Facebook Business: Welche Inhalte Facebook löscht und was Sie selbst übernehmen müssen
Content-Moderation: Hinter sauberen Websites steckt viel Arbeit
Wer eine eigene Website oder Facebook-Seite betreibt, weiss, wie viel Arbeit es ist diese sauber und professionell zu halten. Gerade bei der Content Moderation sind manchmal schwierige Entscheidungen zu treffen. Während Sie auf der eigenen Website die Wahl haben, ob Sie Kommentare und Posts von Dritten generell zulassen, erlaubt Facebook diese Möglichkeiten der Interaktion standardmässig. Logisch, denn gerade das macht ja den Kern eines sozialen Netzwerks aus. Damit das Surfen auf Facebook trotzdem sicher bleibt, beschäftigt das Unternehmen sogenannte Content-Moderator:innen, die entscheiden, welche Posts auf der Plattform bleiben dürfen und welche gelöscht werden, weil sie gegen die Richtlinien verstossen.
Löschen von Posts: Facebook setzt auf KI
Bevor allerdings eine:r der rund 15.000 Moderator:innen einen Post zur Kontrolle erhält, werden diese von Facebooks KI (Künstliche Intelligenz) geprüft. Bei den zahllosen Beiträgen, die jeden Tag auf der Plattform gepostet werden, wäre der Aufwand sonst unmöglich zu stemmen. Sobald ein:e User:in oder ein ebenfalls auf KI basierender Content-Filter Beiträge als problematisch einstuft, wird dieser vom System markiert (geflaggt).
Geflaggte Beiträge werden dann in chronologischer Reihenfolge von einer weiteren KI analysiert und in eindeutigen Fällen bereits gelöscht. Nur im Zweifel werden die Posts an die menschlichen Kollegen und Kolleginnen weitergereicht. An sich ein gutes System, das stetig weiterentwickelt wird. So kündigte das soziale Netzwerk an, die Beiträge in Zukunft nicht länger nach dem Eingangsdatum zu bearbeiten, sondern nach Relevanz. Welche Faktoren die neue KI anwendet, verriet Facebook zwar nicht, allerdings sollen Beiträge mit besonders brisantem Inhalt oder mit besonders grosser Reichweite dann höher priorisiert werden.
In 80 Stunden Training zur professionellen Content-Moderation?
Für die Content-Moderator:innen bedeutet das, dass sie nur die Problemfälle bearbeiten, mit denen die KI nicht zurechtkommt. Wenn Sie jetzt denken, dass ein so verantwortungsvoller Job jahrelanges Training erfordert, irren Sie sich. Denn laut Facebook genügen 80 Stunden Training mit internen Schulungsunterlagen, die erklären, wie die Richtlinien von Facebook auf konkrete Posts anzuwenden sind. Nimmt man die Unterlagen allerdings genauer unter die Lupe, wie das Christian Erxleben, der Chefredakteur von Basic Thinking getan hat (hier geht’s zum Artikel von Basic Thinking), muss man sich doch wundern…
Posts löschen: Zwischen Meinungsfreiheit und Diskriminierung
Abwertende Bezeichnungen für ethnische Gruppen, wie Lauch, Kartoffel oder Kraut (ethnophaulistisch für Deutsche) haben auf Facebook, laut der Unterlagen, keinen Platz. Eine Karikatur eines Minaretts in Form eines Penis sei aber von der Meinungsfreiheit geschützt. Wohl gemerkt, solange sich im Bildtext nicht abwertend über Muslime oder den Islam geäussert wird. Die Grenze, die hier gezogen wird, lässt sich nicht wirklich nachvollziehen.
Die letzte Kontrollinstanz: Auf Ihrer Businessseite gelten Ihre Regeln
Der Artikel von Christian Erxleben endet mit einer erschreckenden Erkenntnis: Facebook hat ein Netzwerk erschaffen, dass sich nicht mehr kontrollieren lässt. Dass Facebook etwas nicht löscht, heisst noch lange nicht, dass es nicht diskriminierend oder beleidigend ist. Landen fragwürdige Beiträge auf Ihrer Facebook-Businessseite tragen Sie als Betreiber:in eine Mitverantwortung. Verstösst der Post eines Users oder einer Userin gegen geltendes Recht, können Sie, ebenso wie als Betreiber:in einer eigenen Website, in die Störerhaftung geraten und schadenersatzpflichtig werden. Da Sie mit der bereitgestellten Seite erst die Voraussetzung für die bestehende Rechtsverletzung geschaffen haben, tragen Sie in den Augen des Gesetzgebers eine Mitschuld. Die Lösung für das Problem liegt auf der Hand: Auch Ihre Facebook-Businessseite braucht eine:n Content-Moderator:in.
Tipps für die Content-Moderation der eigenen Business-Seite
An sich gelten auf Facebook die gleichen Regeln wie im restlichen Internet. Das heisst, Content, der geltendes Recht verletzt, muss immer unverzüglich (sofort nach Bekanntwerden) von der eigenen Seite gelöscht werden. Beispiele für typische Posts:
- Urheberrechtsverletzungen (auch in der Form von Memes oder Zitaten)
- Hassrede, Hetze und Beleidigungen
- Diskriminierung
- Datenschutzverstösse (auch Kundenanfragen, in denen User:innen eigene E-Mail-Adressen oder Telefonnummern posten)
- Links auf unsichere Websites (Malware, Phishing und Co.)
Neben dem Content, den User:innen auf Ihrer Seite posten, gibt es allerdings auch andere Risiken, die Sie kennen sollten, wenn Sie eine Facebook-Businessseite oder einen anderen Social-Media-Account betreiben. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Impressumspflicht nicht nur auf Ihrer Website gilt, sondern auch auf jedem Social-Media-Auftritt Ihres Unternehmens? Unser Artikel Facebook, Twitter, Instagram: Die Risiken in sozialen Netzwerken im Überblick fasst die Risiken zusammen und verrät, wie ein rechtssicherer Auftritt gelingt.
Eine gute Berufshaftpflicht umfasst auch Ihre Social Media Accounts
Bei den vielen Vorschriften und Entscheidungen ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Deswegen ist die Absicherung Ihrer Social-Media-Auftritte in einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.ch ebenso enthalten wie Ihre anderen beruflichen Risiken. Sollten Sie wegen Ihrer Social Media Aktivitäten abgemahnt werden, prüfen die Schadensspezialist:innen des Versicherers diese für Sie. Ist sie rechtmässig, wird die Forderung bezahlt, überhöhte Forderungen werden angepasst und unbegründete Forderungen werden abgewiesen, alles auf Kosten des Versicherers.
Zudem können Sie die exali-Berufshaftpflicht in nur 5 Minuten komplett online abschliessen. Bei Fragen zum idealen Versicherungsprodukt für Ihre Tätigkeit kontaktieren Sie die Versicherungsexperten und -expertinnen von exali. Diese freuen sich auf Ihren Anruf und sind ohne Callcenter oder Warteschleife erreichbar.