beträgt 19 Monate und 2 Wochen.
Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (1. Januar 2024). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Im exali Online-Rechner erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz für die Cyber-Versicherung, also ab 00:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns. Im Online-Rechner können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
Die Zahlung der Prämie zur Cyber-Versicherung muss unverzüglich nach Zugang der Versicherungspolice (auch in elektronischer Form) bezahlt werden. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Erhalt der Prämienrechnung fällig. Die jeweils fällige Prämie wird direkt per Überweisung bezahlt. Eventuell vereinbarte Teilzahlungen, Fristen, Fälligkeiten entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Wenn Sie den im Online-Antrag vorbelegten Versicherungsablauf in 12 Monaten wählen, beläuft sich die Erstprämie auf eine volle Jahresprämie (für 12 Monate).
Wenn Sie den Versicherungsablauf bzw. den Verlängerungstermin abweichend auf den 1. Januar eines Jahres legen, zahlen Sie zunächst nur die anteilige Erstprämie, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 1. Januar des Folgejahres.
Ja. Die jeweils fällige Prämie wird direkt per Überweisung bezahlt. Eventuell vereinbarte Teilzahlungen, Fristen, Fälligkeiten entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Erstprämie
Prinzipiell ist die einmalige oder erste Prämie unverzüglich nach Zugang der Versicherungspolice (auch in elektronischer Form) zu zahlen.
Folgeprämie
Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Erhalt der Prämienrechnung fällig.
Nein, derzeit besteht nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlweise. Wenn Sie den Versicherungsablauf im Online-Antrag jedoch abweichend auf den 01. Januar gelegt haben, ist für das erste, laufende Versicherungsjahr nur die anteilige Jahresprämie vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer:innen von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Sollten Sie im Online-Rechner eine der Antragsfragen der Cyber-Versicherung-Antrag mit JA beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden mit Ihnen klären. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung durch exali.
Sollten Sie einen Jahresnettoumsatz von über 10 Millionen Schweizer Franken haben, können wir Sie leider nicht über den Online-Rechner versichern. In diesem Fall erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zur Cyber-Versicherung auf Basis eines einfachen Cyber-Fragebogens.
Kontaktieren Sie einfach unsere Kundenbetreuung unter 058 255 60 00 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per E-Mail an info@exali.ch - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschliesslich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen und diese Belehrung jeweils in Textform zugegangen sind. Dies ist der Tag der Ausführung des Aktivierungslinks.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann sowohl an exali als auch direkt an Markel Insurance SE, Schweizer Zweigniederlassung Zürich, Limmatquai 4, 8001 Zürich, gerichtet werden.
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 058 255 60 99. Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@exali.ch oder info@markel.ch
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz. Markel erstattet Ihnen den Teil Ihrer Versicherungsprämie, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.
Den Teil Ihrer Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, kann Markel einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Versicherungsbeiträge erstattet Ihnen Markel unverzüglich bis spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und bei vorläufiger Deckung.