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Consulting-Haftpflicht
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Vorteile der Consulting-Haftpflicht im Haftungsfall
Die Berufshaftpflicht für Consultants über exali.ch ist auf die speziellen Risiken im Beratungsbusiness ausgerichtet und bietet sowohl Freischaffenden als auch Unternehmen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei wird den besonderen Risiken der heutigen digitalen und vernetzten Welt Rechnung getragen. So bietet die Consulting-Haftplicht über exali.ch im Schadenfall viele Besonderheiten, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:
Schadenbeispiel 1: Vertraglich übernommene Haftung (sogenannte vertragliche Haftung)
Der Sozialversicherungsträger stellt fest, dass Sie als Freiberufler:in scheinselbständig beschäftigt sind. Sie haben sich im Projektvertrag vertraglich dazu verpflichtet, die daraus resultierenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – welche dem:der Auftraggeber:in auferlegt werden – für diesen Fall zu übernehmen.
Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt auch diesen vertraglich vereinbarten Anspruch (die sogenannte vertragliche Haftung).
Schadenbeispiel 2: Versicherung von Verzugsschäden (Leistungsverzögerung)
Sie konnten die vereinbarte Beratungsleistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringen. Durch die Überschreitung der abgesprochenen Deadline entstehen dem:der Auftraggeber:in erhebliche Mehrkosten.
Versicherungsschutz: Der durch die Verzögerung entstandene Schaden (Verzugsschaden) ist versichert.
Schadenbeispiel 3: Versicherung von Umsatz- bzw. Gewinnausfall
Ein Fehler bei der Erbringung Ihrer Beratungsleistung hat einen direkten negativen Einfluss auf den Umsatz/Gewinn Ihres Kunden in dieser Zeit.
Versicherungsschutz: Der Umsatzausfall des Kunden oder der Kundin aufgrund Ihrer Schlechtleistung ist versichert.
Schadenbeispiel 4: Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemässer Leistung
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten, die Sie zu verantworten haben, kommt es zu einer verspäteten Einführung des neuen Archivierungssystems bei Ihrer Kundschaft. Der:die Auftraggeber:in hat im Hinblick auf die Einführung des neuen Archivierungssystems (Paperless Office) jedoch bereits zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt, welche die Papierakten scannen und archivieren sollen.
Versicherungsschutz: Der:die Auftraggeber:in muss die zusätzlich eingestellten Arbeitskräfte entlohnen, obwohl diese nicht arbeiten können. Diese vergeblich aufgewendeten Kosten sind durch die Consulting-Haftpflicht abgesichert.
Schadenbeispiel 5: Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Ihr Kunde oder Ihre Kundin hat mit Ihnen bestimmte vertragliche Geheimhaltungspflichten vereinbart, die mit einer Vertragsstrafe geahndet werden können. Aus Unachtsamkeit schicken Sie eine E-Mail mit Projekt-Interna der Kundschaft an die falsche Adresse und verstossen damit gegen die vereinbarte Geheimhaltungsklausel.
Versicherungsschutz: Ihre Kundschaft ist sehr verärgert und fordert die Vertragsstrafe in Höhe von CHF 15'000. Die Consulting-Haftpflicht übernimmt diese Vertragsstrafe. Hinweis: Die Entschädigungsgrenze für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungsvereinbarungen beträgt CHF 100'000.
Schadenbeispiel 6: Pauschaler Schadenersatz
Sie haben mit dem Kunden oder der Kundin für die Überschreitung der Deadline einen pauschalen Schadenersatz pro Woche der Verzögerung vereinbart.
Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt auch vertraglich vereinbarte pauschale Schadenersatzforderungen ohne konkret nachweisbaren Schaden. Hinweis: Die Entschädigungsgrenze für pauschalierten Schadenersatz beträgt CHF 100'000.
Schadenbeispiel 7: Verstösse gegen Wettbewerbsrecht
Sie stellen Ihre Beratungsleistungen auf der eigenen Webseite dar. Nach Meinung eines Konkurrenten erfüllen das Impressum und die Datenschutzerklärung nicht alle rechtlichen Vorgaben. Er sieht darin einen wettbewerbsrechtlichen Verstoss und mahnt Sie für diesen kostenpflichtig ab.
Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt die Kosten zur Klärung, ob eine gerechtfertigte oder rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegt, modifiziert ggf. die Unterlassungserklärung und übernimmt die Kosten für die Abmahnung und den Schadenersatz.
Schadenbeispiel 8: Weltweiter Versicherungsschutz auch in USA und Kanada
Sie veröffentlichen Informationen auf Ihrer Webseite und verletzen damit das Recht eines anderen (z. B. Urheberrecht oder Markenrecht). Sie werden vor einem amerikanischen Gericht verklagt. Hintergrund: Aufgrund des sogenannten Territorialprinzips können Rechtsverletzungen vor den Gerichten des Landes verhandelt werden, in denen die Rechtsverletzung stattgefunden hat.
Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht bietet automatisch weltweiten Versicherungsschutz für Vermögensschäden, wenn Ansprüche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden.
Schadenbeispiel 9: Persönlicher Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer:in Ihrer GmbH
Ihnen wird vorgeworfen, dass Ihr Beratungsunternehmen auf der eigenen Website urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet. Der:die Urheber:in klagt daraufhin einen persönlichen Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer:in Ihrer eigenen GmbH ein. Er:sie begründet dies mit der Pflichtverletzung, die Sie als Geschäftsführer:in (d. h. als Organ der GmbH) begangen haben.
Versicherungsschutz: Der optionale Zusatzbaustein D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) übernimmt Vermögensschäden, die aus einer organschaftlichen Tätigkeit (z. B. als Geschäftsführer einer GmbH) entstehen. Versichert sind auch die Abwehrkosten, wenn Sie sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen (passiver Rechtsschutz).
Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall.
Schadenbeispiel 10: Persönlicher Anspruch gegen den:die Interim Manager:in
Sie sind als Interim Manager:in tätig. Ihnen wird vorgeworfen, dass das Unternehmen, für welches sie interimsmässig verantwortlich zeichnen, die Urheberrechte eines Dritten verletzt hat. Der:die Urheber:in klagt daraufhin einen persönlichen Anspruch gegen Sie als Interim Manager:in der GmbH ein. Er:sie begründet dies mit der Pflichtverletzung, die Sie als Interim Manager:in (d. h. als Organ der GmbH) begangen haben.
Versicherungsschutz: Der optionale Zusatzbaustein D&O-Versicherung für Interim Manager übernimmt Vermögensschäden, die aus einer organschaftlichen Tätigkeit (z. B. als Geschäftsführer:in einer GmbH) entstehen. Versichert sind auch die Abwehrkosten, wenn Sie sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen (passiver Rechtsschutz).
Die Entschädigungsgrenze beträgt je nach gewählter Versicherungssumme CHF 100'000, CHF 300'000 oder CHF 500'000 je Versicherungsfall.
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