Cyber-Versicherung: Gerichtsstand und zuständige Aufsicht
Anzuwendendes Recht
Auf die Versicherungsverträge von Markel – so auch auf die Cyber-Versicherung – findet in der Schweiz Schweizer Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer
Klagen gegen den Versicherer Markel können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht am Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung von Markel anhängig machen. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).
Gerichtsstand für Klagen des Versicherers
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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