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Consulting-Haftpflicht
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Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) -Consulting-Haftpflicht
Durch den optionalen Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihrer Kundschaft/Auftraggeber:innen von einem laufenden Beratungsauftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Hintergrund: Bei einem Werkvertrag (z. B. Software-Entwicklungsvertrag) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben werden. Im Gegenzug müssen Sie den bereits erhaltenen Werklohn zurückzahlen sowie auf fällige Zahlungen verzichten. Soweit der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2
OR in Anspruch genommen werden kann, greift der Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.
Personal- und Sachkosten versichert
Der Versicherer ersetzt bedingungsgemäss Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschliesslich Ihrer eigenen Honorare/eigenen Werklohns) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihrer Kundschaft vom Werkvertrag, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Dieser Zusatzbaustein versichert:
- Die Prüfung der Rechtmässigkeit des Rücktritts (passiver Rechtsschutz)
- Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern
- Ihre eigenen vergeblichen Aufwendungen, d. h. eigener Werklohn und entstandene Sachkosten, wie z. B. Kosten für Dienstreisen
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Für den Zusatzbaustein können Sie im Prämienrechner eine Versicherungssumme von CHF 100'000 oder CHF 300'000 pro Schadenfall wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent der vergeblichen Aufwendungen.
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