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Consulting-Haftpflicht
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Vorteile der Consulting-Haftpflicht bei Eigenschäden
Als Consultant stehen Sie im heutigen Businessumfeld vielen unterschiedlichen Risiken gegenüber. Daher deckt die Consulting-Haftpflicht über exali.ch nicht wie herkömmliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen nur Schadenersatzforderungen Dritter (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:innen) ab, sondern auch teure Eigenschäden. Hierzu einige Beispiele:
Schadenbeispiel 1: Eigenschaden durch Veränderung der eigenen Webseite
Durch einen Hackerangriff oder eine DDoS-Attacke wird Ihre eigene Webseite verändert oder blockiert.
Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt die notwendigen Kosten für die Beseitigung der Veränderung oder die Blockade der Webseite. Die Versicherungssumme beträgt CHF 100'000 je Schadenfall.
Schadenbeispiel 2: Eigenschaden durch Unterschlagung eines Mitarbeiters
Ihr:e Mitarbeiter:in hat Spielschulden und überweist sich aus Verzweiflung über Monate hinweg Geld vom Geschäftskonto auf das privates Konto.
Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht erstattet derartige Eigenschäden (Betrug, Untreue oder Unterschlagung durch mitversicherte Personen) bis zu einer Versicherungssumme von CHF 300'000.
Schadenbeispiel 3: Eigenschaden durch Fehlüberweisungen und Rechnungsfehler
Durch einen dummen Zahlendreher überweist Ihr:e Mitarbeiter:in Gelder auf ein falsches Konto.
Versicherungsschutz: Die Fehlüberweisung ist nicht mehr zu korrigieren. Der:die Empfänger:in des Geldes ist insolvent. Der Versicherer übernimmt den finanziellen Schaden, der durch die Fehlüberweisung entstanden ist. Die Versicherungssumme beträgt CHF 300'000 je Schadenfall.
Schadenbeispiel 4: Straf-Rechtsschutz
Im Zusammenhang mit einer Anspruchsstellung aufgrund eines Datenschutzverstosses werden Sie auch strafrechtlich belangt.
Versicherungsschutz: Sofern ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Schadenfall steht, übernimmt die Consulting-Haftpflicht auch Ihre anfallenden Gerichtskosten und die Verteidigung. Die Versicherungssumme beträgt CHF 300'000 je Schadenfall.
Schadenbeispiel 5: Vergütungs-Rechtsschutz
Bei einem Beratungsprojekt will der:die Auftraggeber:in offensichtlich die letzte Rate nicht zahlen. Er:sie begründet dies mit einem angeblichen Schadenfall und verrechnet die Schadenersatzforderungen mit Ihrer offenen Rechnung (sogenannte Aufrechnung).
Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt die Prozesskosten (Anwalt-, Gerichts-, Sachverständige- und Zeugenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung dieser fälligen und unstreitigen Honorar- oder Werklohnforderung. Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 300'000 je Versicherungsfall.
Die folgenden Beispiele sind relevant, sofern die entsprechenden Zusatzbausteine bei Antragstellung gewählt wurden.
Schadenbeispiel 6: Vergebliche Aufwendungen durch Rücktritt des Auftraggebers oder der Auftraggeberin
Der:die Auftraggeber:in tritt vom Werkvertrag zurück, nachdem Sie über mehrere Monate vergeblich versucht haben, ein Warenwirtschaftssystem bei Ihrer Kundschaft zu implementieren.
Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht zahlt die entstandenen eigenen vergeblichen Personalkosten (Werklohn oder Honorar) und ggf. Materialkosten.
Die Versicherungssumme beträgt je nach gewählter Versicherungssumme CHF 100'000 oder CHF 300'000 je Schadenfall.
Schadenbeispiel 7: Eigenschaden durch Datenschutzrechtsverletzungen, Hackerangriffe und sonstige Internetkriminalität
Auf dem Firmenserver haben Sie Daten Ihrer Kundschaft aus verschiedenen Beratungsprojekten gespeichert. Durch eine Sicherheitslücke erhalten Hacker:innen Zugriff auf diesen Server. Sie stellen dies fest, als Sie aufgrund von Performance-Problemen der Server den Einsatz von Hackertools in den Apache Logfiles erkennen.
Versicherungsschutz: Der Versicherer übernimmt mit dem optionalen Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung die Kosten für eine professionelle forensische Untersuchung, die klärt, welche Webseiten vom Cyberangriff betroffen sind und ob bzw. welche Daten ausgespäht wurden. Sollte es in diesem Zusammenhang auch zu Schadenersatzforderungen der Kunden und Kundinnen kommen, sind diese ebenfalls versichert; genauso wie notwendige Kreditüberwachungsmassnahmen, sofern Kreditkarten-Daten gestohlen wurden.
Die Entschädigungsgrenze liegt je nach gewähltem Baustein zwischen CHF 50'000 und CHF 150'000 pro Versicherungsfall.
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