Cyber-Versicherung

Cyber-Versicherung: Versicherte Personen

Die Cyber-Versicherung von exali schützt Sie bzw. Ihr Unternehmen umfassend gegen Cyberangriffe und Schäden durch Hacker. Daher ist es wichtig, dass die Handlungen aller Gesellschaften und mitversicherte Personen von Versicherungsschutz umfasst sind.
 

Versicherte Gesellschaften

Folgende Gesellschaften sind automatisch versichert:

  • der Versicherungsnehmer (also das in der Versicherungspolice genannte Unternehmen)
  • Ihre Tochtergesellschaften
  • Ihre Zweigstellen und Niederlassungen im Inland sowie in Liechtenstein

Wichtig: Sollten Sie weitere Tochtergesellschaften ausserhalb des benannten Bereichs haben und diese mitversichern wollen, ist dies möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unsere Kundenbetreuung unter 058 255 60 00 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per Email an info@exali.ch.

Mitversicherte Personen

Folgende Personen sind automatisch mitversichert:

  • die gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers
  • die leitenden und sonstigen angestellten Mitarbeiter
  • geringfügig Beschäftigte, ehrenamtliche Helfer, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten
  • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Dritten, die mittels eines Arbeitserstellungsvertrages (Arbeits-und Dienstmiete) beschäftigt werden, in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
  • Anteilsinhaber, Kommanditisten, Gesellschafter, Verwaltungsräte, Aufsichtsräte, Revisoren und Beiräte (natürliche Personen), soweit diese eine nach diesem Vertrag versicherte Tätigkeit im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers ausüben

Subunternehmer

Bei Haftpflichtansprüchen Dritter gemäss der Cyber-Haftpflicht sind auch Ansprüche versichert, die auf Fehler von Subunternehmen, die mit der Verarbeitung von Daten beauftragt sind, zurückgehen.

Wichtig: Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmens ist jedoch nicht versichert. Das bedeutet: Der Versicherer hat die Möglichkeit, den:die Subunternehmer:in nach der Schadenabwicklung in Regress zu nehmen.