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Consulting-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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Nachlass für Start-ups und sonstige Informationen
Nachlass für Existenzgründer:innen und Start-up-Unternehmen
Wir unterstützen Existenzgründer:innen, indem sie in den ersten zwei Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 Prozent auf die Versicherungsprämie erhalten. Dieser Nachlass entfällt automatisch zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.
Definition Existenzgründer:in und Start-up-Unternehmen
- Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurückliegt
- Selbständige und Freiberufler:innen, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurückliegt
Selbstbeteiligungsregelungen in der Consulting-Haftpflicht
Für Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Selbstbeteiligung: Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Bei Einschluss des Zusatzbausteins Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 Prozent je Schadensfall.
Selbstbeteiligung: Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten beträgt CHF 1'000 je Schadenfall.
Pauschale Versicherungssummen
Bei der Consulting-Haftpflicht beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens CHF 2'000'000 (max. CHF 10'000'000). Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das bedeutet, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Maximierung der Versicherungssumme/Deckungssumme
Die Versicherungssummen der Consulting-Haftpflicht für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Dreifache der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 3-fache Maximierung).
Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme CHF 500'000/3-fach maximiert: Pro Schaden zahlt der Versicherer max. CHF 500'000 Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-)Jahres zahlt er jedoch maximal CHF 1'500'000 (CHF 500'000 x 3).
Weltweite Deckung
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA:
Für Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des US-amerikanischen Rechts beruhen, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des US-amerikanischen Rechts beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- für indirekte Exporte* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada.
* Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der:die Versicherungsnehmer:in oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.
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