Consulting-Haftpflicht

Beispiele für Haftpflichtschäden in der Consulting-Haftpflicht

Die Praxis zeigt, welchen beruflichen Risiken Berater:innen, Manager:innen und Trainer:innen ausgesetzt sind. Einige Beispiele für Vermögensschäden:

Schadenbeispiele Unternehmensberater:in

  • Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion unnötig ausgeweitet. Der Kunde oder die Kundin fordert Schadenersatz aufgrund der nicht unerheblichen vergeblichen Investitionen.
  • Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den:die Auftraggeber:in zu einem Schaden.
  • Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen unnötigen Lohnkosten des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.
  • Durch die Missachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben bei der Arbeitszeitberechnung kommt es zu betrieblichen Fehlorganisationen.
  • Bei der Beratung eines Start-up-Unternehmens wird die Möglichkeit einer speziellen Förderung nicht berücksichtigt. Im Nachhinein kann die Förderung nicht mehr beantragt werden, wodurch dem Kunden oder der Kundin ein Vermögensschaden in Höhe von CHF 150'000 entsteht.
  • Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
  • Wegen eines unwirtschaftlichen Konzeptes zur Lagerorganisation entstehen unnötige Lohnkosten.
  • Falsche Kostenermittlung oder Organisationsstraffungsmassnahmen führen zu einem fehlerhaften Finanzplan.
  • Wichtige Finanzierungsmassnahmen oder Liquiditätsprüfungen wurden fehlerhaft durchgeführt.
  • Fehlerhafte Einschätzungen der Hard- und Softwarepotenziale führen zu unnötigen Investitionen.
  • Fehlende oder lückenhafte Kompatibilität empfohlener Software führt zu hohen Programmierkosten für entsprechende Anpassungen.
  • Im Rahmen eines Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.

Schadenbeispiele Personalberater:in und Headhunter:in

  • Fehlerhafte Kapazitätsanalysen führen zu einem Umsatzausfall bei Auftraggeber:innen.
  • Fehleinschätzung im Qualifizierungsbedarf.
  • Ein Personalentwicklungskonzept entspricht nicht der geplanten Unternehmensentwicklung.
  • Fehlende Audits.
  • Lückenhafte Qualitäts-/Transferkontrolle.
  • Fehler bei der Stellenbeschreibung oder bei der Schaltung von Personalanzeigen führen zu Mehrkosten.
  • Schadenersatz wegen Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Vermittlung ungeeigneten Personals wegen mangelhafter Prüfung der Kenntnisse und Arbeitszeugnisse.

Schadenbeispiele Markt- und Meinungsforscher:in

  • Dem:der Auftraggeber:in entstehen erhebliche Mehrkosten aufgrund eines Fehlers in der Umfragemethode.
  • Durch eine nicht realisierbare Marktanalyse entstehen dem Kunden oder der Kundin erhebliche Kosten.
  • Die Kosten für eine Markterhebung werden erheblich unterschätzt.
  • Im Laufe einer Meinungsumfrage stellt sich heraus, dass die Interviewgruppe nicht der Zielgruppe entspricht.
  • Nach einer Marktbefragung stellt sich heraus, dass diese für den beabsichtigten Zweck ungeeignet war. Die Ergebnisse sind nicht zu verwenden.
  • Die Art einer Befragung vereitelt objektivierbare Daten.
  • Fehlerhafte Auswertung oder Aufbereitung von Umfrageergebnissen führt zu falschen Ergebnissen und Massnahmen.

Schadenbeispiele Datenschutzbeauftragte:r (extern) oder Datenschutzvertreter:in

  • Unzulässige Nutzerfreigabe von Daten führt zu Regressansprüchen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.
  • Durch falsche Instruktionen kommt es zur Freigabe geschützter Daten.
  • Fehler bei der Überprüfung von Programmen zur automatischen Datenerhebung.
  • Falschberatung des Managements führt zu fehlerhaften Arbeitsabläufen und Mehraufwand.