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Consulting-Haftpflicht
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Eigenschadenversicherung in der Consulting-Haftpflicht
Die Consulting-Haftpflicht versichert neben Fremdschäden (=Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (sogenannte Eigenschäden). Diese sind:
Reputationsschäden
Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten einer PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte.
Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten
Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.
Domain-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.
Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen
Versichert sind Vermögensschäden, die Sie durch die Unredlichkeit (z. B. Unterschlagung, Untreue oder Betrug) der eigenen Mitarbeiter:innen sowie durch Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti, Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung erleiden.
Betrugsversicherung/Social Engineering
Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug oder Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, wenn durch arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter:innen irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (sog. Social Engineering Schaden).
Optionale Zusatzbausteine
Mit folgenden optionalen Zusatzbausteinen können Sie die Eigenschadenversicherung auf Wunsch erweitern:
Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Über diesen Zusatzbaustein sind Ihre vergeblichen Sach- und Personalaufwendungen (inkl. eigener Honorare) bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers oder der Auftraggeberin von einem Werkvertrag abgesichert. Dazu gehört auch die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.
Hintergrund: Bei einem Beratungsauftrag (z. B. Erstellung eines Gutachtens oder einer Analyse für ein Unternehmen) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei Schlechtleistung die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Beratungshonorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden.
D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)
Versichert Ihre persönliche Aussenhaftung (Organhaftung) gegenüber Dritten für Pflichtverletzungen als dauerhaft angestellte:r Geschäftsführer:in oder geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH). Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt die D&O-Aussenhaftungsversicherung auch Ihre Verteidigung (Abwehr von Ansprüchen).
D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O)
Dieser Zusatzbaustein versichert Sie als Interim Manager:in (Manager:in auf Zeit) bei einem externen Unternehmen (nicht bei Ihrer eigenen Kapitalgesellschaft), wenn sie in dieser Funktion anstelle der Geschäftsleitung in die persönliche Haftung genommen werden (Organhaftung). Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, wird auch Ihre Verteidigung (Abwehr von Ansprüchen) übernommen.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Diese Erweiterung bietet Versicherungsschutz für Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.
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