Strafrechtsschutz: Wann die Berufshaftpflicht einen Strafverteidiger stellt
Wenn rechtschaffene Unternehmer vor dem Strafgericht landen
Nur Kriminelle bekommen Besuch von der Staatsanwaltschaft? Weit gefehlt. Als Unternehmer treffen Sie zahlreiche Pflichten, die manchmal leicht zu übersehen sind. Deshalb kann Sie auch eine Ermittlung treffen, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind. Liegt allerdings ein über exali versicherter Schadenfall zugrunde, haben Sie gute Karten. Dann kommt der Versicherer nämlich in vielen Fällen für das Honorar Ihres Verteidigers und entstehende Gerichtskosten auf. Diese Art der Absicherung ist in jeder Berufshaftpflichtlösung von exali enthalten und muss nicht extra abgeschlossen werden. In Ihren Versicherungsbedingungen finden Sie dazu folgende Klausel:
Straf-Rechtsschutz
Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall.
Diese Beispielfälle sind vom Strafrechtsschutz umfasst
Damit Sie sich ein besseres Bild davon machen können, wie Sie vollkommen ohne Verschulden in das Visier von Ermittlungsbehörden geraten könnten, stellen wir Ihnen hier zwei Fälle aus Deutschland vor, in denen der Straf-Rechtsschutz über exali greift:
Steuerhinterziehung per Neustart
Für den exali-Versicherten ITler aus Deutschland war es ein Standardtelefonat. Sein Kunde, ein Gastronom, hatte Probleme mit der eigenen Kassensoftware, also startete er die Software kurzerhand neu und siehe da, das System lief wieder. Was unser IT-Dienstleister allerdings nicht wusste: Neben seinem Kunden sass ein Kassenprüfer vom Gewerbeamt, der die Buchhaltung des Gastwirts einer genauen Prüfung unterzog. Der Verdacht: Steuerhinterziehung und Betrug. Durch den Systemneustart geriet auch unser ITler in das Visier der Ermittlungsbehörden, denn einige der Eingaben, die der Kassenprüfer vor dem Neustart auf dem Display sehen konnte, waren hinterher verschwunden und liessen sich auch nicht wiederherstellen. In diesem Fall übernahm der Versicherer die Kosten für die Verteidigung des versicherten ITlers.
Personenschaden: Strafrechtlich relevant
Selbstverständlich wird bei einem Todesfall, der auf einen Schaden zurückgeht, ermittelt, aber auch bei fahrlässiger Körperverletzung kann sich die Staatsanwaltschaft einschalten. Denn Personenschäden sind oft Körperverletzungsdelikte und damit strafrechtlich relevant. Typische Fälle aus dem Büroalltag: Ein Kunde bricht sich beim Besuch Ihrer Räumlichkeiten den Arm, weil er über einen geöffneten Bodentank stürzt oder Sie verbrühen ihn versehentlich beim Servieren einer heissen Tasse Kaffee. Aber auch durch Unterlassen können Personenschäden entstehen, zum Beispiel wenn Sie als SiGeKo vergessen, die Bauhelme regelmässig zu erneuern und es infolge dessen zu einem Personenschaden kommt.
Aufgepasst: Vorsatz ist nicht versicherbar
Sollte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Ihre Schuld festgestellt werden, sind die erhaltenen Anwaltshonorare und Gerichtskosten zurückzuerstatten. Im Gegensatz zu leicht oder grob fahrlässigem Handeln ist Vorsatz nicht versicherbar, da der Staat so vermeiden will, dass sich Kriminelle ihrer Strafe entziehen. Andernfalls würde die bezweckte Sanktionswirkung entfallen.
Tatort Internet: Strafrechtsschutz auch ohne Schaden
Die besondere Stärke von exali liegt bekanntermassen in der Absicherung von digitalen Businessrisiken. Sollte Ihnen ein Vergehen vorgeworfen werden, das mithilfe des Internets begangen wurde, stellt Ihnen der Versicherer auch einen Verteidiger zur Seite, wenn kein über exali versicherter Schaden zugrunde liegt. Dazu heisst es in den Versicherungsbedingungen:
Internet-Straf-Rechtsschutz
Sollte Ihnen oder einer mitversicherten Person in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen werden, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wurde (z. B. Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke), übernimmt der Versicherer die Kosten der Verteidigung.
Hacker schmuggelt strafbare Inhalte auf die Website
Portalbetreiber sind ein beliebtes Ziel von Cyberkriminellen. Um die eigenen Spuren zu verwischen, nutzen sie fremde IT-Infrastrukturen mit hoher Rechenkapazität, um illegale Bitcoin-Minen zu betreiben. Hinzu kommt: Auch zur Verbreitung kinderpornografischer und anderer strafbarer Inhalte weichen Straftäter oft auf fremde Domains aus. Sollte es Ihre Domain treffen, stellt Ihnen der Versicherer einen spezialisierten Verteidiger zur Seite.
Berufshaftpflicht mit Strafrechtsschutz: Schutz in unter 5 Minuten
Sind Sie bereits exali-Kunde? Dann profitieren Sie schon vom integrierten Strafrechtsschutz. Wenn nicht, sollten Sie darüber nachdenken, eine Berufshaftpflicht über exali.ch abzuschliessen. Dann steht Ihnen der Versicherer nämlich nicht nur bei einer strafrechtlichen Ermittlung zur Seite, sondern auch dann, wenn Sie eine Abmahnung erhalten sollten oder Ihnen bei der Arbeit ein teurer Fehler unterläuft und Sie Schadenersatz bezahlen sollen.
Bei Fragen zum idealen Versicherungsschutz für Ihr Business rufen Sie gerne unsere Versicherungsexperten an. Diese sind ohne Callcenter oder Warteschleife direkt für Sie erreichbar.
Jetzt Berufshaftpflicht in wenigen Schritten abschliessen: