Selbstbeteiligungsregelungen in der Cyber-Versicherung
Die Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenfall vom Erstattungsbetrag abgezogen. Das bedeutet: Beträgt die Schadenshöhe beispielsweise CHF 50`000, und haben Sie einen Selbstbehalt von CHF 1`000 gewählt, ersetzt der Versicherer Ihnen CHF 49`000.
Eine Ausnahme stellt ein Serienschaden dar, bei dem mehrere Schäden dieselbe Ursache haben. In diesem Fall wird die Selbstbeteiligung nur einmal vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Bei der Cyber-Versicherung beträgt die standardmässig eingestellte Selbstbeteiligung CHF 1`000 je Schadenfall.
Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung verringert sich ihre Versicherungsprämie. Ob sich die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung für Sie lohnt oder nicht, müssen Sie anhand der betriebswirtschaftlichen Kriterien Ihres Unternehmens entscheiden.
Folgende Selbstbeteiligungen können wir Ihnen in der Cyber-Versicherung anbieten:
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